Seit 2 Jahren übernimmt das Jugendamt ( Abt.wirtschaftliche Jugendhilfe; Bescheide liegen vor bis Juli 2012) die Kindergartengebühren für meine Tochter. Im Oktober 2011 erhielt unsere Gemeinde, Träger des Kindergartens und Empfänger der Kindergartengebühren, angeblich keine Zahlung vom Jugendamt. Das Jugendamt bestätigte mir indes wiederholt mündlich und schriftlich, dass die Zahlungen übernommen worden seien. Ohne vorherige Inkenntnissetzung buchte unsere Gemeinde mir die Kindergartengebühren vom Konto. Daraufhin reagierte ich mit dem Widerruf einer vor Jahren erteilten Einzugermächtigung und ließ die Lastschrift ebenfalls widerrufen. Nun besteht die Gemeinde als Behörde auf einer Nachzahlung zuzüglich von Mahnkosten und weiteren Unkosten. Ist das rechtens? Ansonsten droht mir der Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu verfallen. Generell: Warum werde ich in die Zahlungspflicht genommen, wenn ich - aufgrund eines sehr kleinen Einkommens- die Gebühren durch den Landkreis erstattet bekomme?
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-Kindergartenkostenübernahme durch Jugendamt
Frage von
Simonemona
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