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Ist der Embryo ein Mensch mit Rechten,vergleichbar mit einem geborenen Menschen?

Frage von Quanten Quanten

Hi ihr Lieben?

mich würde echt mal interessieren was ihr dazu so denkt? Glaubt ihr, dass das menschliche Leben schon bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle entsteht oder ist es erst ein Mensch, wenn das Herz schlägt? Welche Kriterien müssen eurer Meinung nach erfüllt sein?

Freu mich auf viele Antworten!

Eure "Quanten"

16 Abstimmungen
Abstimmungen
Ja 9
Nein 7
Weiß nicht 0
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Antworten (19)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kayahi Kayahi
    Abgestimmt für: Nein

    Die Menschenrechte werden erst dem geborenen Menschen zugesprochen. "UNO Menschenrechtskonvention: Alle Menschen sind gleich an Würde und Rechten GEBOREN."

    Ein Embryo ist zwar schon menschliches Leben und damit schützenswert, denn er hat die Anlagen die er braucht um sich zu einem vollständigen Menschen zu entwickeln, aber erst ab der 22ten Woche, wenn aus ihm ein Fötus geworden ist, sind alle Organe vorhanden die ein Mensch zum Leben braucht. Bis zur zwölften Schwangerschaftswoche kann Frau hier in Deutschland straffrei abtreiben wenn sie sich hat beraten lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt hat ein Embryo weder Schmerzempfinden noch empfindet er Emotionen wie Angst und Panik. Ein Embryo bekommt somit nichts von seiner Existenz und einer eventuellen Abtreibung mit. Im Gegensatz zu der schwangeren Frau. Sie ist bereits geboren und hat somit Anspruch auf die Achtung ihrer Menschenrechte. Sie führt ein eigenes Leben, welches durch eine ungeplante Schwangerschaft ganz schön durcheinander gerät. Ihr Leben hat Vorrang gegenüber dem ungeborenen Embryo, denn es würde sie wesentlich mehr mitnehmen wenn man sie zu etwas zwingen würde was sie nicht möchte, als den Embryo, wenn man seine Entwicklung abbricht. Eine Frau kann ihr Leben lang darunter leiden, der Embryo leidet gar nicht. Bei einem Fötus sind die Empfindungen schon ganz anders, allerdings werden Föten fast nie auf Wunsch abgetrieben, sondern weil das Wohl der Mutter stark gefährdet ist. Somit kann man diese beiden Fälle nicht miteinander vergleichen.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Ab wann gelten die Menschenrechte?

    Da steht noch mehr zu dem Thema...

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Ach Kayahi, Das hab ich doch schon längt widerlegt, was Du das schreibst!

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Gar nichts hast du widerlegt.

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Ich habe Dir doch bereits geschrieben gehabt warum Deine hier angegeben Punkte wie die Ausbildung der Organe nicht zählen. Immerhin ist Deine Argumentation bereits ein wenig logischer. Aber lies meinen Text noch mal!

    Nur so viel: Ab Verschmelzung von Eizelle und Spermium ist ein Mensche entstanden. Weitere Kriterien verringern nur die Trennschärfe. Ausnahmen sind wie gesagt nicht logisch. Meinen Text habe ich auch hier gepostet. Lies ihn!

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Ich habe ihn bereits gelesen, deswegen weiß ich auch dass du lediglich menschliches Leben beschreibst nicht aber einen vollständigen/vollwertigen Menschen. Dazu gehört mehr als nur die Anlagen zu besitzen. Was für dich als logisch gilt oder nicht zählt dabei nicht. Die Gesetzgebung legt ganz klar fest ab wann ein Mensch seine Rechte zugesprochen bekommt und somit als vollwertiger Mensch in der Gesellschaft gilt und das ist nunmal erst nach der Geburt.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Danke für den Stern!

  • 7
    Antwort von blondie1705 blondie1705
    Abgestimmt für: Ja

    Ein Kind ist auch dann schon ein Kind, wenn es noch nicht geboren ist.

  • 5
    Antwort von annemarie37 annemarie37

    Sorry, aber diese Frage ist so hundslausig gestellt, dass nicht ersichtlich ist, was es jetzt bedeutet, wenn man ja oder nein stimmt, es kann dies oder genau das Gegenteil sein...

    Die Diskussion zu dieser Frage wurde schon ausgiebig geführt.

    Du verwendest wieder mal unklare Begriffe. "menschliches Leben" ist nicht gleichbedeutend mit dem Begriff "Mensch". Und der Zeitpunkt, wo ein rudimentärer Herzschlag vorhanden ist, ist nicht identisch mit dem Zeitpunkt, wo Menschsein beginnt, nämlich mit der Geburt.

    Siehe dazu Ab wann gelten die Menschenrechte? :

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 1: "Alle Menschen sind ... gleich an ... Rechten geboren".

    UNO-Kinderkonvention, Art. 1: Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Art. 6: "Jedes Kind hat ein angeborenes Recht auf Leben."

    Die Europ. Kommission für Menschenrechte hat festgehalten, dass der Ausdruck "jeder Mensch" den Fötus nicht einschliesst (Entscheid vom 19.5.1992).

    Der schweiz. Bundesrat schrieb in seiner Botschaft zur Revision der schweiz. Bundesverfassung 1996: "Nur bereits geborene Menschen sind Träger von Grundrechten".

    Schweiz. Zivilrecht: "Die Persönlichkeit beginnt mit der vollendeten Geburt".

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Du liegst falsch! Es gibt keinen Grund zwischen menschlichem Leben und Mensch zu unterscheiden, da sich hier keine konsistenten Regeln finden lassen. Man erzeugt somit lediglich Trennungsunschärfe.

    Dies findet und fand einzig und allein statt um Morde zu legitimieren! Sei es das man jemanden das Menschsein aufgrund von Hautfarbe, Ethnie, Religion oder Alter abspricht.

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    Menschliches Leben und Mensch ist nicht prinzipiell das gleiche. Die Menschheit ist auch menschliches Leben, aber die Menschheit ist nicht das gleiche wie ein Mensch. Worauf willst du hinaus, wenn du das miteinander vermischst?

    Und falls du mit Mord eine Abtreibung bezeichnest: Du weißt genau wie jeder andere, der sich mit der Thematik beschäftigt hat, dass das Blödsinn ist. Dazu reicht ein Blick Strafgesetzbuch. Jemanden unberechtigt als Mörder zu bezeichnen, ist Verleumdung. Und Verleumdung ist allerdings zurecht strafbar!

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    "Menschlich" heisst: der menschlichen Spezies zuzurechnen.

    "Leben" ist alles, was lebendig ist.

