Hallo.
Wie lange kann man die Befreiung von Gebühren für landw. Gebäude nach § 29, Reichssiedlungsgesetz noch im Nachhinein beantragen? Gibt es eine Frist? Links?
DANKE!!!
Hallo.
Wie lange kann man die Befreiung von Gebühren für landw. Gebäude nach § 29, Reichssiedlungsgesetz noch im Nachhinein beantragen? Gibt es eine Frist? Links?
DANKE!!!
Da ich bezweifle, dass Du ein gemeinnütziges Unternehmen nach dem Reichssiedelungsgesetz bist, gibt es für Dich auch keine Befreiung irgendeiner Art.
Da frage bitte den Finanzbeamten Der Steuerbehörde.Der ist verpflichtet Dir die gültige Auskunft zu geben.Außerdem Müßte Es beim Google Stehen.
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