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§ 29 Reichssiedlungsgesetz

Frage von Lindali Lindali

Hallo.

Wie lange kann man die Befreiung von Gebühren für landw. Gebäude nach § 29, Reichssiedlungsgesetz noch im Nachhinein beantragen? Gibt es eine Frist? Links?

DANKE!!!

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Antworten (3)

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    Antwort von Meandor Meandor

    Da ich bezweifle, dass Du ein gemeinnütziges Unternehmen nach dem Reichssiedelungsgesetz bist, gibt es für Dich auch keine Befreiung irgendeiner Art.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Da frage bitte den Finanzbeamten Der Steuerbehörde.Der ist verpflichtet Dir die gültige Auskunft zu geben.Außerdem Müßte Es beim Google Stehen.

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    Antwort von Robinek Robinek

    Ruf bei Google §29 Reichssiedlungsgesetz auf!

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