    Demnach ist auch bereits eine Samen- und eine Eizelle menschliches Leben. Du wirst wohl kaum behaupten, dass sie "Menschen" seien???

    Ab wann der Mensch "Mensch" ist, ist rechtlich gesehen absolut klar: ab Geburt.

    Wissenschaftlich gibt es darauf keine Antwort. Die Wissenschaft sagt uns, was zu welchem Zeitpunkt der Entwicklung embryonalen/fötalen Lebens passiert. Was aber den Menschen ausmacht, ist keine wissenschaftliche Frage.

    Verschiedene Meinungen gibt es dazu auf der philosophisch-religiös-ethischen Ebene. Die einen gehen vom Zeitpunkt der "Beseelung" (früher: vom 40. Tag für männliche, vom 80. Tag für weibliche Embryonen; heute ab Befruchtung) oder vom Vorhandensein der Gene aus. Andere gehen vom Moment der Empfindungsfähigkeit aus (etwa 22. Woche), wieder andere von der Lebensfähigkeit ausserhalb des Körpers der Frau und andere von der Geburt. Für alle Positionen gibt es überlegenswerte Begründungen. Ich für mein Teil halte es für richtig, ethisch wie rechtlich von der Geburt auszugehen. Alle anderen Zeitpunkte scheinen mir gut widerlegbar.

    Vorgeburtliches Leben ist aber nach meinem Empfinden mit Respekt zu behandeln, und zwar verdient es umso höheren Respekt, je weiter es sich in Richtung Menschsein entwickelt.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Besser kann man es wohl kaum sagen Annemarie.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    annemarie37 er hat nach Rechten im VERGLEICH und nicht nach Menschenrechten gefragt.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Gefragt wurde ob ein Embryo Rechte hat die mit denen eines geborenen Menschen vergleichbar sind. Die hat er nicht. Denn ein Embryo hat keinerlei Rechte, ein geborener Mensch dagegen hat Menschenrechte die ihm mit seiner Geburt zugesprochen worden sind. Keine Rechte sind mit Menschenrechten nur schlecht zu vergleichen.

    Kommentar von Tiana1606 Tiana1606

    Stimmt nicht. Auch ein Embryo ist bereits erbberechtigt. Soviel dazu. Und wer entscheidet, wer Menschenrechte für sich in Anspruch nehmen darf? Der geborene Mensch. Also reine Willkür. Und ein Zeichen dafür, dass die Schwächsten in unserer Gesellschaft leider immernoch selbiger ausgesetzt sind.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Möchtest du lieber dass ungeborene Menschen unser Rechtssystem regeln? Und ein Embryo ist nicht erbberechtigt, erst ein Fötus ist erbberechtigt aber auch nur wenn er die Geburt überlebt, und somit auch erst als geborener Mensch. Im Übrigen gehören Embryonen noch nicht zu unserer Gesellschaft, erst ab ihrer Geburt sind sie Mitglied dieser Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ein Embryo - auch ein Fötus - sind natürlich nicht erbberechtigt. Wären sie es, würde das z.B. so aussehen: Der Erzeuger ist Multimillionär. Die (nicht mit ihm verheiratete) Schwangere will aber kein Kind und beschliesst abzutreiben. Kurz vorher stirbt der Millionär. Der Embryo erbt. Da er aber bei der Abtreibung abstirbt, geht sein Erbe an die Frau - das wäre super für sie.... Dem ist aber nicht so, weil eben der Embryo nicht erbberechtigt ist.

  • 5
    Antwort von Tikwa Tikwa
    Abgestimmt für: Ja

    Der Mensch ist ab dem Moment der Verschmelzung ein Mensch. Denn er hat erst die Größe von einem Stecknadelkopf. Aber es sind schon alle Anlagen dieses Orginals vorhanden. Ob es ein Mädchen oder ein Junge wird. Die Haar- und Aufgenfarbe, die Gaben und Grenzen, die dieser Mensch einmal hat....einfach alles, was diesen Mensch später persönlich ausmacht. Ein Säugling sieht auch anders aus als ein Greis, aber beides sind Menschen. Auch wenn sie unterschiedliche Verhaltensweisen haben. Vom dt. Gesetz her, das das Kind noch keine Rechte bis zu seiner Geburt.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Ja und ein befruchtetes Ei ist ein Huhn, eine Raupe ist ein Schmetterling und ein Teig ist ein Kuchen. Nur weil die Anlagen schon da sind die dafür sorgen dass man Mensch wird, bedeutet das nicht dass man zu diesem Zeitpunkt schon einer ist.

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    DH, kayahi

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Kayahi, widerlege meinen Text! Und hör auf durch solcherlei Rhetorik den Mord an Kindern zu rechtfertigen.

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    Jetzt verwendest du bereits zwei Sachen komplett falsch hier. Bei Abtreibung findet kein Mord statt, und ein Kind ist auch nicht beteiligt. Ab welchem Alter ist man ein Kind?

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Widerleg du doch erst mal meine These, dann können wir gern weiterreden derLiberale...

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Und wer will denn hier bitte schön Kinder ermorden? Davon war hier bisher nicht die Rede. Es geht um die Abtreibung eines Embryos. Gerade du der du ja so bedacht auf die Wissenschaft bist müsstest einen Embryo eigentlich von einem Kind unterscheiden können. Da gibt es unter anderem eindeutige körperliche Unterschiede...

  • 5
    Antwort von flb89 flb89
    Abgestimmt für: Ja

    Für mich ist der Embryo schon ein Mensch. Deshalb ist Abtreibung meiner Meinung nach auch Mord.

  • 4
    Antwort von Avuva Avuva
    Abgestimmt für: Ja

    Biologisch gesehen sind die Würfel bei der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle gefallen. Noch genauer: Bereits etwas früher, wenn das Spermium in die Eizelle eingedrungen ist, denn dann kann kein anderes mehr rein.

    Trotzdem werden in Deutschland ungeborene Kinder bis zur Geburt straffrei abgetrieben. www-tim-lebt.de Biologische Fakten und juristische Festlegungen sind oft zwei Paar Stiefel. So beschränken Abtreibungslobbyisten die Menschenrechte ausdrücklich auf geborene Menschen.
    Ich finde, einem Menschen vor der Geburt einfach das Lebensrecht abzusprechen, ist wirklich aller unterste Schublade!

    Daß bei jeder Abtreibung ein Kind umgebracht wird, wird von Lobbyisten und selber betroffenen Frauen vehement bestritten. Trotzdem bleibt festzuhalten: Mensch ist man von Anfang an. In der vor- und nachgeburtlichen Entwicklung eines Menschen gibt es keinen Einschnitt, ab dem er zum Menschen werden würde.

