1

darf ein gerichtsvollzieher

Frage von hasi27 hasi27

ich wohne alleine und liege seit 6 Wochen im Krankenhaus ,kann in dieser zeit der Gerichtsvollzieher gewaltsam in meine Wohnung reingehen.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 3
    Antwort von Mawa2007 Mawa2007

    wenn er die Richterliche Erlaubnis hat ja

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    genau, er braucht einen Durchsuchungsbeschluss

    Kommentar von Katinka1380 Katinka1380Katinka1380

    oO ne, eigentlich reicht der rechtskräftige Titel und der dazugehöre Auftrag

    Kommentar von JasyXXX JasyXXXJasyXXX

    stimmt der muss ja auch nach pfändbaren zeugs rumkramen ...

  • 1
    Antwort von tipsie69 tipsie69

    Hast Du eien Räumung am laufen? Wenn Du denkst das der GV kommen könnte, ruf beim zuständigen Amtsgericht an und erklär Deine Lage und wo Du dich derzeit befindst. Evtl. kannst Du auch sagen das der GV dich besuchen darf, das liegt aber an dir und deiner Bereitschaft dich zu outen. Den Kopf in den Sand stecken hilft hier nicht. Also geh die Sache an und es findet sich eine Lösung.

  • 1
    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    ajo, dafür sind die da

  • 1
    Antwort von Katinka1380 Katinka1380

    Ja, darf er

  • 0
    Antwort von hasi27 hasi27

    danke das reicht schon vieen dank für euer hilfe

  • 0
    Antwort von hasi27 hasi27

    danke für euere antwort

  • 0
    Antwort von JasyXXX JasyXXX

    hm ..

  • 0
    Antwort von KiKu24 KiKu24

    Wenn ein rechtlicher Grund vorliegt, darf der Gerichtsvollzieher in deine Wohnung...Allein wird er das nie machen, da sind immer Polizeibeamte als Zeugen mit dabei...Voraussetzung ist jedoch ein vollstreckungsfähiger und rechtswirksam erlassener Bescheid oder alternativ eine richterliche Anordnung (Durchsuchungsbeschluss)

    Es besteht jedoch keine Verpflichtung, dass du dabei anwesend sein musst...

  • 0
    Antwort von Jared1983 Jared1983

    Grundsätzlich nein! Erst wenn mehrere angekündigten Besuche fehlgeschlagen sind kann er ein Öffnung der Wohnung beantragen

  • 0
    Antwort von eldorim eldorim

    AFAIK ja. Er hat immerhin einen Gerichtsbeschluss. Wenn er den nicht hat, natürlich nicht.

  • 0
    Antwort von JasyXXX JasyXXX

    naja alleine denke ich nicht aber mit gerichtsbeschluss oder polizei vielleicht schon..gibt viele seiten im internet die sich im juristischen bereich bewegen würde auf jeden falls da mal gucken , mehr kann ich nicht dazu sagen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.