An alle die sich mit autorecht aus kennen. ich habe derzeit eine autofinanzierung auf meinen namen laufen. im fahrzeugbrief steht zur zeit meine frau. kann ich das auto zurück holen da sie nicht regelmäßig zahlt und ich ständig von der finanzierungsbank post bekomme und anrufe zwecks der zahlung bekomme. wie sind die richtlinien?
Antworten (5)
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lptareaslptareas
Wer den Brief hat, dem gehört das Fahrzeug - wer drin steht ist nebensächlich. D.h. wenn der Brief wegen der Finanzierung bei der Bank liegt, dann gehört das Fzg der Bank. Wenn deine Frau bei der Bank als Halter und Fahrer alleinig eingetragen ist, kommst du an das Fahrzeug nicht ran. Wenn du nur als Bürge bei der Bank drinstehst hast du damit schlechte Karten. Wenn du bei der Bank als Eigentümer des Fahrzeugs benannt bist hast du hier wohl eine Grauzone die eines Rechtsanwalts bedarf.
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InfokriegInfokrieg
Ich glaub nicht,quasi ist das Auto Ihr Eigentum und Du bist verpflichtet zu zahlen.Da haste im prinzip die A-Karte....Steht die Frau nur im Fahrzeugschein (der immer mitgeführt wird)oder wie oben beschrieben auch im Fahrzeugbrief der ja bei der finanzierenden Bank liegen müßte ????????
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biene90bienebiene90biene dankeschön
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ErsterSchneeErsterSchnee
Nein, kannst Du nicht. Bzw. wenn Du es tust, ist das Diebstahl. Wenn sie im Brief steht, gehört ihr auch das Auto. Wenn Du im Vertrag stehst, mußt Du auch bezahlen.
Da ist ganz zu Anfang ein grober Fehler gemacht worden, den man jetzt nicht so einfach korrigieren kann.
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biene90bienebiene90biene dankeschön
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Der FZ-Brief, oder Zulassungsbescheinigung Teil II sagt nichts über den Eigentümer des Fahrzeuges aus, der FZ-Brief oder ZB Teil II gibt lediglich den Halter an.
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Fahrzeugeigentümer ist derjenige, der die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.Bei einem abgeschlossenen Autokauf ist das derjenige, der als Käufer im Kaufvertrag steht.
Wenn du regelmäßig die Raten zahlst, und deine Frau gar nix, wird das Fahrzeug auch in dein Eigentum übergehen, ein Nachweis der Zahlungen sollte anhand Abrechnungen einfach sein.
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Kaufvertrag auf deinen Namen vorausgesetzt, und keine Überlassungsvereinbarung / Schenkung an deine Frau etc. -
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biene90bienebiene90biene
die frage ist von meinem freund.bitte um antworten danke an alle
Diese Antwort ist Falsch.
Wieso hält sich immer noch das Gerücht, dass der Inhaber des KFZ Briefes der Besitzer ist?? Selbst wer als Halter eingetragen ist, ist nicht automatisch der Besitzer. Besitzer ist einzig derjenige, der im Kaufvertrag als Käufer genannt ist
weils auch keine Verpflichtung dazu gibt, nen Kaufvertrag zu machen. Die Zulassung fragt auch nie nach nem Kaufnachweis. Zudem noch folgende Problematik: wenn es einen KV gibt, wer kann denn nachweisen, daß das Fzg. zwischenzeitlich nicht erneut wieder verkauft worden ist? Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)." Solange im Bundeszentralregister das Fzg. nicht als gestohlen gemeldet ist, gilt der Inhaber des Briefes als Eigentümer.