  • 4
    Antwort von aries74 aries74
    Abgestimmt für: Ja

    Schon mit der Verschmelzung der Ei- und Samenzelle entsteht das Leben, wofür die Eltern die Verantwortung übernehmen müssen.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Falsch. Auch Samen- und Eizellen sind bereits Leben.

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Lebende Zellen ja, allerdings kein menschliches Leben.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Es sind lebende menschliche Zellen, also auch menschliches Leben...

    Kommentar von aries74 aries74aries74

    Ich habe aber nicht das Bedürfnis, für meine Eizelle verantwortlich zu sein. Sondern erst, wenn sie sich vereint, und zu einem Menschen wird.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Und ich habe nicht das Bedürfnis für eine Verbindung zweier Zellen verantwortlich zu sein wenn ich versucht habe diese zu verhüten.

    Kommentar von aries74 aries74aries74

    Dann hoffe ich, das Du nie ungewollt Kinder bekommst!!!

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Werde ich nicht, keine Sorge...

    Kommentar von aries74 aries74aries74

    Kayahi: Ich habe Dein Profil gesehen, dass reicht mir. 23J. und 2 Schwangerschaftsabrüche? Und dann solche Kommentare? Ich glaube Du willst Dich nur wichtig machen!

  • 3
    Antwort von hattu53 hattu53
    Abgestimmt für: Nein

    Der Mensch muss geboren sein.

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Auch Ungeborene können schon erben.

    Kommentar von hattu53 hattu53hattu53

    Was hat das mit der Frage zu tun?

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    hattu 53 Es ist ein Recht des Ungeborenen . Es tritt in der Erbfolge auf und kann nicht übergangen werden. Sprich es kann sein Erbe erst antreten mit der Geburt, wenn es die Schwangerschaft überlebt. DerGesetzliche Vertreter verwaltet das Erbe bis dahin. Wird das Kind tot geboren entfällt das Erbe, macht es aber auch nur einen Atemzug bevor es stirbt, geht das Erbe an seine Erblinie und bestimmt somit die Erbfolge. Das sind Rechte.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    @onomant: das ist absoluter Unsinn. Befruchtete Eizellen können natürlich nicht erben. Erst das geborene Kind kann erben.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Hattu hat Recht, erst mit der Geburt wird dem Säugling das Menschenrecht zugesprochen.

    Kommentar von Avuva AvuvaAvuva

    Und warum? Die Absicht dahinter ist klar: Damit man ihn vor seiner Geburt nach belieben ungestraft umbringen lassen kann.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Richtig, damit das Leben und der Willen der schwangeren Frau vorrecht hat und nicht ein ungeborener Embryo, der zwar menschliches Leben, aber noch kein Mensch ist.

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Das Alter ist ein wirrkürliches Kriterium. Ebenso könnte es Hautfarbe oder Religion sein. Das habe ich aber bereits in meinem Text geschrieben. Hast Du ihn noch nicht gelesen oder warum verbreitest Du hier wider besseren Wissens unwahrheiten?

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Wer sprach denn hier von Alter? Ich sprach von Entwicklungsstadien.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Na DU (DerLiberale) hast natürlich die einzig wahre Wahrheit gepachtet.

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    klar, avuva, das ist alles eine große verschwörung. wo hast du bloß dieses weltbild her.....

  • 2
    Antwort von Banny95 Banny95
    Abgestimmt für: Ja
  • 2
    Antwort von DerLiberale DerLiberale
    Abgestimmt für: Ja

    Ja, ist er. Dies lässt sich mittels der Naturwissenschaften und der Logik belegen. Im folgenden mein Text dazu:

