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§ 5-Wohnberechtigungsschein

Frage von maschine2020 maschine2020

Hallo, für einige Wohnungen ist eine §5 Wohnberichtigungsbescheinung notwendig. Habe heraus gefunden, dass diese für sozial Wohnungen sind.

Nun habe ich ein gutes Angebot, für ein ganz neu erbauten Wohnblock gefunden, für den so ein Schein notwenig ist.

Derzeit mache ich eine Ausbildung und werde auch höchstwahrscheinlich übernommen und zahle auch alles selbst. Kann ich so einen Schein bekommen oder sind das nur Wohnungen für alte, behinderte oder arbeitslose Menschen?

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Antworten (1)

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    Antwort von FataMorgana2010 FataMorgana2010

    Das hängt allein von Deinem Einkommen ab. Wenn du in den kommenden 12 Monaten vorraussichtlich weniger als 12.000 Euro verdienen wirst, kannst Du einen solchen Schein beantragen.

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