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§ 37 Abs.2 §49 StVo, §24 StVG , 132 BKat Missachtung des Rotlichtes der LZA

Frage von emnit emnit

Hallo, ich habe gerade ein Anhörungsformular zum Rotlichtverstoß bekommen. Nach dem Bußgeldkatalog drohen mir wahrscheinlich: 90€ Bußgeld, 3 Pkt. in Flensburg und die Kosten des Verfahrens.

Zum Tat: Wir fahren täglich mit meiner Frau zur Arbeit die gleiche Strecke. Das Fahrzeug wird geführt durch dieser Person, die gerade am diesen Tag Lust und Laune zum Fahren hat. Ich kann wirklich nicht sagen, wer am diesem fatalen (oder auch anderem!) Tag das Auto geführt hat. Ich kann mich auch nicht richtig erinnern, dass ich geblitzt oder durch rotes Licht gefahren bin.

Auf dem Anhörungsschreiben steht: "Beweismittel: Aussage des Polizeibeamten" und dann folgen zwei Namen der Beamten. Polizei will, dass ich jetzt den Führer des Fahrzeuges nenne.

Wie soll ich mich verhalten? Kann ich davon ausgehen, dass keine Fotos gemacht wurden? - ich habe auch keine bekommen und auch keinen Blitz gesehen.

Es wird gedroht, im Fall, wenn ich keinen Namen liefere, ein Pflicht zum Fahrtenbuchpflicht auferlegt werden kann.

Hat vielleicht jemand Erfahrung mit so einem Fall ? Für wie lange kann der Pflicht zur Fahrtenbuchführung auferlegt werden?

Gruß emnit

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Antworten (4)

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    Antwort von emnit emnit

    Nach fast 3 Monate habe ich jetzt Post bekommen, dass Verfahren eingestellt wird ABER: wird überprüft, ob Fahrtenbuch auferlegt werden kann. Ich bin gespannt.

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    Antwort von emnit emnit

    Auf meine Bitte um ein Foto oder mehr Details über den Täter habe ich gestern eine Antwort bekommen, dass kein Foto existent ist und ich soll dringend den Täter nennen. Im Fall, wenn der Fahrer nicht ermittelt wird, wird ein Fahrtenbuchpflicht auferlegt (mit dem fetten Schrift !! )

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    Antwort von hibiskuss hibiskuss

    da du offensichtlich der halter bist, bist du in erster linie dafür verantwortlich. Wenn deine Frau gefahren ist, ist es doch eh wurscht, die Kosten werdet ihr dann zusammen zahlen dürfen. Falls eine dritte Person als Fahrer in Frage kommt, du aber nicht mehr weisst wer gefahren ist, dann musst du evtl. ein Fahrtenbuch führen, was dich aber nicht von der Strafe befreit. Das Fahrtenbucht wirst du erst mal für 1 Jahr führen müssen.

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    Antwort von Scanner Scanner

    Wenn da steht "Beweismittel Polizist", dann gibt es kein Foto.

    Demzufolge schreibst Du rein, dass bei Dir in der Fahrgemeinschaft die Fahrer ständig wechseln und man nicht mehr sagen kann, wer gefahren ist.

    Fertig.

    Dann wirst Du eventuell ein Fahrtenbuch führen müssen. ( ein Jahr lang)

    Allerdings musst Du aufpassen, die Herren der Polizei rufen dann gerne noch privat an und versuchen durch listige Fragen Auskünfte zu bekommen.

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