    Zunächst scheint hier die Ermittlung was menschliches Leben ist wichtig zu sein. Hier ist einzig und allein eine rein naturwissenschaftliche Sichtweise zielführend, da nur diese Messbar und reproduzierbar ist. Nach der Biologie ist Leben Materie, die sich von unbelebter Materie dahingehend unterscheidet, dass sie einen Stoffwechsel hat, sich reproduzieren kann und im Sinne der Erde auf RNA und DNA beruht. Dies ist eine wissenschaftlich anerkannte Definition, was Leben ist. (Nennen wir im folgenden D1) Als nächstes stellen wir fest, was ein Mensch ist. Auch hier bieten die Naturwissenschaften eine Antwort, nämlich das der Mensch zum Reich der Tiere, zum Unterstamm der Wirbeltiere, zur Reihe der Landwirbeltiere, zur Unterklasse der Höheren Säugetiere, zur Ordnung der Primaten, zur Teilordnung der Altweltaffen, zur Familie der Menschenaffen, zur Gattung der Menschen und die Art Mensch ist (Systematik verkürzt dargestellt). Die Zugehörigkeit innerhalb der Systematik lässt sich durch eine Analyse der Gene feststellen, womit also die Zelle eines Menschen von der eines Schimpansen oder einer Katze unterscheidbar ist. Die angeschnittene Systematik ist in der Naturwissenschaft anerkannt, ebenso wie eine genetische Analyse ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren darstellt (Die Zuordnung nennen wir im folgenden D2). Als nächstes arbeiten wir nun die Kriterien heraus, wie ein angehöriger einer Art unterscheidbar von einem anderen Angehörigen der gleichen Art ist. Dies lässt sich in 99% der Fälle ebenfalls über die DNS ermitteln. Fast alle Menschen auf dieser Welt haben eine absolut einmalige, eindeutige DNS! Die Unterscheidung verschiedener Lebewesen der gleichen Art über einer Analyse der DNS ist ebenso allgemein anerkanntes Werkzeug der Naturwissenschaften. Da Zwillinge nun die gleiche DNS Teilen ist ebenso der Sotffewechselzustand des Systems Lebewesens entscheidend. Zwillinge haben zwar die gleiche DNS, die Organismen nehmen jedoch bereits im Mutterleib unterschiedliche Zustände an, wodurch auch diese beiden Organismen unterscheidbar werden. Die Unterscheidung von zwei Organismen primär über die DNS und sekundär über der Zustand des Gesamtsystems des Organismus (was wieder beides wissenschaftlich Mess- und Reproduzierbar ist) nennen wir im folgenden D3. Wie Du merkst, definiere ich hier also nicht vor mich hin, sondern verwende allgemein Wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse und Definitionen. Nun Betrachten wir die befruchtete Eizelle. Hierbei handelt es sich nach D1 um Leben, da die Zelle einen vollständigen DNS Strang hat, einen Stoffwechsel hat und sich reproduzieren kann (Zellteilung). Diese Zelle kann nach D2 durch eine genetische Analyse eindeutig der Art Mensch zugeordnet werden. Darüber hinaus trifft D3 zu, da die befruchtete Eizelle über eine vollständige DNS verfügt, die sich von der der Mutter unterscheidet, bzw. das Gesamtsystem unweigerlich einen anderen Zustand als den eines Zwilling einnimmt. Somit ist ebenfalls D3 erfüllt. Aus der Erfüllung dieser drei Definitionen lässt sich nun logisch folgende Aussage ableiten: Bei einer befruchteten Eizelle handelt es sich um menschliches Leben (nennen wir im folgenden A1)(D1 & D2 &D3 -> A1) Nun hatte Oliver gesagt “Dann müsste man ja jedem Spermium nachweinen”. Bei genauerer Betrachtung stellt man jedoch fest, das weder Spermium noch unbefruchtete Eizelle über einen einen normalen dipluiden Chromosomensatz verfügen, sondern lediglich den Einfachen haben. Somit ist es zwar ein Leben nach D1, jedoch treffen nicht D2 und im besonderen nicht D3 zu. Des Weiteren sie hier angemerkt, dass der größte Teil der Spermien und unbeleuchteten Eizellen in der Lebensspanne des Menschen ohnehin absterben. Das gute an A1 ist nun, das sie logisch hergeleitet ist und einzig und allein auf Mess- und Reproduzierbaren beruht. Insbesondere kommt die Aussage ohne nicht Mess- oder bisher Erklärbaren Phänomenen aus. Somit ist also eine Religiöse Betrachtung von nicht Messbaren Seelen nicht notwendig. Ebenso stelle sich nicht die Frage nach einem Bewusstsein (hierbei stellt sich ohnehin die Frage, in wie weit das System Gehirn sich selbst erklären kann, hierzu gibt es nämlich erhebliche Zweifel, wenn man Grundlegende Gesetzmäßigkeiten der Mathematik, insbesondere der Logik betrachtet). In so fern besitzt die von Dir erwähnte Jahrhunderte lange Diskussion, was Bewusstsein ist, keine Relevanz, da diese eben keine Messbaren Ergebnisse liefert und diese auch niemals liefern wird. A1 würde auch durch das hinzufügen von Seelen und Bewusstsein nicht an Aussagekraft gewinnen sondern die Aussagekraft würde verringert werden, da dies nicht harte Kriterien einführt. Durch A1 kann ich jedoch für sämtliches Leben ermitteln ob es menschlich ist oder nicht. Jetzt kommen wir zu dem Punkt des Tötens. Hier handelt es sich tatsächlich um eine Glaubensfrage. Jedoch ist innerhalb unserer Gesellschaft allgemein anerkannt, das man generell kein menschliches Leben beenden darf, außer das andere menschliche Leben bedroht das eigene und die Tötung ist notwendig um die eigene Tötung zu verhindern. Dies sehen wir als Zivilisatorisches Grundmaß an. Nennen wir diese Regel des Tötens im folgenden P1. Aus A1 und P1 leitet sich nun ab, dass es sich bei der befruchteten Eizelle um menschliches Leben handelt, was nur zum Schutz des eigenen Lebens getötet werden darf. Woraus sich also ergibt, dass eine Abtreibung nur legitim ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Alle übrigen Abtreibungen widersprechen somit P1 und somit zivilisatorischen Maßstäben, was wir dann gemeinhin als Mord oder Totschlag bezeichnen. (Wobei die Mordkriterien hierbei als erfüllt gelten). Wenn man nun behauptet es gebe trotzdem Punkte, weswegen man Abtreiben dürfte, dann hätte man Prinzipell zwei Angreifspunkte: 1. Man versucht regeln zu definieren wann A1 nicht zutrifft obwohl D1, D2 und D3 zutreffen. 2. Man stellt P1 zur Disposition. Viele probieren sich hierbei daran Regeln zu Aushebleung von A1 zu definieren, machen die Gültigkeit von A1 also vom Alter, sozialer Interaktion oder ähnlichem Abhängig. Nun ist es jedoch inkonsistent innerhalb eines logisch Aufgebauten Systems sich hier irgendwelche speziellen Ausnahmen hinein zu definieren. Formulieren wir dies doch mal Allgemeiner und erweitern das System um folgenden Satz: E1 = A1 gilt jedoch nicht, wenn X zutrifft. X wäre dann z.B. das alter oder die soziale Interaktion. Jedoch ist X beliebig und könnte auch durch Behinderung, Hautfarbe, Ethnie oder nicht genetische Merkmale die Glauben, soziale Herkunft etc. ausgeweitet werden. Es macht also keinen Sinn die Ausnahmenregel E1 zuzulassen wenn X = “Alter<12 Wochen" ist und dies für andere Werte für X nicht zuzulassen. E1 ist somit kaputt getestet und kann somit nicht Bestandteil des Systems sein. Der zweite Punkt wäre zu sagen, dass P1 nicht gilt. Dies könnte man tun in dem man sagt P1 ist generell falsch, womit man sich allerdings aus der Zivilisation verabschiedet. Oder man definiert Ausnahmen zu P1 (E2), wobei man zu den gleichen Problemen wie bei E1 kommt, es leicht kaputt testet, wodurch E2 nicht Bestandteil werden kann. Mit diesen drei Definitionen (D1 – D2), der daraus abgeleiteten Aussage A1, dem Postulat (P1), sowie dem kaputt testen von E1 und E2, kann man sämtliche bisherigen Argumente der Abtreibungsbefürworter auf der Basis der Naturwissenschaften zum einen und dem Postulat was zivilisiert ist zum anderen kaputt testen. Ebenso ist die Schlussfolgerung aus A1 und P1 frei von Seiteneffekten.

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    Liberaler, du bettelst ja schon immer förmlich darum, dass man deine Beweisführung widerlegt. Die Zeichenbegrenzung für Antworten zwingt mich leider zu einer Stückelung. Aber los:

    Bewußtsein ist in der Tat ein schwieriges Thema und es gibt keine einheitliche Definition. Stattdessen gibt bislang nur verschiedene Definitionsversuche, die allerdings alle eins gemeinsam haben: Sie sind unmittelbar mit der Datenverarbeitung im Gehirn verknüpft. Was bedeutet das? Das bedeutet, dass ein Bewußtsein ohne jede Datenverarbeitung nicht existieren kann. Wann genau das Bewußtsein anfängt, ist zweifellos unklar. Man kann daraus allerdings folgern, ab wann das Bewußtsein allerfrühestens bestehen kann: Ab der Existenz von mindestens zwei Nervenzellen, die miteinander in irgendeine Art Kommunikation treten. Vorher auf keinen Fall! Dieses komplette Thema einfach als nichtexistent vom Tisch zu wischen ist unzulässig und unwissenschaftlich!

