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§ 2057a BGB - Ab wann werden Pflegeleistungen im Erbrecht angerechnet

Frage von eloise eloise

Meine Mutter ist kürzlich verstorben. Sie hat vor Jahren ohne mein Wissen ein Testament gemacht, in dem sie meinem Bruder den den Nachlass schenkte, mit dem Hinweis im Testament er wäre gepflegt worden und würde auch noch geplegt werden. Damals war meine Mutter noch nicht an Demenz erkrankt. Ab 2005 habe ich dann meine Mutter zu mir genommen und sie bei Pflegestufe 3 gut sechs Jahre lang gepflegt. Nun hat mein Bruder das Testament dem Nachlassgericht übergeben. Jezt meine Frage - kann ich für die Jahre nach einem neuen Gesetz einen Ausgleich erhalten für meine Pflege. Ich erhielt die ersten Jahre von der Pflegeversicherung einen Geldbetrag - zuletzt 685 Euro. Mein Bruder hat nur sehr selten kleiner Geldgeschenke mir zukommen lassen. Pro Jahr vielleicht 400 Euro. Er sagt, er ist jetzt durch das handgeschriebene Testament Alleinerbe und ich enterbt. Das scheint so zu sein - kam alles etwas überraschend. Ich wäre dankbar, wenn ich halt rückwirkend doch noch einen Anteil für die Pflege vom Erbe bekäme. Es geht um ein Grundstück und Bargeld. Bin gespannt auf die Antwort

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Antworten (3)

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    Antwort von auchmama auchmama

    Nein, Du bist ganz sicher nicht komplett enterbt! Der Pflichtteil steht Dir in jedem Fall zu!

    Ich rate Dir, such Dir einen Fachanwalt für Erbrecht, der wird Dich beraten und Dir alles Erklären. Falls Du in dieser Zeit nicht berufstätig sein konntest, wird Dir für die Pflege auch ein Rentenanspruch gewährt. Hier kannst Du Dich an Deine Rentenversicherung wenden und nach einem Versicherungsältesten in Deiner Nähe fragen. Der berät Dich auch kostenlos!

    Der Anwalt wird allerding ein Honorar verlangen.

    Alles Gute und Frohe Weihnachten

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    Antwort von sasaluna sasaluna

    der antwort muss ich mich zum teil anschliessen ,denn du als tochter hast auf jeden fall anspruch auf erbanteile und handgeschriebene testamente die nicht beim anwalt notariell beglaubigt wurden,kann man anfechten und dein bruder muss dich auszahlen,aber das mit dem pflegeanteil,kann dir die krankenkasse beantworten und schlau googln kannst du dich auch ,es gibt gesetze darüber und jeder kann mal was falsch sehen. also viel glück und frohe weihnachten.

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    Antwort von Scanner Scanner

    Die Antwort kann Dir nur ein Rechtsanwalt für Erbrecht geben.

    Aber ein Pflichtteil steht Dir immer zu.

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