Hallo ... wir haben folgendes Problem: seit ca 4. Monaten wohnen wir zur miete...und jetzt ist die Spülmaschine defekt. Im Mietvertrag wurde folgendes festgehalten :
Einbauküche ist Eigentum des Vermieters und darf kostenfrei mitbenutzt werden. Der Vermieter haftet nicht für die Funktinsfähigkeit der Geräte...
ist diese Vereinbarung zulässig ?? wer muss die Spülmaschine reparieren bzw. eine neue kaufen...??
Vielen Dan für die Antworten .. bin schon gespannt :-)
Liebe Grüße Christina
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