Hallo, man möchte beim geplanten Betriebsübergang die Jahre der Dienstzugehörigkeit kappen. Soll heißen: Unternehmen A mit 1500 Mitarbeitern (wurde übernommen) existierte seit 1960. Unternehmen B mit über 5000 Mitarbeitern (hat übernommen) existiert seit 1995. Beim Betriebsübergang soll nun die Dienstzugehörigkeit aberkannt werden, weil ja dann die 1500 "alten" Mitarbeiter quasi "alte" Mitarbeiter im neuen Unternehmen "überholen" würden (z.B. bei Urlaubswünschen und Schichtwünschen). Wie ist denn hier die Rechtslage? Kann man auf seine Dienstzugehörigkeit bestehen?
Antworten (2)
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BraunerBaer123BraunerBaer123
Du hast die Möglichkeit den Betriebsübergang zu widersprechen. Damit gehst Du aber das Risiko ein gekündigt zu werden. Nun will man Dir Deine erworbenen Rechte absprechen. Wie genau ist es geregelt? Steht es so im Vertrag? Was hat der Betriebsrat ausgehandelt? Ist die Gewerkschaft tätig gewesen?
Wegen einer nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung könnte der Betriebsübergang auch nach Monaten nicht wirksam werden, dagegen mußt Du dann ggf klagen.
Raten möchte ich Dir, dass Du Unterlagen zum Betriebsübergang sammelst und auch Gespräche dokumentierst.
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0Antwort von
strahnstrahn
soviel ich weiß,ist das eine freiwillige regelung der arbeitgeber.ich würde mcih bei einem anwalt für arbeitsrecht erkundigen,eine übernahme ist immer schwierig,wenn du eine rechtschutz hast bezahlt die normalerweise auch eine 1.beratung
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