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Einen Richterlicher Beschluß

Frage von maumi maumi

Unser Sohn,worde von seiner Frau verlassen.Es ging ihn sehr schlecht.Vor 4 Wochen,hat er sich Hilfe geholt und ist in die Psychatrie gegangen.Nicht geschlossene Einrichtung.Nun ist er soweit,das er nach Haus möchte und mit uns das neue Jahr beginneb möchte.Die Ärztin läßt ihn jetzt nicht nach Haus und sagt,wenn er geht holt sie einen richterlichen Beschluß und dann wird er von der Polizei abgeholt. Er ist doch freiwillig dort hingegangen,ist das rechtens?

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von konny27 konny27

    Am besten,du wendest dich noch ganz schnell an einen Anwalt.Er kann dabei am besten helfen.Wenn man hier aus dem Bauch raus entscheidet,kann der Schuß nach hinten losgehen.Alles gute für euch und Kopf hoch für deinen Sohn.

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    Antwort von finnya finnya

    Wenn er ernsthaft als Selbstmordgefährdet eingestuft werden muss schon!!!!! Rede doch mal mit dieser Ärztin, warum sie zu solchen Mitteln greift! Und wer weiß, was Dein Sohn ihr gegenüber geäußert hat! Schätzt du ihn sehr labil ein?

    Kommentar von maumi maumimaumi

    wir als Eltern,hätten es nicht einal zu gelassen,das er dort hingeht.Er ist 38 Jahre alt und es tut auch verdammt weh,wenn man allein gelassen wird. Wir schätzen ihn nicht als gefährdet ein.Und er bekam auch dort keine Hilfe,ein Gespräch die Woche mit dem Psychologen.Wir telefonieren 3 mal am Tag wenigstens je 1 Stunde,das ist das was ihn hilft

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    Antwort von Jasmin05 Jasmin05

    eigendlich ist das nicht rechtens da er freiwillig hin gegangen ist und es keine geschlossene ist

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    Antwort von samuela samuela

    Ja, vorausgesetzt es besteht eine Gefahr für ihn und seine Mitmenschen. Dies wird durch einen Amtsarzt entschieden.

    Kommentar von maumi maumimaumi

    Wenn er das wollte,hätte er es doch schon tun können.Er weint noch oft,aber ansonsten ist alles ok.Er war am 2.Feiertag hier und alles war ok

    Kommentar von samuela samuelasamuela

    Das ist leider einschätzung der Ärzte. Sprecht zusammen mit dem Arzt und findet eine Lösung

    Kommentar von maumi maumimaumi

    Habe jetzt unsere Familienanwältin angerufen

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    Antwort von Leckerschmeck Leckerschmeck

    die Frage ist ja wohl nicht, ob ein richterlicher Beschluss rechtens ist, sondern ob die Ärztin ihn bekommt, oder? Das könnte sein, wenn er als gefährlich eingestuft wird, wenn er zum Beispiel mehrfach massive Drohungen gegen seine Frau ausgesprochen hat. Ob dagegen eine Selbstmordgefährdung ausreichen würde, da habe ich meine Zweifel. Solange ihr nicht sagt, warum die Ärztin ihn nicht gehen lassen will, ist aber ohnehin alles Spekulation.

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    Antwort von Eaglepower89 Eaglepower89

    ja das ist rechtens, weil er hat sich freiwillig zwar dorthin begeben, aber wenn die Ärtin meint er ist nicht in einem Zustand des normalen Lebens, dann kommt er wieder dorthin.

    Wäre er nicht hingegangen hätte es zwar keiner gemerkt, hätte sie ihn aber auf der Straße gesehen, dann hätte er auch eingeliefert werden können.

    Kommentar von maumi maumimaumi

    das sieht man auf der Strasse doch keinen Menschen an.Er war traurig und kam nicht aus seinem Loch

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