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Garantiefall -Ware wird von Drittperson zurückgehalten- ungewöhnlicher Fall!

Frage von Ishita Ishita

Hallo, Von Priv.Verkäufer ein neues Handy mit 2Jahren Garantie gekauf.Freude hielt bis zum ersten Anruf - wenn Vibration eingeschaltet ist wird untere Bildschirmhälfte wegen Pixel Fehler nicht mehr lesbar. Nichts geht-nur ausschalten.Garantie Karte -ein Werbe Geschenk.Nach paar Mails habe ich von der Firma Antwort- es wird ein neues Handy geschickt und ich soll das alte entsorgen.Aber-es geht über unseren Verkäufer-er ist da Kunde..Gut,er braucht es nur an uns weiterleiten.Ich schrieb eine freundliche Mail mit Erklärung und der Bitte das Handy an uns zu schicken und um die Bankdaten wegen Porto für die Sendung.Und da fing es an-ich soll das"alte"Handy an ihm zurückschicken dann bekomme ich das neue.Ich habe es geschickt.Zwei Tage später bekam ich das ALTE mit der Post UNFREI zurückgeschickt und einen Anruf das das Handy in Ordnung sei und er sehe nichts kaputtes.Und wenn doch! dann soll ich es NOCH MAL AN IHM Zurückschicken- er hätte mit der Firma gesprochen und die wollen das alte Handy zum Prüfen haben (eine Lüge!habe bei der Firma nachgefragt) Das Neue ist schon am zweiten Tag bei Ihm angekommen.Mein Handy ist Fehlerhaft,Zeugen können es bestätigen.Darf er sich überhaupt als Richter und Henker aufspielen? Wenn wir als Käufer von Artikel mit Garantie Tauschgerät kriegen sollen kann ER uns das Verweigern? Was sagt Ihr dazu?

2 Abstimmungen
Abstimmungen
Der Verkäufer hat kein Recht dazu. 0
Ja, das darf er schon. 0
Es ist eine Unverschämtheit. 1
Es ist ein Vertragsbruch. 1
Er kann die Ware behalten. 0
Es ist Rechtswidrig und ein Fall für Anwalt. 0
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Antworten (2)

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    Antwort von Dummerle Dummerle
    Abgestimmt für: Es ist ein Vertragsbruch.

    Wenn mir jemand so fies kommt spreche ich die selbe Sprache, denn die versteht das Gegenüber dann auch. Habe den Eindruck das dein Verkäufer es so lange in die Länge zieht bis du entnervt aufgibst, dein Geld wieder forderst und er ein neues und vor allem ein funktionierendes Mobilteil hat. Bin mir sicher das er wusste das das Ding nicht in Ordnung war. Ihm steht das Tauschgerät nicht zu da es für das defekte geliefert wurde von dem du Eigentümer bist. Hol dir dein Recht bzw. dein neues Handy. http://up.picr.de/5713618.gif

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    Antwort von burki burki
    Abgestimmt für: Es ist eine Unverschämtheit.

    guten tag

    also ich bin natürlich rechtlich laie. um es ganz genau zu wissen, musst du einen anwalt fragen. aber so ähnliche fälle gibt es viele und auch viele diskussionen und viele meinungen zur rechtslage.

    so zwischenmenschlich richtig korrekt läuft bei diesem deal garnichts, wie mir scheint.

    die firma tauscht das handy natürlich an ihren kunden um. also deinen liebenswerten verkäufer. das ist auch geschehen. nun möchtest du natürlich das neue handy haben, was die firma ja problemlos getauscht hat, im rahme nder gewähleistung.

    weil es ja eigentlich dir gehören würde. dem ist aber nicht so.

    die gewährleistung gewährt der händler oder hersteller eben dem erstkäufer. das steht in den agb auch oft so in etwa drin.

    der das handy an dich zwar verkauft hat, aber nicht "mehr". dazu würdest du im prinzip eine abtreteungserklärung des verkäufers benötigen. das er dir im prinzip die ganzen ansprüche überträgt. dir die rechnung gibt u.s.w ich wette, das ist nicht passiert. viele onlineversender tauschen nämlich an zweit oder drittkäufer nicht einfach so ware um. weil sie eben mit dem zweit oder drittkäufer garkeinen vertrag haben. den haben sie mit dem erstkäufer.

