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+ Frage zu eBay-Auktionen

Frage von txync txync

Hallo, habe noch nie etwas bei eBay gekauft und kenne mich überhaupt nicht aus, deshalb meine Frage :

Wie ist es, wenn ein teurer Gegenstand wie z.B. ein Klavier oder ein Auto am Ende bei 1 € steht ?

Wird es dann tatsächlich für 1 € verkauft oder gibt es dann irgendwelche Sonderregelungen?

Gruß und danke für die Antworten !

Gruß

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Antworten (10)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von AlicBa AlicBa

    Mach einfach ebay. Alle Fragen werden sich beantworten. Es passiert nichts unlogisches da. Es gibt Optionen, Regeln, Grenzen, Tricks und und und. Ein Kalvier oder Auto wird nicht für 1,- € verkauft. Da wird der Verkäufer einen Mindestpreis verlangen.

    Kommentar von txync txynctxync

    Also wenn ich grade zB nach Klavier suche, dann finden sich da einige Exemplare, die bei 1000-50000€ liegen, aber auch einige bei 1€ ...

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Schick doch mal den Link.

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Egal. Wenn der Verkäufer sein Klavier einfach nur loswerden will, kann es schon sein, dass er es auch für 1,- abgeben wird. Gleiches gilt vielleicht bei einem kaputten Klavier. Jedoch kann der Verkäufer auch einen für den Käufer unsichtbaren MIndestpreis angeben. Ist dieser Preis bei Auktionsende nicht erreicht und da hast nur 1,- € (oder 500,€) geboten und das noch unter dem unsichtbaren Mindestpreis liegt, hast Du den Gegenstand nicht ersteigert.

    Kommentar von Smudo1284 Smudo1284Smudo1284

    wenn er die Ware für 1 eur einstellt, muss er damit rechnen, es auch schlechtenfalls zu dem Preis zu verkaufen. Und da beide Parteien, Käufer und Verkäufer an das Gebot bzw. Angebot gebunden sind, muss er die Ware dann abgeben. Tut der Vk das nicht, kann der Käufer ihn anzeigen bzw.seine Ware einklagen!

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Soweit kommte es sehr selten. In den überwiegenden Fällen wird man sich vorher schon über ebay (beim Kauf) oder sonst einig.

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    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Du kannst alles nachlesen.Und bei solchen grossen Sachen ,gibst du dann einen preis ein ,dann geht der Artikel nicht für lau hinaus,aber das kannst du alles nachlesen.

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    Antwort von WeVau WeVau

    Wenn der Verkäufer nicht trickst geht es für einen Euro weg.

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    Antwort von tatar78 tatar78

    Ist eigentlich unmöglich ,weil jeder Anbieter beschei sst indem er bekannte bittet mitzubieten,aber wenn die Auktion dann glücklicherweise bei 1 Euro endet hat der Käufer natürlich Glück.also ist das ein bindendes Geschäft.

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    Antwort von Artischocke Artischocke

    Dann hast du es für einen Euro gekauft, dann hat der Verkäufer Pech gehabt!

    Kommentar von frugi frugifrugi

    ... dann leuchtet der Zusatz beim Bieten auf "Mindestpreis wurde nicht erreicht" und der Bieter schaut in die Röhre :-)))

    Kommentar von Artischocke ArtischockeArtischocke

    So isses aber! Wenn er das gemacht hat, istPech angesagt!

  • 1
    Antwort von joshi15 joshi15

    Wenn das Angebot immer noch auf 1 Euro steht und Sie Bieten dann drauf und sind Höchstbieten ,dann muss der Verkäufer die Ware oder den Gegenstand Ihnen verschicken ohne wenn und aber..... In meisten Fällen wird der Verkäufer nach Bezahlung der Ware Ihne Mitteilen das die Ware oder der Gegenstand geklaut oder sonstiges als ausreden finden ich kenn das aus Erfahrung... Wenn nicht vereinbart wurde oder in der Auktion beschrieben wurde.!

    Hoffentlich konnte ich Ihnen dabei helfen

  • 1
    Antwort von puschel24 puschel24

    Im Prinzip ist es so, wie es angegeben ist, also auch für 1 € möglich. EBAY bietet aber auch für Verkäufer, gerade für höherwertige Sachen die Funktion, das ein Mindestgebot erreicht werden muss, bevor der Verkauf bindend wird. Das ändert auch nichts daran, selbst wenn mehrere Bieter ein Gebot abgegeben haben. Das erfährt der potentielle Bieter/Käufer allerdings erst nach Ende der Auktion. Um sich darüber Klarheit zu verschaffen, gibt es ja auch die Funktion "Fragen an den Verkäufer" - da kannst du anfragen, ob ein Mindestgebot auf diesem Artikel festgelegt ist und in welcher höhe. Bei einem seriösen Verkäufer bekommst du darauf auch eine Antwort über die Antwort - Funktion bei EBAY. Eine weitere Möglichkeit die der Verkäufer anbieten kann, ist "ein Preis vorschlagen" dann hat man 2 oder 3 mal die Möglichkeit, ein Angebot zu unterbreiten und der Verkäufer prüft, ob ihm dein Angebot reicht - wobei meine Erfahrung mit dieser Preisvorschagsfunktion eher nur zum veralbern der Käufer ist und dann zum angebotenen "Sofortkauf" verleiten soll. Bei höheren Beträgen in der Kaufabwicklung gibt es dann noch den "Treuhandcervice" bzw. PayPal, um Betrügereien zu verhindern, wie z.B. teure Sachen billig anbieten, höhere Preise zu animieren - kassieren - und dann die Wahre nicht liefern... also auch immer GENAU die Beschreibungen und Hinweise lesen, das erspart Ärger und Verluste.

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    Antwort von Smudo1284 Smudo1284

    Nein, es gibt keine Sonderregelungen. Und da beide Parteien an den Kauf / Verkauf gebunden sind, muss der Vk dies auch rausrücken. Viele machen es aber nicht, wenn es unversichert geliefert werden soll, wird z.B. die Ware nicht verschickt, habe ich schon erlebt. Daher sollte man lieber ein paar Cent mehr zahlen und versichert liefern lassen. Bei einem Auto natürlich schwierig.

    Manche wollen zu günstige Sachen aber nicht rausrücken. Oft wird dann aber ein Startpreis höher gesetzt und nicht ab 1 eur, wenn die Ware einen hohen Wert hat wie ein Auto. Hält der Vk sich nicht dran und will die Ware nicht rausgeben, kann man auch eine Anzeige machen und die Ware einklagen.

    MfG

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    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Wenn es wirjklich für einen Mindestpreis von 1 Euro drin ist, geht es schlechtestenfalls auch so weg.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Dann wird er für 1 Euro verkauft...

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    Grundsätzlich ja. Jedoch wird der Verkäfer dem vorbeugen.

    Kommentar von derleopardi derleopardiderleopardi

    Er KANN vorbeugen - ob er WIRD, ist eine andere Frage. Und wenn man hier die lächerlichsten Fragen zu ebay liest, kann man sich schon ausmalen, dass es auch Deppen gibt, die falsch einstellen, den Mindestpreis vergessen und anschließend hier wieder plärrend aufschlagen und fragen, wie sie ihren rechtswirksamen Kaufvertrag unwirksam machen können.

    Kommentar von AlicBa AlicBaAlicBa

    "... und anschließen hier plärrend wieder aufschlagen ..." :D:D:D;D

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