Also,zunächst ist wichtig,ob du alleine bist und auch wohnst.Solltest du bereits Hartz IV bekommen,mußt du den Job unbedingt im Jobcenter melden.Trittst du die Arbeit an, gilt folgende Regel: Single,keine Kinder,Alleinlebend: 359,00 Euro Existensminimum, plus die Kosten für eine angemessene Unterkunft.Die Kosten, die vom Amt übernommen werden, sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, da es unterschiedliche Mietkosten gibt.Rufe beim für dich zuständigen Jobcenter an und erkundige dich, welche Mietobergrenzen in deiner Stadt gelten,dann kannst du es selbst ausrechnen,ob du einen Anspruch hast.Beispielrechnung: Deine Warmmiete beträgt 350,00 Euro plus Regelsatz in Höhe von 359,00 Euro, ergibt einen Bedarf von insgesamt 709,00 Euro.Dein Verdienst beträgt 767,00 Euro, somit liegst du weit drüber und hättest keinen Anspruch auf Aufstockende Leistungen von der Arge!Sollte deine Miete über der Mietobergrenze liegen,mußt du die Differenz vom Regelsatz bezahlen oder eine günstigere Wohnung suchen.Aber viel Glück im Job!
deine rechnung ist falsch. der genaue bruttolohn ist leider nicht angegeben, gehen wir mal von 1000 euro aus. bei 1000 euro hat man einen freibetrag von 270 euro. dieser freibetrag wird dann vom netto abgezogen= 497 euro anrechenfähiges einkommen. bedarf 709 euro - anrechenfähiges einkommen 497 euro = 212 euro ungedecker bedarf. also würde ein anspruch auf aufstockende leistung bestehen.
Hallo ivonne!Sorry,da gehst du von falschen Voraussetzungen aus.Wenn dein Bedarf z.B. 709,00 Euro beträgt und du ein Einkommen von 767,00 Euro netto hast, bist du in der Lage, deine Lebenshaltungskosten inclusive Miete selbst zu tragen!Warum solltest du dann Hartz IV bekommen?D.h. du hast immer dann einen Anspruch auf aufstockende Leistungen,wenn dein Verdienst unter dem Hartz IV Satz liegt! Was du möglicherweise meinst, ist, wenn jemand Hartz IV bekommt und sucht sich z.B. einen Nebenjob, dann kommen Freibeträge zum Tragen.Angenommem,du nimmst einen 400,00 Euro Job an, dann darfst du mal gerade 160,00 Euro behalten, der Rest wird mit Hartz IV verrechnet!Es ist doch gerade in der Diskussion,diese mickrigen Freibeträge zu erhöhen!Aus o.g. Gründen hat der Frager leider keinen Anspruch auf Leistungen aus Hartz IV,sorry!