Hallo Zusammen, ich bin mit meiner Frau im August mit Condor von Frankfurt in die Karibik geflogen (über 3.500Km Distanz) Der Lufthansa Zubringer Flug sollte um 11.00 Uhr in Hannover starten. Aufgrund eines Defektes an der Elektrik konnte der Flieger der LH nicht abheben sodas wir statt um 11.00Uhr erst um 19.15Uhr von Hannover nach Frankfurt fliegen konnten und unseren Hauptflug mit Condor um 15.30Uhr verpassten. So konnten wir erst unter enormen Kraftaufwand und viel Geduld den Condor Flug einen Tag später antreten. Nun habe ich gelesen das es für solche Fälle eine Entschädigungszahlung von 600€ pro Person ab einer Flugdistanz von über 3.500Km gibt. Ich habe an die Lufthansa geschrieben und auf das BGH Urteil vom Oktober 2010 verwiesen. Die Lufthansa lehnt eine Entschädigung ab und behauptet das sie hierfür (elektrischen Defekt) keine Schuld trägt. Daraufhin habe ich mir einen Online Anwalt genommen der die Sachlage genau wie ich sieht und auch an die LH meine Forderung stellte. Die LH lehnt aber dennoch kategorisch ab. Mein Anwalt fragt mich nun ob ich gegen die LH eine Klage einreichen möchte. Da ich aber keine Rechtschutzversicherung habe, könnten auf mich ca. 700,€ Kosten zukommen im schlimmsten Fall. Meine Frage: Wie seht ihr prozentual meine Erfolgschancen ? Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt ? LG Carsten
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Entschädigungszahlung laut BGH Urteil für Flugverspätung
Frage von
mpire2mil
Antworten (1)
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1Antwort von
Mikesch123Mikesch123
Googlen Sie doch mal die wichtigsten Daten, vielleicht finden Sie Gleichgesinnte, die das schon versucht haben!
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