Im Prinzip ist es so, wie es angegeben ist, also auch für 1 € möglich. EBAY bietet aber auch für Verkäufer, gerade für höherwertige Sachen die Funktion, das ein Mindestgebot erreicht werden muss, bevor der Verkauf bindend wird. Das ändert auch nichts daran, selbst wenn mehrere Bieter ein Gebot abgegeben haben. Das erfährt der potentielle Bieter/Käufer allerdings erst nach Ende der Auktion. Um sich darüber Klarheit zu verschaffen, gibt es ja auch die Funktion "Fragen an den Verkäufer" - da kannst du anfragen, ob ein Mindestgebot auf diesem Artikel festgelegt ist und in welcher höhe. Bei einem seriösen Verkäufer bekommst du darauf auch eine Antwort über die Antwort - Funktion bei EBAY. Eine weitere Möglichkeit die der Verkäufer anbieten kann, ist "ein Preis vorschlagen" dann hat man 2 oder 3 mal die Möglichkeit, ein Angebot zu unterbreiten und der Verkäufer prüft, ob ihm dein Angebot reicht - wobei meine Erfahrung mit dieser Preisvorschagsfunktion eher nur zum veralbern der Käufer ist und dann zum angebotenen "Sofortkauf" verleiten soll. Bei höheren Beträgen in der Kaufabwicklung gibt es dann noch den "Treuhandcervice" bzw. PayPal, um Betrügereien zu verhindern, wie z.B. teure Sachen billig anbieten, höhere Preise zu animieren - kassieren - und dann die Wahre nicht liefern... also auch immer GENAU die Beschreibungen und Hinweise lesen, das erspart Ärger und Verluste.
Also wenn ich grade zB nach Klavier suche, dann finden sich da einige Exemplare, die bei 1000-50000€ liegen, aber auch einige bei 1€ ...
Schick doch mal den Link.
Egal. Wenn der Verkäufer sein Klavier einfach nur loswerden will, kann es schon sein, dass er es auch für 1,- abgeben wird. Gleiches gilt vielleicht bei einem kaputten Klavier. Jedoch kann der Verkäufer auch einen für den Käufer unsichtbaren MIndestpreis angeben. Ist dieser Preis bei Auktionsende nicht erreicht und da hast nur 1,- € (oder 500,€) geboten und das noch unter dem unsichtbaren Mindestpreis liegt, hast Du den Gegenstand nicht ersteigert.
wenn er die Ware für 1 eur einstellt, muss er damit rechnen, es auch schlechtenfalls zu dem Preis zu verkaufen. Und da beide Parteien, Käufer und Verkäufer an das Gebot bzw. Angebot gebunden sind, muss er die Ware dann abgeben. Tut der Vk das nicht, kann der Käufer ihn anzeigen bzw.seine Ware einklagen!
Soweit kommte es sehr selten. In den überwiegenden Fällen wird man sich vorher schon über ebay (beim Kauf) oder sonst einig.