    das ist zwar oftmals eine gemeine sache, aber ich finde das so o.k.

    wer eine gebrauchte ware günstig erwirbt, hat einfach weniger rechte als der kunde, der eine neue ware zum vollpreis erwirbt. dafür zahlt der erstkunde auch deutlich mehr als der zweit- oder dritt käufer.

    für dich ist das natürlich ärgerlich. und derjenige der dir das handy verkauft hat und sich nun das austauschhandy einverleibt ist moralisch ein ferkel.

    aber die ganzen ansprüche hätte man vorm kauf klären müssen. du hast ein gerät gekauft, gedacht das ist ein schnäppchen. du zahlst einen bruchteil vom neupreis und hast die gleichen rechte wie der erstkäufer? dir gegenüber ist dein verkäufer der ansprechpartner. der mängel beseitigen muss.

    genau das wird z.b bei ebay oft ausgeklammert, weil man etwas privat verkauft. damit hast du nämlich ohne gewährlsietung gekauft.

    das ganze ist etwas anderes, wenn du die garantie des herstellers in anspruch nimmst. die ist oft ohne diese bedingungen. wird das gerät im rahmen der gewährleistung getauscht, zählt einfach derjenige auf dessen namen das läuft. also der erstkäufer, nicht der zweit, dritt- oder viertkäufer.

    Kommentar von Ishita Ishita

    Hi Danke! wir haben das Handy bei e-Bay ersteigert. Er war eine Auktion bei der wir den Höchstpreis angeboten haben.Er hatte als Privatverkäufer "neues Handy mit 2 Jahren Garantie"angeboten, so stand in der Beschreibung und nichts von "ein Werbegeschenk mit eingeschrankten rechten" Und weil es auch öfter passiert das eine ein Handy zuviel hat,Geschenk bekommen (Gekauft im Geschäft) sind wir von dem Fall auch nicht ausgegangen.Ich habe überhaupt das erste mal Artikel gekauft der als Werbegeschenk verteilt worden ist. Die Garantie Karte wie sie ist haben wir mit dem Handy mitgeliefert bekommen.

    Kommentar von burki burkiburki

    es wird oft etwas durcheiander gebracht. die garantie gibt ja der hersteller auf sein produkt. der händler/verkäufer gibt eine gewährleistung.

    ich denke mal ihr habt gewährleistung in anspruch genommen. die läuft zwischem händler und käufer. war das nun z.b ein vodaklone handy, geht der käufer hin und möchte den defekt im rahmen der gewährleistung behoben haben. weil der eben kunde bei vodaklone ist. du bist aber nicht kunde bei vodaklone. daher ist dein ansprechpartner für die gewährleistung nicht direkt vodaklone, sondern dieser ominöse private verkäufer. der aber bestimmt als privater verkäufer diese gewährleistung augeschlossen hat. daher hast du die auch nicht, auch nicht gegenüber vodaklone. die wissen doch garnicht, was da abläuft. die halten ihren vertrag gegenüber ihem kunden ein. daher gibt man beim verkauf im idealfalle die rechnng und eine abtretungserklärung mit.

    du kannst ganz normal diesen verkäufer anschreiben und versuchen, es nett zu regeln. und eben zumindest das defekte handy wieder verlangen. das gehört dir, da du es bezahlt hast. der rest ist ganz normal der vorgang, den man bei ebay einleitet, wenn man ein defektes produkt kauft. wo man meint, der verkäufer hat z.b in der beschreibung gelogen. wobei das sicher schwer zu beweisen ist, das er es wusste und dir absichtlich nicht gesagt hat. denn dann wäre es betrug, du kannst den kauf zurück abwickeln und zumindest dein geld wieder bekommen. vieleicht könnt ihr euch doch noch gütlich eingen, das er das neue handy rausrückt. ansonsten kann man auch zum anwalt gehen.

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