Habe ganz liebe Nachbarn,die auch meine Tiere versorgen,wenn wir im Urlaub sind und das schon einige Jahre! Unser Haus mit Grundstück wird auf ca) 350,000Euro geschätzt. Mein Sohn ist tot und in meinen Testament hab ich eigentlich nur meine Enkel bedacht.Allerdings hat meine Schwiegertochter mir nie erzählt,daß mein Sohn verstorben ist und mit den Enkeln hatte ich so gut wie nie Kontakt. Nun die Frage: Kann ich meine Nachbarn etwas und wenn, wieviel vom Erlös des Hauses schenken und eine Monatliche Pflege aushandeln,für meine 2 Katzen ?
Im Testament Nachbar begünstigen?
Antworten (9)
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burkiburki
guten abend
ich glaube du kannst begünstigen, wen du möchtest. deshalb ist ein testament ja auch der letzte wille. du kannst deinen nachbarn soviel vererben, wie du möchtest. dann bekommen deine enkel eben ihren pflichteil.
aber um es genauer zu wissen, wende dich an einen anwalt für solche fälle. der dich auch genau informieren kann und dir auch einiges erklären kann. diese gebühren sollte dir dein letzter wille wert sein.
ich glaube deine nachbarn müssen saumässig viele steuern zahlen. so das im endeffekt nur ein teil von dem übrig bleibt, den du ihnen eigentlich hinterlassen wollen würdest.
lass dich da wirklich seriös beraten, damit alles nach deinen wünschen geschieht und auch deine bedingungen erfüllt werden.
tschüss burki
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hoewa14hoewa14
Zunächst mal vom Grundsatz her: Selbstverständlich "könnten" Sie alles Ihren Nachbarn oder wen sonst noch vermachen.
Aber, ich gebe vielleicht folgende Anregung.
Da ich nicht weiss, wie alt Ihre Enkel sind, sollten Sie mal überlegen, ob diese überhaupt von Ihrer Existenz Kenniss haben. Anders gefragt natürlich, warum Sie vom Tod Ihres Sohnes nichts erfahren haben. Es "könnte" aber auch am Verhältniss zwischen Ihnen und Ihrem Sohn gelegen haben.
Was sollte Sie davon abhalten, mit Ihren Enkeln Kontakt aufzunehmen? Wäre es nicht toll, wenn "die Oma" die Enkel mal ausführen würde, Eis zusammen essen würden?
Versuchen Sie mal Kontakt zu Ihrer Schwiegertochter aufzunehmen um Ihre Enkel überhaupt kennen zu lernen. Man muss sich ja nicht gleich über das Erbe unterhalten.
Den Nachbarn können Sie auch einen beliebigen Geldbetrag hinterlassen, den Sie vorab bei Ihrer Bank deponieren, evtl, verzinst. Das sollte und müsste für eine Katzenpflege sicher ausreichend sein.
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Gummibaerli132Gummibaerli132
Hallo!
Ich denke, dass du diese Frage am Besten einem Anwalt stellst.
Hier in Österreich (ich weiß nicht, woher du bist) ist das mit Pflichtteilen usw. an die Kinder schon kompliziert genug, wie das mit den Enkelkindern aussieht, ob es da einen Pflichtteil gibt, das weiß ich nicht.
Aber eigentlich sollte dem nichts entgegenstehen, sofern du das Testament notarisch beglaubigen lässt, damit im Falle deines Todes auch wirklich alles klar ist, und keine Streitereien zwischen den Erben aufkommen können.
(Meine Familie hat sich gerade viel mit diesem Thema auseinandergesetzt, und versucht, schon jetzt alles vorzubereiten, dass später nicht gestritten wird!)
Ich finde es gut, dass du dir darüber Gedanken machst!
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WeltenwandlerinWeltenwandlerin
einfach zur Überlegung: du bist 60 Jahre, entnehmen ich einer früheren Frage... deine Katzen sind vielleicht in wenigen Jahren tot... also noch vor dir, auch wenn das jetzt vielleicht grausam klingt... ist es gerechtfertigt, dem Nachbarn hierfür einen Betrag zukommen zu lassen, der im 6stelligen Bereich liegt??? Wenn du schon deiner Schwiegertochter und den Enkeln nichts zukommen lassen willst (den Pflichtteil erhalten sie allemal), dann würde ich mir an deiner Stelle überlegen, ob du nicht einer gemeinnützigen Einrichtung Geld vererben solltest....
soweit ich weiß, beträgt das Pflichtteil in diesem Fall die Hälfte des Erbes für die Kinder des verstorbenen Sohnes.
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CasperlainCasperlain
Sie können in ihrem Testamt ihre Nachbarn eintragen lassen und ihnen fast alles vermachen doch soweit ich weiß bekommt der oder die nächsten verwanten in dem fall ihre Enkel einen pflicht teil .
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PanikgirlPanikgirl
Natürlich kannst Du liebe Menschen in Deinem Testament bedenken - nur haben Deine Nachkommen auch das Recht auf einen Pflichtanteil
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ColumbineColumbine
Ganz sicher! Frag mal deinen Anwalt, wie du es am besten machst, dass nicht das Finanzamt so viel kassiert. Aber sonst ist das sicher ok
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anjannianjanni
Das müßtest Du am besten per Testament machen. Dazu begib Dich bitte zu einem Notar! Der kann Dich ausführlich beraten.
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