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Frage zu Endungen von ausländischen Familiennamen

Frage von Genusssucht Genusssucht

Hallo, liebe GFler.

Bei unserem Familiennamen ist es so, dass er sich bei männlichen und weiblichen Familienmitgliedern unterscheidet. D.h. es gibt eine weibliche und eine männliche Endung. So etwas gibt's z.B. bei Russen oder Griechen, etwa so: weiblich Papadopoulou, m Papadopolos.

Nun zu meiner Frage: Ich bin russisch und mein Name hat eine weibliche Endung. So weit so gut. Aber mal angenommen, ich würde jetzt einen Sohn bekommen. Wäre ich dann unverheiratet, bekäme dieser Junge automatisch meinen Nachnamen. Hätte ich dann das Recht, zu sagen, sein Name soll angeglichen werden, oder wird er einfach so übernommen und bleibt genauso wie meiner, mit der weiblichen Endung?

Das wäre echt nicht so der Bringer. Aber in Deutschland werden die Nachnamen ja nicht angeglichen, und so etwas gilt dann sicherlich schon als Namensänderung... Oder wie sieht's aus? Hat jemand eine Idee?

(Ist jetzt nur eine rein hypothetische Frage.)

Grüße und danke im Voraus,

Genusssucht

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Antworten (5)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von aptem aptem

    Theoretisch bekommt der Sohne Deien Nachnamen. Die Änderung zur männlichen Form hin ist auf jeden Fall möglich. http://www.lk-starnberg.de/index.phtml?NavID=613.840.1

    Unter "Was ist ein "wichtiger Grund"?" nachzulesen.

    Kommentar von Genusssucht GenusssuchtGenusssucht

    Vielen Dank für den Link!

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    Antwort von Artur616 Artur616

    Soweit ich deine Frage Verstanden habe:

    Beim russ. ist es zumindest so das der Sohn BEIDE Namen des Vaters bekommt, sprich Vor- und Zuname.

    Am Beispiel Stalin wäre das:

    Name des Sohnes: Iossif

    Name des Vaters: Wissarionowitsch

    Familienname: Dschugaschwili

    Das bedeutet der Herr Stalin (Stalin war sein Kampfname) würde jetzt 'Iossif Wissarionowitsch Dschugaschwili' heißen.

    Sein Vater hat demnach die gleiche 'Prozedur' durchgemacht und heißt: Bessarion (Besso) Dschugaschwili (Bessarion wird im Georgischen/Russischen höchstwahrscheinlich wie 'Wessarion' ausgesprochen, daher die kleine Abweichung in den Namen).

    Also so ist die Namensgebung zumindest bei mir Verlaufen.

    Edit: Würde als Namensänderung gelten.

    Kommentar von nonentity nonentitynonentity

    Das Beispiel passt nicht, denn Dschugaschwili ist ein georgischer Familienname, kein russischer, und danach war gefragt.

    Georgische Familiennamen verändern ihre Endung nicht.

    Kommentar von Artur616 Artur616Artur616

    In der Sowjetunion wurden die Namen in manchen Gebieten doch 'veerbt'. Das ist einfach Fakt an Beispiel Stalin.

    Kommentar von Genusssucht GenusssuchtGenusssucht

    Die Sache mit den Vaternamen ist mir vollkommen klar und war überhaupt nicht mein Anliegen bei der Fragestellung. In Deutschland werden Vaternamen zudem ohnehin nicht berücksichtigt. Ob geschlechtsspezifische Angleichungen das werden, will ich eher wissen.

    Nichtsdestotrotz danke für die Mühe der ausführlichen Erklärung.

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    Antwort von Reisswolf53 Reisswolf53

    Die Regel in Deutschland ist, dass der Name geschlechtsgebunden nicht dekliniert wird. Steht also in deinem (möglichen) deutschen Pass z. B. "Nikolajewa", und die Geburt deines Sohnes wird in einem deutschen Standesamt registriert (und er deutscher Staatsbürger ist), dann müsste in seinen Personaldokumenten auch "Nikolajewa" stehen. Rein formell!
    Ich bin aber sicher, dass es da auch Ausnahmen gibt. Wenn du z. B. den Namen des Vaters angibst und das Standesamt anerkennt das ohne Nachweis, dann könnte auch der Nachname des Vaters gesetzt werden, der ja eigentlich eine "maskuline" Endung haben sollte. Einfach mal bei einem Standesamt nachfragen.

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    RatgeberHelden Antwort von cherskiy cherskiy

    Ich denke, dass eine Anpassung, zumindest von der weiblichen zur männlichen Form möglich, sogar notwendig ist.

    Ich denke da z.B. an die vielen polnischen Namen in Deutschland und den USA, die ja eigentlich auch angepasst werden müssten. Die Trägerinnen solcher Familiennamen, benutzen aber auschließlich die männliche Variante.

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    Antwort von kunilaki kunilaki

    Hallo. Da Du nicht verheiratet bist, wird Dein Kind theoretisch Deinen Familiennamen bekommen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass Dein Kind, den Familiennamen seines Vaters bekommt. Sofern Deinerseits nichts dagegen spricht und auch der Erzeuger damit einverstanden ist, steht der Namensgebung überhaupt nichts entgegen.

    Kommentar von Genusssucht GenusssuchtGenusssucht

    Hier steht aber nicht zur Debatte, wessen Familienname angenommen werden soll, sondern nur, ob Namensangleichungen wie beschrieben unter Namensänderung fallen (wofür ich ja zahlen müsste, soweit ich weiß) oder im Rahmen des... "Standarts", sage ich mal, möglich sind.

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