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Kann man die Unterhaltzahlung privat regeln?

Frage von Kingkh Kingkh

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Kann man unterhaltzahlung privat regeln?

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Hallo, meine Freundin ist schwanger und zurzeit arbeite ich nicht. ich will mit meiner >Freundin zusammen ziehen. Ich habe mich mit meiner freundin gedacht ob man das privat regeln kann, ich werde ein teil abgeben was ich kriege das wird aber nich viel sein. Ich fange vielleicht auch ab august eine ausbildung an, ändert das auch was?

wie kann ich das umgehen das sich nich so viele schulden ansammeln?

zahlen werde ich ja sowieso aber wenn ich da jetzt schulden von keine ahnung wie viel habe, wird uns das auch nich sehr weiter helfen...

Ich bin ausbildungssuchend gemeldet übers arbeitsamt, meine freundin ist in der ausbildung.

Ich kenne halt nur fälle, da der unterhalt zurückgefordert wurde und sich da sich schon beträge sich gesammelt haben und gerichtsvollzieher kamen...

also zusammenziehen, heiraten oder gemeinsame regelung?

was kann man da tun?

stelle die frage zum 2.ten mal, es kommen keine wirklich hilfreichen antworten!?

Es geht ja nur darum das sich keine schulden aufkommen und ich bin als vater ja da.

ich steh zu mein kind und bin für meine freundin/verlobte und mein kind immer da egal was ist!

also bitte ich um antworten die mir wirklich weiter helfen können.

Ich bedanke mich sehr! DANKE

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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Barbara1971 Barbara1971

    Natürlich könnt ihr das unter euch regeln.

    Die Schulden kommen ja auch erst Zustande, wenn deine Freundin Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen würde.

    Sobald ihr zusammenwohnt, kann sie den aber eh nicht mehr beantragen.

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    Antwort von samirax5 samirax5

    Ich denke, solange deine freundin den Unterhalt nicht (gerichtlich) einfordert könnt ihr das klar privat regeln. wo kein kläger da kein richter. erst, wenn ihr evtl auseinandergeht und deine freudin das einfordert, MUSST du zahlen.

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Wieso häufst du Schulden an? Wenn ihr in einer Wohnung wohnt, sie sich um das Kind kümmert, kommst du für den Rest auf. Nennt sich "Bar-Unterhalt"; du zahlst halt keine feste Summe monatlich für sie und das Kind sondern bestreitest eben den Lebensunterhalt für alle. Wenn ihr die Kosten klein haltet (wenig Luxus, keine teure Wohnung etc.), dann sammeln sich im Normalfall keine Schulden an. So was ist in der Ausbildung natürlich schwierig, aber es gibt sicherlich öffentliche Stellen, die euch unterstützen, wenn das Geld mit der Ausbildungsvergütung nicht reicht.

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    Antwort von Egoline Egoline

    Solange Deine Freundin das Kind und sich selbst von Ihrem eigenen Einkommen und dem, was sie zukünftig von Dir bekommt, finanzieren kann, braucht sie keine Unterhaltszahlungen von Dir einfordern.

    Sobald sie aber irgendeine staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen muss, wird der Kindesunterhalt angerechnet bzw. der mögliche Unterhaltsvorschuss.

    Sollte dann ein Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, so holt sich die zahlende Kasse diesen später von Dir zurück.

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    Antwort von gerisbg gerisbg

    Vorab geht es um den Unterhaltsanspruch den das Kind hat und nicht die Mutter (diese ist hier nur "Sachwalter" des Kindes). Der Unterhalt ist offiziell festzulegen, dann ist dieser auch abgesichert für den Fall, daß Unvorhergesehenes passiert (zB wenn die Eltern zu streiten beginnen oder für den Fall eines Unfalles - dann könnten allenfalls auch die Großeltern herangezogen werden.... usw.). Der Bescheid kann dann ja in der Schublade bleiben - solange Du mit Deiner Freundin im Einvernehmen bist ist das kein Problem. Vor allem wenn ihr beide bzw. Ihr DREI dann zusammenwohnt - dann werdet ihr ohnehin den Haushalt finanziell gemeinsam bewältigen müssen. Ihr beide könnt das natürlich auch schriftlich festhalten.Nur für den Fall, daß etwas passiert - könnte ja auch der Mutter etwas passieren und dann würde, solange Deine Obsorge nicht geklärt ist, ein Sachwalter den Unterhalt einfordern; oder ihr beide kommt zum Streiten, dann ist das auch geklärt.

    So sammeln sich auch keine Unterhaltsschulden an.

    Anders wäre es, wenn Ihr von offizieller STelle allenfalls so etwas wie "Unterhaltsvorschuss" bekommt, den müsstet ihr zurückzahlen. Würde ich also hier nicht empfehlen.

    Da ihr beide noch nicht auf festen finanziellen Beinen steht wirds ohnehin schwer werden - aber mit viel Liebe und Aufwand werdet ihr das schaffen. Es wird viele Einschränkungen geben - wie das eben so ist mit einem kleinen Baby - aber Ihr werdet auch ganz viel zurückbekommen. DAs lässt diese erste Zeit dann schon ganz leicht ertragen.

