Kurz und knapp : Ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss auch USt Voranmeldung ect machen. Ich bekomme eine Rechnung ohne Mehrwertssteuer gemäß §19 UStG , darf ich dann Vorsteuerabzug vornehmen oder ist die Rechnung für mich dann auch nur als Betriebsausgabe ohne Vorsteuerabzug zu buchen? Danke im Vorraus !
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§ 19 UStG Kleinunternehmer
Frage von
Lisunia
Antworten (3)
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3Antwort von
blackleatherblackleather
Nein, du kannst aus dieser Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen, weil der Rechnungsaussteller als Kleinunternehmer dem Finanzamt ja keine Umsatzsteuer schuldet. Wenn er aber keine schuldet, gibt es auch keine, die dir erstattet werden könnte, weil du ja auch keine an ihn zahlst. Also ist die Rechnung für dich brutto=netto Betriebsausgabe.
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1Antwort von
Jerne79Jerne79
Als Kleinunternehmer weist du selbst doch keine USt. aus, es sei denn, du tust das freiwillig. Wenn du keine ausweist, bist du auch nicht vorsteuerabsatzfähig.
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0Antwort von
sonnenwelt Da ist "blackleather"s Antwort nichts hinzuzufügen!
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