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hartz4:offenlegung meines kontos und begründung für getätigte überweisung....

Frage von ravia12 ravia12

hallo, wer hat sowas schon erlebt oder weiss rat ob ich darüber auskunft geben muss: ich beziehe hartz4 und habe bereits alle meine kontoauszüge abgegeben. jetzt will die sachbearbeiterin wissen warum ich mtl eine überweisung von 50€ an jemanden tätige und für was!! ist das zulässig? muss ich der arge erklären für was ich mein geld ausgebe? darf ich keine privaten dinge mit meinem geld machen???

hoffe jemand kann mir da weiterhelfen, glg ravia

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Antworten (10)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Larah10 Larah10

    Siehe VirtualSelfs Beitrag.- Wenn sie Gründe für diese Überweisung wissen will, ist das eine Datenerhebung - und jede Datenerhebung muss begründet werden. Es dürfen vom zuständigen Sachbearbeiter nur Daten im Rahmen des Datenschutzgesetzes erhoben werden - und dann auch nur solchen Daten , die zur Erledigung seines konkreten Arbeitsauftrags erforderlich sind und die er sich nicht (mit weniger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen) selber besorgen kann. - In so einem Fall kann man ggf. auch (dann am besten nachweislich schriftlich) eine schriftl. Begründung mit konkretem Verwendungszweck und die Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung fordern. (Damit dürfte es dann hier bereits erledigt sein..)

    http://hartz.info/index.php?topic=11507.0

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Teil ihr mit, dass das "Warum" keine leistungsrelevante Information ist und du ihr daher keinerlei Rechenschaft ablegen musst.
    Es muss ihr die Information reichen, dass etwas überwiesen wurde, erst Recht, wenn der Empfänger sichtbar ist.
    Teil ihr weiters mit, dass du das auch gerne von ihren Vorgesetzen, der Widerspruchsstelle und einem Gericht klären lassen wirst.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    DH.

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    Antwort von PapaPapillon PapaPapillon

    Eine Ausgabe musst du nicht begründen, solange sie im Rahmen deiner Finanzkompetenz ist. Und das ist sie mit 50 €. Etwas anderes wären Einnahmen. Die müssen deklariert werden, logischerweise.

  • 1
    Antwort von Jolokia Jolokia

    ich habe keine ahnung, wie weit die befugnisse dieser sachbearbeiterin gehen und auch nicht, was die ARGE alles darf. aber ich habe eine meinung dazu: man scheint sich ja wie ein unmündiges kind behandeln lassen zu müssen! unglaublich! ich würde an deiner stelle versuchen, eine kostenlose rechtsauskunft bei einem anwalt zu bekommen. vielleicht kennst du einen, der schon mal für dich tätig war. der ist dann vielleicht so nett und gibt dir eine kurze telefonische auskunft.

  • 1
    Antwort von ElizabethI ElizabethI

    Du bist denen in dem Moment ziemlich ausgeliefert. Ich kenne das Gefühl, aber dankenswerterweise ist mein Sachbearbeiter ein Netter. Der Witz ist: Eigentlich dürfen sie's nicht fragen, aber wenn du die Auskunft verweigerst, kürzen sie dir das Geld. Du bist hiermit offiziell ein gläserner Bürger.

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    Antwort von Ottavi Ottavi

    Ich kenne mich noch nicht so aus mit dem Thema rutsche aber bald auch da rein. Aber was ich los werden muß sie sind eine wunder hübsche Frau und tierlieb total sympatisch. Mit freundlichem Gruß P.Ottavi p.ottavi@arcor.de

  • 0
    Antwort von benapolo benapolo

    ich habe mich im internet schlau gemacht und dabei diese text gefunden.... ... Zwar dürfe ein Leistungsbezieher die Empfänger von Zahlungen sowie die Verwendungszwecke in den Kontoauszügen schwärzen. Ansonsten stünde der Wunsch der Behörde aber im Einklang mit den §§ 60 ff. SGB I, wonach ein ALG II Empfänger im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheiten zur Vorlage der Kontoauszüge verpflichtet ist. Eine regelmäßige Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate sei nicht zu beanstanden. .... das heißt also das du den edding rausholen darfst und den Verwendungszweck und den Empfänger wegstreichen darfst.

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Der Datenschutz steht da faktisch leider hinten an, da das Bundessozialgericht das Recht auf Einsichtnahme bei Abbuchungen nur für sehr intime Inhalte eingeschränkt hat. http://hartz.info/index.php?topic=1844.0

    Kommentar von ravia12 ravia12

    danke dir für deine auskunft, leider war ich heut beim anwalt, es war niederschmetternd was er sagte: die arge darf alles, du bist als bedürfiger, bzw als "kassierer" von staatsgeldern all denen ihrer willkür gnadenlos ausgesetzt!!! es ist absolut widerlich!!!

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    Antwort von melanie3989 melanie3989

    Sie hat kein Recht darauf. Wenn sie noch weiter fragen sollte, sag ihr einfach, dass du dir mal Geld geliehen hast und es nun zurück zahlst. Ich hab auch so eine blöde Sachbearbeiterin, die wollte innerhalb von einem Monat 4 mal meine Kontoauszüge sehn.

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    Antwort von September29 September29

    Eigentlich sollte für die ARGE nur relevant sein, was du an Einkünften hast. Aber sag doch einfach du hast dir Geld für Möbel oder Waschmaschine geliehen und zahlst es jetzt zurück

    Kommentar von Larah10 Larah10Larah10

    Das könnte dann aber auch wieder Heckmeck mit der Dame geben. "Wie...Ihnen hat jemand 50 € zufließen lassen, die Sie uns nicht gemeldet haben ? Möbel- und Waschmaschinenersatz oder -reparaturen sind aus dem Regelsatz zu bezahlen, als Erstausstattung sind sie Leistungen nach dem SGB II. Das heisst, Ihnen ist Einkommen zugeflossen, das demselben Zwecke diente wie ALG2...und Sie haben es uns nicht gemeldet ?! Und wo ist bitte Ihr Darlehnsvertrag mit der Person ?" blabla.- Es geht sie nichts an, ob hier jemand 10 Monate lang 5 Euro auf seinem Girokonto stehengelassen und angespart hat und das Geld jetzt an eine Freundin überweist, damit diese ihm aus dem Urlaub ein paar günstige Turnschuhe mitbringt oder sonstwas. Kontrollwahn ohne Grenzen. (Wäre höchstens etwas Anderes, wenn man z.B. schon 2 Wochen nach der ALG2- Zahlung bei der ARGE ankäme und um Lebensmittelgutscheine bitten würde, weil man sein ganzes Geld für den Monat bereits verbraten hat.)

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Ich kenne zwar die Rechtslage nicht exakt, aber was ich mit meinem Geld mache, geht die Arge nichts an. Anders wäre es, wenn du 50 € monatlich von jemandem erhaten würdest. Lass dir doch irgend ne Ausrede einfallen: zB. Der hat mein Auto über seinen Namen laufen.

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