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auto diebstal

Frage von elfikri elfikri

Hallo ich habe eine frage mache ich mich strafbar wenn ich mich in ein offenes Fahrzeug hineinsetze und Plötzlich von der Polizei kontrolliert werde mir wird nämlich von der Polizei vorgeworfen versuchter Auto Diebstahl der Schlüssel steckte nicht im Fahrzeug ist das richtig das Auto stand bei eine Auto Händler BMW Niederlassung auf Parkplatz der Eigentümer wurde hinzugezogen und hat bestätig das Auto offen gelassen zuhaben und der Schlüssel zum Fahrzeug bei sich führ also nicht im Fahrzeug

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Antworten (2)

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    Antwort von topcarr topcarr

    Wie hättest du den das Auto stehlen soll ohne Schlüssel oder spezial Werkzeug für die Wegfahrsperre wurdest du danach durchsucht? haben die bei die etwas gefunden um das Fahrzeug zur starten? hast etwas aus dem Auto entwendet.

    Ich denke da ehr an versuchter Diebstahl aus einen offen Fahrzeug Und and den Halter wenn er dies nicht absichtlich offen gelassen hat Wird wegen Verleitung zum Diebstahl verwarnt.

    Kommentar von elfikri elfikri

    ich habe nichts bei mir gehabt um das Fahrzeug entwenden zur können wurde auch von der Polizei durchsucht, aus dem Fahrzeug habe ich auch nichts in meiner Taschen gehabter, also kein Diebstahl aus offen Fahrzeug. Was kann man mir anhängen??? Auto Diebstahl ist meiner Meinung nach übertrieben oder? ?? bei meiner Vernehmung habe ich angeben das ich wissen wollte wie es sich im so ein Fahrzeug sitzt und wie es von innen aussieht… die haben sich lustig gemacht und meinte das ist kein rund sich rein zusetzen und man muss erstmals davon ausgehen das ich das Fahrzeug stählen wollte wie ist es den mit der Verleitung dazu wenn jetzt darauf beharren ? gibt es da irgendwelsche schornzen da raus zu kommen?

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    Antwort von colt1212 colt1212

    entschuldige, was hast du denn dann im fahrzueg zu suchen, wenn es nicht deines war?? mechaniker von dem händler warst du ja wohl nicht, sonst würde die polizei gar nicht erst anfangen, heckmeck zu machen...ein freund von dir war der besitzer auch nicht...und ob der schlüssel steckte oder nicht, ist erstmal gar nicht relevant....du sitzt in einem fremden auto, der besitzer kennt dich nicht (zumindest lässt sich das aus deinem schreiben nicht erkennen)...ja,ent schuldige, was soll das denn dann gewesen sein?? so denkt die polizei, und der versuch eines diebstahls ist schon strafbar...und deine beschreibung dekct den tatbestand des versuches für einen aussenstehenden sehr wohl ab....und wieder: was machst du im fremden auto?? naa, klingelts?? denn das du dich einfach aus spass nur in ein fremdes auto setzts , glaubt dir keiner, macht man auch nicht...

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