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§ 19 Kleinunternehmer

Frage von Oppermann24 Oppermann24

hallo ich bin kleinunternehmer und arbeite als subunternehmer

ich habe einen auftrag bekommen für 1500€ netto den habe ich abgeschlossen

wenn ich jetzt meine rechnung stelle muss ich da die 19 % zu rechnen oder darf ich es als kleinunternehmer nicht

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Antworten (1)

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    Antwort von munichr munichr

    Oh mein Gott, du bist Unternehmer und hast wohl keinen Steuerberater und zugleich keinen blassen Schimmer vom Steurrecht. Genug Moralpredigt.

    Da du Kleinunternehmer bist, solltest du wissen, was das heißt. Nämlich, dass du KEINE Umsatzsteuer aufschlägst und auch KEINE Vorsteuer ziehen darfst. Womit die Frage beantwortet wäre. Solltest du die USt trotzdem ausweisen, schuldest du sie auch (§14c (2) UStG). Du bleibst solang Kleinunternehmer, wie du in den Grenzen von §19 UStG bleibst, sprich nicht mehr als 50.000 Umsatz im aktuellen Jahr, nicht mehr als 17.500 im Vorjahr

    Kein Steuerberater ist teurer als ein Steuerberater..

    Kommentar von naomimcmorris naomimcmorrisnaomimcmorris

    So ist es - DH, siehe auch den Tipp von EnnoBecker:

    http://www.gutefrage.net/tipp/kleinunternehmer

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