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- Telekomvertrag -

Frage von dancechick222 dancechick222

Wenn meine Vertragslaufzeit noch läuft, ich jedoch in einen anderen Ort umziehe, verfällt dann der Vertrag generell?

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Femme Femme

    Leider nein. Nur wenn es dort keinen Telekomanschluss gibt ... was recht unwahrscheinlich ist. ... kannst Du vorzeitig kündigen.

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Selbst dann nicht.

    Kommentar von Femme FemmeFemme

    Ich muss Dir leider widersprechen. Das ist ein gesetzlicher Kündigungsgrund gemäß BGB. Hier kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden.

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Du kannst mir ja gerne widersprechen, dem BGH aber sicher nicht.

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

    Im konkreten Fall ging es zwar um einen DSL-Anschluss, aber das lässt sich 1:1 auf den Telefon-Vertrag übertragen:

    Der BGH schloss sich der Auffassung an, dass der Kläger kein Kündigungsrecht habe, weil der DSL-Provider keinen Einfluss auf den Umzug nehmen könne und dieser ausschließlich im Interesse des Kunden liege.

    Kommentar von Femme FemmeFemme

    " .... .Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche 'Gegenleistung' des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre. Zudem amortisierten sich die Investitionen des Unternehmens, das dem Kunden insbesondere die notwendige technische Ausrüstung (Router, WLAN-Stick) zur Verfügung stellte, erst innerhalb des zweiten Vertragsjahrs." Ich verstehe Deine Argumentation. Wichtig ist aber auch ein BGH-Urteil auf den entscheidenden Sachverhalt abzustimmen. Dazu ist es wichtig den Sachverhalt zu kennen. Und auch nur für diesen bestimmten Sachverhalt mit den entsprechenden Tatbeständen ist das Urteil anzuwenden. Wir können uns beide keinen größeren Einblick in die Tatbestände beim Fragesteller verschaffen und somit auh nicht wissen, ob dieses BGH-Urteil auch auf ihn übertragbar ist. Ich hoffe, Du hast Dir das Urteil insgesamt angeschaut. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53938&pos=1&anz=216. Hier hätte auch der Anbieter einen analogen Anschluss zur Verfügung stellen können. Aber ich denke, dass führt in diesem Forum zu weit. :D

  • 0
    Antwort von Lag00n Lag00n

    Natürlich nicht. Ich lebe jetzt seit fast zwei Jahren im Ausland und die Telekom bucht mir immernoch brav einmal im Monat Geld von meinem Konto für einen ungenutzten Vertrag ab.

    Kommentar von Femme FemmeFemme

    Hast Du hier noch eine leerstehende Wohnung zu der der anschluss gehört? Ansonsten hättest Du damals ein außerordentliches Kündigungsrecht gehabt....

    Kommentar von Lag00n Lag00nLag00n

    habe noch einen Wohnsitz bei meinen Eltern. Sind auch nur 10€ im Monat, ist jetz nicht die Welt.

    Kommentar von Femme FemmeFemme

    Ok, da Du noch einen angemeldeten Wohnsitz bei Deinen Eltern hast, wird sich die Telekom darauf beziehen können. Leider.

    Kommentar von Duddits DudditsDuddits

    Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

  • 0
    Antwort von Duddits Duddits

    Nein. Wenn du einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hast, bist du daran gebunden - selbst dann, wenn dir die Telekom am neuen Wohnort nichts bieten kann. Denn du bist derjenige, der durch den Umzug die Bedingungen ändert, nicht die Telekom.

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