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    "Jedoch ist innerhalb unserer Gesellschaft allgemein anerkannt, das man generell kein menschliches Leben beenden darf, außer das andere menschliche Leben bedroht das eigene und die Tötung ist notwendig um die eigene Tötung zu verhindern."

    Das ist falsch. Ein Gegenbeispiel: Man darf in Notwehr einen anderen Menschen töten, selbst wenn dieser einem nicht unmittelbar nach dem Leben trachtet. Wenn jemand "lediglich" gefoltert wird und durch eine Unachtsamkeit des Folternden die Möglichkeit hat, diesen durch einen schnellen Streich welcher Art auch immer durch Tötung zu überwältigen, ist das durchaus zulässig, und zwar zurecht! Damit ist P1 widerlegt.

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    "Alle übrigen Abtreibungen widersprechen somit P1 und somit zivilisatorischen Maßstäben, was wir dann gemeinhin als Mord oder Totschlag bezeichnen."

    Selbst wenn P1 gelten würde, hätten wir es hiermit nicht mit Mord, sondern maximal mit Totschlag zu tun.

    Ich zitiere aus dem Strafgesetzbuch §211: "Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet."

    Eine Abtreibung erfüllt keine dieser Mordkriterien. Mordlust ist es mit Sicherheit schon deshalb nicht, weil die Frau die Abtreibung nicht mal selber durchführt. Also keinerlei Mordlustbefriedigung. Befriedigung des Geschlechtstriebs? Ich bitte dich! Habgier? Wird man durch Abtreibung reich? Beerbt man den Embryo? Niedrige Beweggründe? Die Folgen eines Unfalls (ungewollte Schwangerschaft) zu beheben oder zu reduzieren, ist wohl kaum als niedriger Beweggrund geeignet. Sonst wäre ja jeder Feuerwehreinsatz ein niedriger Beweggrund! Unter Heimtücke versteht man allgemein das bewußte Ausnutzen des Vertrauens des Opfers zu dessen Tötung. Ein Vertrauensverhältnis kann hier noch nicht vorliegen. Um Grausamkeit geht es auch nicht, denn das hieße, dem Opfer absichtlich unnötige Schmerzen aufzubürden. Ohne Nervenzellen gibt es aber weder Bewußtsein noch Schmerzen. Gemeingefährliche Mittel? Fehlanzeige, die Allgemeinheit ist durch eine Abtreibung kein bisschen gefährdet! Um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken? Wieder Fehlanzeige!

    Ergo: Eine Abtreibung erfüllt keinerlei Mordvoraussetzung und ist somit kein Mord! Jemand anderen unberechtigt als Mörder zu bezeichnen ist hingegen Verleumdung und zu recht strafbar!

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Vielen dank für Deinen Beitrag ich würde mich auch sehr freuen wenn wir die Diskussion im Forum weiterführen können! Und keine Sorge ich werde die von Dir genannten Punkte in meine Argumentation einfließen lassen um diese weiter auszubauen.

    Kommentar von Demandanto DemandantoDemandanto

    Es macht also keinen Sinn die Ausnahmenregel E1 zuzulassen wenn X = “Alter<12 Wochen" ist und dies für andere Werte für X nicht zuzulassen."

    Doch, den gibt es. Dieser Grund nennt sich das Recht eines jeden Menschen, über seinen eigenen Körper bestimmen zu dürfen und ist eines der elementarsten Rechte eines jeden Menschen. Auch Frauen sind Menschen und müssen das Selbstbestimmungsrecht darüber haben, was mit ihrem eigenen Körper passiert. Dieser Grund existiert nicht für deine anderen Beispiele wie Hautfarbe, Behinderung, Ethnie, Glauben, soziale Herkunft oder sonst was.

    .

    Diese vier Punkte sollen erst mal reichen. Trotz all dieser Fehler in der Beweisführung und deren grausamen Folgen für die Freiheit der Menschen begrüße ich es allerdings, dass du prinzipiell die Vernunft als Maßstab anlegen möchtest!

    Ich wünsche mir allerdings, dass du deine Argumentation nicht genau so wiederholst, solange du meine Argumente nicht alle widerlegt hast. Damit würdest du deine eigene Würde stark schädigen.

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Hallo Demendanto,

    erstmal danke für die logischen Antworten. Im Bezug auf das Bewustsein spricht Du exakt das Dilemma an, weshalb ich es explizit aus meiner Betrachtung ausklammere. Du kannst den Beginn nicht festlegen. Zwei Nervenzellen sind für den Betrachter noch deterministisch. Aber wie Du sagst ist es nicht zielführend den Punkt zu Suchen ab wann eine Menge an Nervenzellen hinreichend komplexe Prozesse bilden damit sie sich der Erklärbarkeit des Betrachters entziehen. Aber auch die Grenze der zwei Nervenzellen ist nicht Zielführend da dies lediglich eine wirrkürlich gewählte Entwicklungsstufe darstellt. Ebenso kann man hier eine Stufe früher ansetzen und von der Stammzelle sprechen, aus der sich ja die zwei Nervenzellen bilden können. Hiermit landen wir dann bei D1 - D3.

    Bei P1 stimme ich Dir teilweise zu. Die Formulierung ist falsch, das Recht auf Notwehr wird wirklich anders postuliert. Ich werde das anpassen!

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    Bei den Mordmerkmalen sehe ich die Heimtücke als erfüllt, sowie in vielen Fällen die niederen Beweggründe. Nicht selten sind es wirtschafliche Überlegungen warum ein Kind abgetrieben wird.

    Das das Kind im Körper der Mutter ist, kann hingegen als X nicht gelten. Ich bezweifle zwar nicht das prinzipielle Recht über den eigenen Körper bestimmen zu können, allerdings hat dieses Recht auch das Kind, zumindest das Recht auf Leben. Man stelle somit das Recht der Mutter über ihren Körper bestimmen zu können über das Recht des Lebens des Kindes.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ich habe mir jetzt in Nachtarbeit deine Argumentation mal im Detail unter die Lupe genommen. Hier meine Entgegnung:

    "Zunächst scheint hier die Ermittlung was menschliches Leben ist wichtig zu sein. ... Nach der Biologie ist Leben Materie, die sich von unbelebter Materie dahingehend unterscheidet, dass sie einen Stoffwechsel hat, sich reproduzieren kann und im Sinne der Erde auf RNA und DNA beruht. Dies ist eine wissenschaftlich anerkannte Definition, was Leben ist. (Nennen wir im folgenden D1)"

    Diese Definition D1 ist in wikipedia zu finden. Ich bin nicht Naturwissenschafterin. Aber diese Definition scheint mir nicht sakrosankt. Bereits eine Eizelle ist “Leben“ und nicht tote Materie, sie hat auch schon einen Stoffwechsel, sie hat eine eigene DNA, kann sich aber nicht reproduzieren.

