Meine Tochter wohnt bei meinen Eltern,abgesprochen mit dem J.A ich habe das Sorgerecht und W.E ist meine Kleine bei mir.Habe mir eine Wohnung gesucht die hat 55m² und Kaltmiete 250,00 €uro und Nebenkosten betragen 117,00 €uro. Nun stören dem Amt die 55m² und die Nebenkosten wären ca.18,00 €uro zu Teuer. Ich könnte die Wohnung nehmen aber das Amt würde mir die Mietkaution nicht zahlen. Wer weiss Rat.
Antworten (6)
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Ist eine Grau-Zonen-Frage.
Dem Schutz der Familie, also in deinem Fall der Mutter-Kind-Beziehung, wozu auch ein Rückzugsraum innerhalb der Beziehung für das Kind gehört, ist schon ein relativ hoher Rang einzuräumen.
Andererseits wäre es unangmessen, sämtliche Kosten aus eurer besonderen Konstellation zu sozialisieren.
Ich rate dir, mit Hilfe des Jugendamtes, vor Ort einen Fachanwalt zu suchen, der mit dir den Sachverhalt durchgeht, da viele individuelle Umstände - bis hin zum Schnitt der Wohnung - eine Rolle spielen. -
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skyfly71skyfly71
Wenn die ARGE einer Anmietung der Wohnung nicht zustimmt, dann gibts auch keine Mietkaution und keine Umzugskosten und keine (ggf.) Erstausstattung. Du mußt also die ARGE dazu bringen, daß sie der Anmietung zustimmen.
Worum es bei Dir geht, ist ein sogenannter atypischer, regelmäßig wiederkehrender Bedarf. Du brauchst keine größere Wohnung für Dich selber, sondern um den Umgang mit dem Kind angemessen wahrnehmen zu können. Mit der geplanten Änderung des SGB II wird diese Möglichkeit ins Gesetz aufgenommen, ist aber auch bereits jetzt über Umwege aus dem Gesetz herleitbar. Du solltest Dir eine schriftliche Ablehnung geben lassen, dagegen Widerspruch einlegen, einen Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht stellen und Dich dann von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Aus meiner Sicht gibt es durchaus die Möglichkeit, eine Zustimmung zu bekommen.
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DerHansDerHans
Die Mietkaution zahlt das Amt sowieso nicht. Der Vermieter bekommt nur einen Kostenübernahmeerklärung (die ist für ihn genau so gut). Aber für Wochenendbesuche steht dir kein extra Wohnraum zu.
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Larah10Larah10
"...und die Nebenkosten wären ca.18,00 €uro zu Teuer." Was meinen sie mit Nebenkosten ? Für die Bestimmung der Angemessenheit der Wohnung ist nur die (Brutto-)Kaltmiete /qm heranzuziehen. Heizkosten sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen; die Vorgabe einer Heizpauschale oder einer maximalen Warmmiete ist unzulässig.
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gretellinegretelline Heizkosten sind die 18,00 Euro zuviel berechnet und das ist der Arge zuviel da Öl ja billiger geworden ist , hat man mir auf der Arge Heute so gesagt.
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Larah10Larah10 Also eine Vorgabe von max.Heizkosten bei der Angemessenheitsbewertung geht so eigentlich nicht - das hat das Bundessozialgericht klar vorgegeben. http://hartz.info/index.php?topic=1879.0 Da ab kommendem Jahr aber eh einige Änderungen wg. der KdU geplant sind und vor allem auch wegen des evtl.zusätzlichen Raumbedarfs für dein Kind würde ich mich da den Beiträgen oben anschließen... besser Fachanwalt.
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DerHansDerHans Das weiß aber scheinbar nicht jede ARGE. Die Mitarbeiter sind ja nicht verpflichtet. sich auf dem Laufenden zu halten
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Larah10Larah10 Och doch..ich würde schon davon ausgehen, dass die zumindest die wichtigsten Regelungen und auch BSG- Urteile sehr wohl kennen. Aber es gibt ja Kommunen, die trotzdem unzulässig max. Warmmieten vorgeben, sodass man zwangsläufig erst den Klageweg einlegen muss. Bestes Beispiel Berlin... Tausende Klageverfahren wegen der dort vorgegebenen unzulässigen Warmmieten; das SG Berlin und LSG Berl.-Brandenb. mahnen schon seit Jahren an, dass die örtl. Richtlinien entsprechend korrigiert werden müssen.. aber der Berliner Senat belässt es dennoch dabei u.macht munter weiter. Und der Steuerzahler darf letztlich für die ganzen unnötig provozierten Prozesskosten aufkommen..
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Mummy26Mummy26
Es wird wohl nichts nuetzen,als das du dir eine kleinere Wohnung suchst,oder die Kosten selber uebernimmst!!
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turaloturalo
Mein Rat: Andere, günstigere Wohnung suchen. Oder alles selbst tragen.
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gretellinegretelline ich gehe noch zur Schule , FRAGE: wie soll ich das selbst tragen und auf so eine Antwort kann ich verzichten. Ich wollte Rat haben und keine Dummen Antworten.
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bitmapbitmap Was bitte ist denn an der Antwort von turalo dumm?
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turaloturalo Wüsste ich auch gerne. Ich trage meine Kosten auch selbst. Wurde mir damals, als ich noch jung war, so geraten. Von meinen Eltern. War kein dummer Rat!
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gretellinegretelline wenn ich das selber tragen könnte würde ich die Frage nicht stellen.
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gretellinegretelline Meine Eltern können mir keine Wohnung Finanzieren.
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bitmapbitmap Dann kann man ja auch freundlich den Antworter darüber informieren, dass (und warum) die Antwort nicht ''passt''. Da muss man nicht gleich die Antwort des Anderen als ''dumm'' abstempeln.
Solche Reaktionen haben zur Folge, dass dir möglicherweise hilfreiche Antworten entgehen, weil andere (oder auch der Antworter selbst) sich denken ''Na wenn der/die schon bei einer normalen - gut gemeinten - Antwort so reagiert, da vergeht einem die Lust.''.
Hallo .... komm doch mal von deiner Kostenübernahmeerklärung runter.
Das ist falsch.
Wo hast du das her?
Schau bspw. hier:
Mietkautionen dürfen 3 Monatsmieten nicht übersteigen. Abhängig von den Vorgaben des Vermieters können sie als Barkautionen oder als Bürgschaften geleistet werden.
http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126946/wohnungsbeschaffungskosten.html