1

-Kindergartenkostenübernahme durch Jugendamt

Frage von Simonemona Simonemona

Seit 2 Jahren übernimmt das Jugendamt ( Abt.wirtschaftliche Jugendhilfe; Bescheide liegen vor bis Juli 2012) die Kindergartengebühren für meine Tochter. Im Oktober 2011 erhielt unsere Gemeinde, Träger des Kindergartens und Empfänger der Kindergartengebühren, angeblich keine Zahlung vom Jugendamt. Das Jugendamt bestätigte mir indes wiederholt mündlich und schriftlich, dass die Zahlungen übernommen worden seien. Ohne vorherige Inkenntnissetzung buchte unsere Gemeinde mir die Kindergartengebühren vom Konto. Daraufhin reagierte ich mit dem Widerruf einer vor Jahren erteilten Einzugermächtigung und ließ die Lastschrift ebenfalls widerrufen. Nun besteht die Gemeinde als Behörde auf einer Nachzahlung zuzüglich von Mahnkosten und weiteren Unkosten. Ist das rechtens? Ansonsten droht mir der Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu verfallen. Generell: Warum werde ich in die Zahlungspflicht genommen, wenn ich - aufgrund eines sehr kleinen Einkommens- die Gebühren durch den Landkreis erstattet bekomme?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (0)

Noch keine Antwort
Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.