    "Als nächstes stellen wir fest, was ein Mensch ist. Auch hier bieten die Naturwissenschaften eine Antwort, nämlich das der Mensch zum Reich der Tiere, zum Unterstamm der Wirbeltiere, ... zur Familie der Menschenaffen, zur Gattung der Menschen und die Art Mensch ist. Die Zugehörigkeit innerhalb der Systematik lässt sich durch eine Analyse der Gene feststellen, womit also die Zelle eines Menschen von der eines Schimpansen oder einer Katze unterscheidbar ist. Die angeschnittene Systematik ist in der Naturwissenschaft anerkannt, ebenso wie eine genetische Analyse ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren darstellt (Die Zuordnung nennen wir im folgenden D2)."

    D2 ist zutreffend: Der langen Rede kurzer Sinn: Der Mensch gehört zur Gattung Mensch.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    "Als nächstes arbeiten wir nun die Kriterien heraus, wie ein angehöriger einer Art unterscheidbar von einem anderen Angehörigen der gleichen Art ist. Dies lässt sich in 99% der Fälle ebenfalls über die DNS ermitteln. Fast alle Menschen auf dieser Welt haben eine absolut einmalige, eindeutige DNS!... Die Unterscheidung von zwei Organismen primär über die DNS und sekundär über der Zustand des Gesamtsystems des Organismus (was wieder beides wissenschaftlich Mess- und Reproduzierbar ist) nennen wir im folgenden D3."

    D3 ist zutreffend.

    "Nun Betrachten wir die befruchtete Eizelle. Hierbei handelt es sich nach D1 um Leben, da die Zelle einen vollständigen DNS Strang hat, einen Stoffwechsel hat und sich reproduzieren kann (Zellteilung). Diese Zelle kann nach D2 durch eine genetische Analyse eindeutig der Art Mensch zugeordnet werden. Darüber hinaus trifft D3 zu, da die befruchtete Eizelle über eine vollständige DNS verfügt, die sich von der der Mutter unterscheidet, bzw. das Gesamtsystem unweigerlich einen anderen Zustand als den eines Zwilling einnimmt. Somit ist ebenfalls D3 erfüllt."

    o.k.: die befruchtete Eizelle ist Leben, das der Gattung Mensch zuzuschreiben ist und ist genetisch einmalig. Das ist nicht bestritten. „Der Gattung Mensch“ zugehörig heisst aber nicht, dass die befruchtete Eizelle bereits „Mensch“ ist. Hier liegt dein logischer Denkfehler.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Aus der Erfüllung dieser drei Definitionen lässt sich nun logisch folgende Aussage ableiten: Bei einer befruchteten Eizelle handelt es sich um menschliches Leben (nennen wir im folgenden A1)(D1 & D2 &D3 -> A1) Nun hatte Oliver gesagt “Dann müsste man ja jedem Spermium nachweinen”. Bei genauerer Betrachtung stellt man jedoch fest, das weder Spermium noch unbefruchtete Eizelle über einen normalen dipluiden Chromosomensatz verfügen, sondern lediglich den Einfachen haben. Somit ist es zwar ein Leben nach D1, jedoch treffen nicht D2 und im besonderen nicht D3 zu.

    Da liegst du falsch: D2 trifft zu: ein menschliches Spermium ist eindeutig als menschliches (der Gattung Mensch zugehöriges) Leben zu erkennen. Ebenso trifft D3 zu: jedes Spermium (und jede Eizelle) hat seine eigene DNS und unterscheidet sich von einem anderen Spermium.

    Ebenso stelle sich nicht die Frage nach einem Bewusstsein... In so fern besitzt die von Dir erwähnte Jahrhunderte lange Diskussion, was Bewusstsein ist, keine Relevanz, da diese eben keine Messbaren Ergebnisse liefert und diese auch niemals liefern wird. A1 würde auch durch das hinzufügen von Seelen und Bewusstsein nicht an Aussagekraft gewinnen sondern die Aussagekraft würde verringert werden, da dies nicht harte Kriterien einführt. Durch A1 kann ich jedoch für sämtliches Leben ermitteln ob es menschlich ist oder nicht. Die Frage nach dem Bewusstsein spielt dann eine Rolle, wenn wir diskutieren, ab wann es nicht bloss „individuelles menschliches Leben“ sondern eben “Mensch“ ist.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Das sollte abgesetzt sein, als meine Antwort auf dein Argument:

    Die Frage nach dem Bewusstsein spielt dann eine Rolle, wenn wir diskutieren, ab wann es nicht bloss „individuelles menschliches Leben“ sondern eben “Mensch“ ist.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    "Jetzt kommen wir zu dem Punkt des Tötens. Hier handelt es sich tatsächlich um eine Glaubensfrage. Jedoch ist innerhalb unserer Gesellschaft allgemein anerkannt, das man generell kein menschliches Leben beenden darf, außer das andere menschliche Leben bedroht das eigene und die Tötung ist notwendig um die eigene Tötung zu verhindern. Dies sehen wir als Zivilisatorisches Grundmaß an. Nennen wir diese Regel des Tötens im folgenden P1."

    Diese Annahme P1 ist falsch, weil du “menschliches Leben“ mit “Mensch“ gleichsetzest, was logisch-philosophisch unzulässig ist (dass die Definition des Beginns des Menschseins keine wissenschaftliche, sondern eine philosophische ist, habe ich bereits erwähnt). Es ist eben gerade nicht gesellschaftlicher Konsens, dass Embryonen nicht getötet werden dürfen (in der Schweiz haben z.B. 72% der Stimmenden der Fristenregelung zugestimmt). Deine “absolute“ Logik fällt damit in sich zusammen. Dass Abtreibung als Mord zu betrachten sei, ist also nichts anderes als deine eigene persönliche – nicht überzeugende – Meinung. Auf die Unterscheidung von Tötung, Totschlag, Mord werde ich hier weiter nicht eingehen.