    Ich wünsche Euch alles Liebe.

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    Antwort von Levina23 Levina23

    wenn du mit deiner freundin zusammen ziehst musst du doch gar kein unterhalt zahlen

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    Antwort von kjl2005 kjl2005

    Heiraten müsst ihr deswegen nicht, es reicht schon aus wenn ihr zusammen zieht. Wenn jetzt das Jugendamt den Unterhalt vorschiesst, können die das natürlich später von dir zurück fordern. Wie das mit einer "privaten" Regelung aussieht, kann ich nicht sagen

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    Antwort von zuarin zuarin

    Ich überlege gerade, wenn Ihr verlobt seid... Wäre es nicht am einfachsten, ihr würdet heiraten bevor das Kind kommt.

  • 1
    Antwort von Manne67 Manne67

    Die Frage stellt sich normalerweise nicht so lange ihr noch zusammen seid. Das Geld, welches ihr beide habt, wird verwendet. Erst wenn einer nichts zahlen will obwohl er kann oder ihr euch trennt ist es erforderlich das zu regeln. Da dann aber alles anders aussehen kann (Einkommen usw.) macht das jetzt m.E. keinen Sinn.

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    Antwort von seatleon2010 seatleon2010

    wie oft willst du die frage noch stellen? ich habe sie dir bereits ausführlich beantwortet!

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    Antwort von HugoGuth HugoGuth

    Ihr könnt (aufstockendes) Hartz-IV (ALG2) beantragen!

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    Antwort von truxumuxi truxumuxi

    Wenn ihr zusammen wohnt dann häufen sich keine Unterhaltschulden an, weil ihr das dann untereinander regelt und das Jugendamt nur aktiv wird, wenn du ausziehst und deine Freundin zum Jugendamt geht und evtl. UHV beantragt, weil du nicht zahlen kannst. Solange ihr zusammenlebt und das untereinander regelt könnt ihr das machen wie ihr wollt.

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    Antwort von Praline Praline

    Klar geht das, aber unter Prämissen. Erste: Icke muß mehr kriegen als über die gesetzliche Strecke! Anwalt im Hintergrund. Sicherheit abschecken! Das auf jeden Fall!

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    Antwort von Kingkh Kingkh

    Ich bedanke mich schonmal, da jetzt meine frage besser beantwortet wurden.

    Kann mir einer sagen wo ich mich darüber besser informieren kann?

    bitte schreibt jetzt nicht JA!

    danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    über was genau willst du dich denn näher informieren? mehr als das geschriebene gibts dazu nicht zu sagen

    Kommentar von Kingkh Kingkh

    wie und wann man unterhaltzuschüsse bekommen kann.

    oder anspruch hat.

    wie viel man bekommt und etc sowas halt. zb. :)

    Kommentar von truxumuxi truxumuxitruxumuxi

    Wenn ihr zusammenwohnt dann gibt es keinen Unterhalt vom Amt, ihr könnt nur erhöhtes Kindergeld beantragen, wenn ihr zuwenig Einkommen habt aber Unterhalt vom Jugendamt gibt es nicht wenn ihr zusammenwohnt. Kapiert !? Ich hab dir vorhin schon gesagt, diesen Vorschuss vom Jugendamt gibt es nur wenn du nicht bei deiner Freundin wohnst und sie diesen Vorschuss beantragt, weil du nicht zahlen kannst. Das musst du dann irgendwann zurückzahlen, wenn du kannst.

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    Antwort von Kingkh Kingkh

    ich musste die frage noch mal stellen und etwas ergänzen da die antworten

    1. nicht eindeutig
    2. gespalten
    3. und nicht genau auf meine anfrage beantwortet wurde
    Kommentar von seatleon2010 seatleon2010seatleon2010

    also sorry mal aber ich hab dir doch alles erklärt, wenn dir da noch was fehlt oder unklar ist gibts die kommentarfunktion

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    Antwort von enell321 enell321

    die unterhatzahlung kann man auch privat regeln ja.

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    Antwort von schildi schildi
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    Antwort von Candyszuker Candyszuker

    ja klar könnt ihr das privat regeln.

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    Antwort von schneefwitchen schneefwitchen

    ??ihr wohnt zusammen???? dann ist es doch kein problem.. legt ihr das geld sowieso zusammen???? wenn ihr zusammen zieht dann ist es ind em sinne "egal" hauptsache euer kind bekommt das was er rbaucht...wärd ihr getrennt sieht es anders aus und ich würde es festsetzen lassn vom jugendamt...MMan ist dem kind immer unterhaltsverpflichtet, doch wird es meist so nie gemacht wie es im "gesetz" steht.teilt ihr euch die miete und legt das geld nicht zusammen und deine freundin muss alles für euer kind kaufen,d ann musst du ihr was geben, jedoch könnt ihr das auch privat untereinander regeln

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