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Diebstahldelikt mit 16 - wie lange bei der Polizei gespeichert?

Frage von hosinas hosinas

Hi, habe mich am Flughafen beworben und muss mich einer Zuverlässigkeitsprüfung der Luftsicherheitsbehörde unterziehen. Bin jetzt 24 Jahre und habe mit 15 und 16 Jahren etwas geklaut und bin erwischt worden - naja dummer Jungenstreich eben. Bin damals nicht verurteilt worden, musste auch keine Strafe zahlen oder Arbeitsstunden ableisten, nur einmal zu einer Anhörung auf das Präsidium zusammen mit meiner Mutter. Beide Verfahren wurden eingestellt. Ist das noch relevant für die ZUV oder nicht, bzw. wie lange ist so etwas bei der Polizei gespeichert?

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Antworten (6)

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Normalerweise 5 Jahre nach der letzten Tat. Danach wird geloescht. Um sicher zu gehen kannst Du eine Anfrage am das Polizeipraesidim deines Wohnortes stellen. Auskumftsersuchen nach PAG ( Polizeiaufgabengesetz ) ich moechte wisssen was ueber mich gespeichert ist..... Ggf . kann dann eine Loeschung beantragt werden. Sollte diese Abgelehnt werden steht noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen um die Loeschung Gerichtlich zu beantragen.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Normalerweise 5 Jahre nach der letzten Tat. Danach wird geloescht. Um sicher zu gehen kannst Du eine Anfrage am das Polizeipraesidim deines Wohnortes stellen. Auskumftsersuchen nach PAG ( Polizeiaufgabengesetz ) ich moechte wisssen was ueber mich gespeichert ist..... Ggf . kann dann eine Loeschung beantragt werden. Sollte diese Abgelehnt werden steht noch der Weg zum Verwaltungsgericht offen um die Loeschung Gerichtlich zu beantragen.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Sofern es eine Einstellung nach §§45, 47 JGG war, was sehr wahrscheinlich ist, ist ein Eintrag in das Erziehungsregister erfolgt. Das ist ein besonderer Teil des Bundeszentralregisters, der einen sehr netten Vorteil hat: Sämtliche Einträge werden mit dem 23. Lebensjahr wieder gelöscht. Du hast also eine blütenreine Weste ;-)

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Im Erzieungregister werden wie im Bundezentralregister nur Verurteilungen eingetragen, dagegen werden im elektronischen Kriminalaktennachweis der Polizei ( KAN )auch Unterlagen gefuhrt in welcher die Polizei einem Resttatverdacht sieht. Diese Akten muessen nur auf Antrag geloescht werden. Die Speicherzeit ist normalerweise bei Kindern 2 Jahre , Jugendliche 5 u. Erwachsene 10 Jahre nach der letzen " Tat" Bei Entlassung aus der Haft generell 10 J. nach der Verbuesung der Strafe, a ein Antrag auf Loeschung hat hier von vorene herein vorher kein Sinn. Ins Fueherungszeugneis ( Bundeszentralregister ) werden nur Verurteileungen von ueber 90 TS ( Tagesaetzen ) eingetragen. Eintraege aus den Erziehungregister erhalten hier keinen Engang da bei Jugendlichen die Erziehung anstatt der Bestreafung in Vordergrund steht. Das Erzeihungsregister ist nur fuer Gerichte u. Jugendaemter zugaenglich.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Da muß ich leider widersprechen: § 60 Abs. 1 Nr. 7 BZRG - da stehts drin, daß Einstellungen nach §45 JGG sehr wohl ins Erziehungsregister eingetragen werden.

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    Antwort von Juergensenior Juergensenior

    Lass dich nicht verrückt machen Das Verfahren wurde ohne Urteil eingestellt Du gilts als nicht Vorbestraft Außerdem ist das als Jugendlicher geschehen Da gelten ohnehin andere Regelungen

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    Antwort von Doolido Doolido

    Solange du nicht verurteilt worden bist, bist du nicht vorbestraft. Mach dir also keine Sorgen!

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    Antwort von Mosquit0 Mosquit0

    O-oh, das sieht schlecht aus.

    Straftataten wie z.B: Ladendiebstahl werden zur Anzeige gebracht und bei der Polizei bearbeitet. In deren Systemen bleiben die Daten max. 10 Jahre gespeichert, es sei denn es kommen immer wieder neue Straftaten dazu, somit wird die Löschfrist automatisch immer wieder um 10 Jahre verlängert.

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