  • 2
    Antwort von Goodnight Goodnight
    Abgestimmt für: Nein

    Nein, das ist erst der Fötus, mit dem Recht auf Leben. Deshalb ist Schwangerschaftsabbruch nur bis zur 12.en Woche erlaubt.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Auch ein Fötus hat noch keine Menschenrechte, die gelten erst für den geborenen Menschen. Übrigens kann auch nach der zwölften Woche abgetrieben werden, wenn das Wohl der Frau gefährdet ist.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Oh doch, er ist sogar erbberechtigt, wenn er nach der Geburt auch nur ein Atemzug gemacht hat, verändert das die Erbfolge. Und ein Abbruch ist nur möglich wenn das Wohl der Mutter gefährdet ist. Wie auch immer das definiert wird. Das Leben der Mutter wird dem Kind vorangestellt. Man kann einen verstorbenen Fötus auch offiziell beerdigen, was man mit einem Embryo nicht kann. Und da gibt es noch Namensrechte etc. das sind alles Recht die im Gesetz verankert sind.In dem Land wo du lebst ist das vielleicht anders.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Diese Rechte gehören aber nicht zu den Menschenrechten der UNO Menschenrechtskonvention und du sagst ja selbst "mit dem ersten Atemzug".

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Wie du richtig schreibst: erbberechtig mit dem ersten Atemzug - also nicht der Fötus, sondern erst das geborene Kind ist erbberechtigt.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Nicht richtig verstanden, nur ein totes Kind ist nicht Erbberechtigt, das ist ein elementarer Unterschied! Im deutschen Recht ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz verboten und deshalb auch nur im Zusammenhang mit einer Beratung erlaubt. In meinem , wie in diversen anderen Ländern gibt es die Fristenlösung von12 Wochen +-. ich kenne kein Land ausser China wo ein Schwangerschaftsabbruch nach dieser Zeit nicht eine schwere Straftat ist. Ausgenommen siehe oben.es gibt eine medizinische Defination ,ab wann ein Embryo ein Fötus ist. Zudem fragt der Fragesteller nach Rechten ohne ein bestimmtes Land zu benennen.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ein Totgeborenes ist nicht erbberechtigt, klar. Ein Kind - auch ein sehr früh geborenes -, das geatmet hat, verändert die Erbfolge, auch klar.

    Aber: ein Fötus im Körper der Frau ist NICHT erbberechtigt, er wird erst dann erben können, wenn er lebend geboren wird.

    Im weiteren bist du falsch informiert: in Kanada und in einigen Staaten Australiens ist ein Schwangerschaftsabbruch - in welchem Stadium auch immer - keine Straftat, sondern eine medizinische Behandlung wie eine andere. In Holland und in England gilt eine Frist von 24 Wochen, in Schweden 18 Wochen, wobei nach dieser Frist ein Abbruch aus schwerwiegenden medizinischen Gründen immer möglich ist.

    Kommentar von Avuva AvuvaAvuva

    Du bist schlecht informiert.

    Die derzeitige Gesetzeslage beruht auf einem parteiübergreifenden Kompromis. Nach der deutschen Wiedervereinigung gab es in den beiden Teilen unterschiedliche Rechtslagen. Diese mussten vereinheitlicht werden. Herausgekommen ist die Fristenregelung (12 Wochen) mit Beratungspflicht.

    Wobei die 12-Wochen-Frist rein willkürlich gesetzt worden ist, ein Kompromiss eben. Es gibt keinerlei biologische Begründung für genau diesen Termin.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Nachtrag: 1. Es gibt das deutsche Embryonenschutzgesetz ,wonach man keine Experimente mit Embryonen machen darf. Darin ist auch die künstliche Befruchtung geregelt. Ein Embryo kann auch in der Erbfolge nicht übergangen werden, wenngleich er die Schwangerschaft überleben muss um das Erbe persönlich anzutreten. Kommt es zum Abort erlischt dieses Recht. Er wir dauch nicht beerdigt und erhält keinen Namen. Ein Fötus verändert die Erbfolge, wenn es zum Abort kommt wenn er auch nur ein einziges Mal Luft holt und dann stirbt. er kann beerdigt werden, einen Namen bekommen und wird Im Geburtsregister geführt. Er kann auch eine Nottaufe erhalten.ca

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ich kenne zwar die deutsche Gesetzgebung nicht in dieser Frage. Aber ich vermute, dass die ELTERN das Recht haben, einen Fötus oder ein tot Geborenes ab einer bestimmten Grösse begraben zu lassen und ihm einen Namen zu geben. Nicht der Fötus selbst hat ein Recht dazu. Die UNO-Kinderkonvention ist klar: das geborene Kind hat das Recht auf einen Namen.

    Kommentar von Goodnight GoodnightGoodnight

    Hallo annemarie37 Nach meinem wissen ist die UNO eine Organisation, welche bemüht ist mit den Mitgliedstaaten Vereinbarungen zu unterzeichnen. Hierbei handelt es sich um minimalste Forderungen und verbietet den Mitgliedstaaten nicht, höhere Anforderungen zu haben. früher wurden bei uns tot geborene Kinder entsorgt und ich empfinde es als Recht, auch für das Kind, dass es diese Würdelosigkeit bei uns nicht mehr gibt.Bei uns haben sie mindestens einen Nachnahmen. Ich war gespannt zu sehen wie viele Rechte wir zusammentragen können und bin betroffen mit welcher Energie hier bestritten wird das Ungeborene Rechte haben. Mit meiner Lebenserfahrung mache ich mir so meine Gedanken. Schade!

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Art. 21, Absatz 2 des deutschen Personenstandsgesetzes: "Auf Wunsch einer Person, der bei der Lebendgeburt des Kindes die Personensorge zugestanden hätte, sind auch Angaben nach Absatz 1 Nr. 4 (Vorname und Familienname des Kindes) einzutragen (ins Geburtenbuch)."

    Es ist also eindeutig ein Recht der Eltern, nicht des totgeborenen Kindes. Und das gilt übrigens nur bei Totgeborenen, die mindestens 500 g wiegen, d.h. ca. 22. Schwangerschaftswoche. Vorher nennt man es Fehlgeburt. Diese werden nicht eingetragen.

    Wenn man also objektiv von der gesetzlichen Lage ausgeht, ist der Fall klar: Embryonen und Föten haben keine Rechte.

    Es gebührt ihnen hingegen sehr wohl Wertschätzung und Respekt, was eher auf der emotionalen und nicht auf der rechtlichen Ebene liegt.

    Für eine Frau, die sich das Kind wünschte und die aus medizinischen Gründen abtreim muss, ist es höchst wahrscheinlich "ihr Kind", für eine Frau, die im frühen Stadium sich freiwillig zum Abbruch entschliesst, ist es nichts als eine abgebrochene Schwangerschaft.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    "Embryonenschutz" heisst nicht, dass der Embryo Rechte hat. Das Gesetz hat zum Zweck, Missbräuche bei der medizinisch unterstützten Fortpflanzung und Fehlentwicklungen auf diesem Gebiet zu verhindern, nicht dem Embryo Rechte zuzugestehen.

