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§ 551 BGB - Bürgschaft Dritter bei Miete- wie hoch??

Frage von Saffraan Saffraan

Ich verstehe den § 551 BGB so, daß er sich nur auf Mietkautionen bezieht. Oder gilt das auch für Bürgschaften, wie hier in einigen Antworten zu lesen ist? Wo finde ich eine entsprechende Auslegung zu dem Paragraphen?

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

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Antworten (1)

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Das gilt für alle Sicherheiten, auch für Bürgschaften. Auslegung ist nicht nötig, steht doch konkret alles da drin. Aber ok, weil Du's bist:

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietbuergschaft.html

    Kommentar von Saffraan Saffraan

    Danke, das hilft mir sehr!!!!

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