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§ 27 Mietvertrag sonstige Vereinbarungen // Küche - Spülmaschine defekt...wer zahlt ??

Frage von Chrifle Chrifle

Hallo ... wir haben folgendes Problem: seit ca 4. Monaten wohnen wir zur miete...und jetzt ist die Spülmaschine defekt. Im Mietvertrag wurde folgendes festgehalten :

Einbauküche ist Eigentum des Vermieters und darf kostenfrei mitbenutzt werden. Der Vermieter haftet nicht für die Funktinsfähigkeit der Geräte...

ist diese Vereinbarung zulässig ?? wer muss die Spülmaschine reparieren bzw. eine neue kaufen...??

Vielen Dan für die Antworten .. bin schon gespannt :-)

Liebe Grüße Christina

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Antworten (1)

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    Antwort von alphalpha alphalpha

    Schwierig...aber eine solche pauschale Klausel ist meiner Meinung nach unzulässig. Ich habe auch möbliert vermietet inkl. Küche und zahle alle Reparaturen. "Der Mieter hat ein Recht auf den einwandfreien Zustand der Mietsache" - außer er hat den Defekt durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verschuldet. Oder habt Ihr eine Zusatzklausel. Bei Neukauf entsteht ein Eigentumsübergang auf Euch? Die Rechnung kann der Vermieter ja auch steuerlich geltend machen, redet erstmal mit ihm, aber wenn er sich stur stellt, wendet Euch an eine Verbraucherberatung oder ähnliches.

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