  • 2
    Antwort von Steffile Steffile
    Abgestimmt für: Ja

    Meine Kinder waren schon als kleine Puenktchen auf dem Ultraschallbild meine Babies. Eine sehr subjektive Sache.

    Was nicht bedeutet, dass ich nicht jeder Frau das Recht zugestehe, ueber das Lebewesen, das die in ihrem Bauch traegt, voll zu bestimmen, auch wenn es zu ihrem Wohl und nicht dem Wohl des Embryos ist.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Ja , sehr subjektiv. Das waren schon deine "Babies", weil du darin deine zukünftigen Kinder sahst, auf die du dich freutest.

  • 2
    Antwort von Licinius Licinius
    Abgestimmt für: Nein

    Sonst würde es keine Abtreibung geben, oder? Weil das ja im Prinzip Mord ist. Und wenn man diesen begehen darf hat der Embryo kein Recht zu leben. Das fällt mir jetzt ganz spontan dazu ein.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Abtreibungen sind kein Mord. Du darfst sie gern als solchen verstehen, wenn das deine Meinung ist, aber Fakt ist dass Abtreibungen offiziell nicht als Mord gelten.

    Kommentar von Avuva AvuvaAvuva

    Du zäumst das Pferd von hinten auf. Biologische Fakten und juristische Festlegungen sind oft zwei Paar Stiefel.

    Daß bei jeder Abtreibung ein Kind umgebracht wird, wird von Lobbyisten und selbst betroffenen Frauen vehement bestritten. Trotzdem bleibt festzuhalten: Mensch ist man von Anfang an. In der vor- und nachgeburtlichen Entwicklung eines Menschen gibt es keinen Einschnitt, ab dem er zum Menschen werden würde. Deshalb ist deine Einschätzung "Weil das ja im Prinzip Mord ist" richtig.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Mensch Avuva wo warst du denn so lange wir haben uns schon Sorgen gemacht...

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    ;o) kayahi

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Du verwechselst biologische Fakten mit philosophisch-religiös-moralischen Anschauungen, Avuva, das sind zwei Paar Stiefel. Und: du sprichst von "vor- und nachgeburtlicher Entwicklung" - das ist es ja gerade, der massgebliche Einschnitt ist die Geburt, biblisch gesprochen: der erste Atemzug.

    Kommentar von DerLiberale DerLiberaleDerLiberale

    philosopisch reliöge Anschauungen können hier aber nicht zählen. Einzig die Naturwissenschaften sind relevant und das Recht auf Leben. Mehr braucht man nicht um zu bewiesen, dass Abtreibung Mord ist.

    Kommentar von Kayahi KayahiKayahi

    Das Recht auf Leben hat erst der geborene Mensch, dieses Argument kannst du zu deinen Zwecken also schonmal nicht nutzen und deine biologischen Fakten helfen dir auch nur in Zusammenhang mit Ethik und Moral, aber das wirst du eh nie einsehen.

    Kommentar von annemarie37 annemarie37annemarie37

    Du fabulierst im Kreis herum, Liberaler. Die Wissenschaft kann biologische Fakten aufzeigen, aber nicht definieren, was den Menschen zum Menschen macht. Das haben in den USA zig Wissenschafter in einer Eingabe an das Oberste Gericht festgehalten. Und über das "Recht auf Leben" (rechtlich gesehen ab Geburt) haben wir ja schon mehrfach diskutiert.

  • 2
    Antwort von onomant onomant
    Abgestimmt für: Ja
    Kommentar von user735 user735user735

    "Ja" für was? Die Umfrage hat keine Qualität, auch wenn im Text vielleicht eine Frage steht. Diese ist ordentlich nicht zuzuordnen und hat keine Aussagekraft.

    Kommentar von onomant onomantonomant
    Ist der Embryo ein Mensch mit Rechten,vergleichbar mit einem geborenen Menschen?
  • 1
    Antwort von Goodnight Goodnight
    Abgestimmt für: Nein

    Quanten Hier wird ständig die UNO bemüht, die UNO ist eine Menschenrechtsorganisation, welche sich für minimalste Menschenrechte einsetzt und ist ein Kompromiss der unterzeichnenden Mitgliedstaaten. Die UNO ist kein Gesetzgeber. Ob ein Ungeborenes Rechte hat obliegt einzig und allein dem Gesetzgeber des jeweiligen Landes. Wo ich herkomme sagt man, sogar die UNO sagt... und nicht die UNO sagt! Könnte es sein, dass es hier nicht mehr um die gestellte Frage geht, nämlich ein Vergleich, sondern um das ausagieren unverdauter Schwangerschaftsabbrüche und Rechthaberei?

  • 1
    Antwort von michi89 michi89
    Abgestimmt für: Nein

    Ganz eindeutig, ein Mensch ist ein Mensch ab dem Moment seiner Geburt, mehr gibt es dazu nicht zu sagen, das ganze Thema entbehert jeglicher Diskusion

  • 0
    Antwort von Jurachamp Jurachamp
    Abgestimmt für: Nein

    Juristisch gesehen Nein! Ethisch betrachtet ist dies eine sehr heikle Frage, da man über das Schicksal künftigen Lebens zu entscheiden hat. Die Diskussion um die PID ist hier interessant zu verfolgen.

  • 0
    Antwort von DieMaus19 DieMaus19

    Ob ein Embryo ein Mensch mit Rechten ist, kommt darauf an, wie er entstanden ist. Wenn zwei Menschen durch einvernehmlichen Sex ein Kind zeugen, dann war das ihre eigene Entscheidung, die auf einer freiwilligen, in vollem Bewusstsein vollzogenen Handlung basiert und somit hat der gezeugte Embryo Rechte. Man muss für das was man tut, die Konsequenzen tragen.

    Ist aber beispielsweise eine Frau durch Vergewaltigung schwanger geworden, dann wurde ihr der Embryo gegen ihren Willen "eingepflanzt". Es war nicht ihre freiwillige Entscheidung, sondern geschah gegen ihren Willen, wodurch ihr sexuelles Selbstbestimmungsrecht verletzt wurde. Somit hat dieser Embryo keine Rechte und die Frau hat jegliches Recht ihn abzutreiben.

  • 0
    Antwort von user735 user735

    Was für Kriterien sind denn bei Dir zur Auswahl? "Ja/Nein weiß nicht" ist kein Kriterium.

    Lern mal wie man eine Umfrage benutzt.

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