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§ 74 SGB XII Übernahme der Bestattungskosten

Frage von Minette31 Minette31

Hallo, angenommen man stellt einen Antrag nach § 74 SGB XII

  • wird dann das Einkommen des Ehegatten (obwohl dieser nicht bestattungspflichtig ist) mit in die Berechnung einbezogen?

  • prüft das Amt dann auch die anderen Bestattungspflichtigen sofern welche vorhanden sind?

  • zahlt das Amt trotzdem wenn auch nur einer der Bestattungspflichtigen die Kosten übernehmen könnte? (sofern diese mitgeprüft werden)

  • gibt es einen Freibetrag auf Ersparnisse?

Vielen Dank für Eure Infos

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von geckobruno geckobruno

    Hallo,

    ich kenne es so, das die Ehegatten mit einbezogen werden, aber ruf doch bei eurem zuständigen Sozialamt an und frag dort nach. Die wissen das am besten. Oder auch Beratungsstellen, wie ProFamilia, Caritas usw. kennen sich mit dem Sozial-Gesetz aus....

    Das Amt prüft auf jeden Fall dann alle Bestattungspflichtigen und sollte einer in der Lage sein zu zahlen, dann zahlt das Amt nicht, dann muß sich unter den Bestattungspflichtigen geeinigt werden. Im Ernstfall dann auch sogar gerichtlich.

    Und einen Freibetrag auf Ersparnisse gibt es nicht, soweit mir bekannt ist.

    Sandra

    Kommentar von Minette31 Minette31Minette31

    Hallo Sandra,

    mittlerweile habe ich herausgefunden, dass Ehegatten von Erstattungspflichtigen nur dann einbezogen werden sollen, wenn der Bestattungspflichtige selbst kein eigenes Einkommen hat. Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass u.U. ein Freibetrag von bis zu 10.000 € berücksichtigt werden kann (je nach Verwandschaftsgrad).

    Wenn das Amt alle Bestattungspflichtigen prüft und wegen Zahlungsfähigkeit einer der Pflichtigen die Kosten nicht übernimmt, wird die ZahlungsUNfähigkeit der anderen dann vom Bestattungsamt berücksichtig? Und mal angenommen einer der Pflichtigen gibt dem Sozialamt keine Auskunft, was dann?

    Fragen über Fragen :-(

    Kommentar von geckobruno geckobrunogeckobruno

    Das kann schon ein langes Spiel werden, wenn einer keine Auskunft gibt......wir als Bestatter sind dann schon echt doof dran, aber was solls.............

    Wenn jemand vom Amt aufgefordert wird seine Sachen darzulegen, dann sorgen die schon dafür, das glaub mal. So ersparen sie ja dem Staat Kosten und das soll ja auch so sein...........

    Und sowie einer zahlen kann, ist das Amt raus (erstmal), denn wenn derjenige der gezahlt hat, die Kosten wieder auf alle umschlägt, dann geht das eigentlich von vorne los. Aber erst mal einen Schritt nach dem anderen...........

    Ihr könnt euch auch an eine Beratungsstelle wenden, wie z.B. die Caritas, oder ProFamilia, da gibts Leute, die kennen sich mit diesen Gesetzen super aus, und auf die kann man sich dann auch verlassen............man will hier ja auch nichts falsches sagen..............

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    Antwort von n8slider n8slider

    Hi,

    google mal danach ;) oder frag in nem anderen Forum nach. Vielleicht hilft das hier ja auch weiter: http://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/download1.pdf

    Kommentar von Minette31 Minette31Minette31

    Ich google schon seit Stunden ;-) Aber danke für den Link, da hab ich wieder ne Menge Lesestoff und vielleicht klärt das die Sache ja

    Kommentar von Minette31 Minette31Minette31

    Hm, leider geht aus dem Link nicht hervor, ob der Ehegatte des Bestattungspflichtigen bei einem Antrag ebenfalls sein Einkommen darlegen muss

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