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- Licht am Arbeitsplatz -

Frage von Teshup Teshup

Hallo,

ich suche eine Verordnung/Gesetz/Richtlinie oder sonstiges in der die Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz (Büro) beschrieben werden.

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Ich weiß nicht wonach ich da suchen soll ohne 1000de Ergebnisse durchzusehen.

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Wäre dankbar für einen Link oder eine Erklärung mit Quellenangabe.

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hattemathe hattemathe

    Ich weiß nicht, inwiefern das (noch) gültig ist.
    Ist jetzt der erste Treffer gewesen.

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Ah, das ist super, ich verstehe es zwar noch nicht, aber da steht schon mal wie man abschätzen kann wie hell es denn nun überhaupt ist, bzw. wie viele Lampen an sein müssen um auf die Mindesthelligkeit zu kommen.

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    Antwort von advexx advexx
    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Hm, ich habe mir das jetzt mal durchgelesen. Ich weiß das ich mit solchen amtssprachlichen Dokumenten nicht so gut zurecht komme, aber ich bin der Meinung das da nichts weiter steht als das es entsprechende Vorschriften und Richtlinien gibt. Da bin ich von ausgegangen, einen weiterführenden Link in dem diese Richtlinien beschrieben sind habe ich aber nicht gesehen.

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    Antwort von bueten bueten

    Gesundheitsgesetz für die Bildschirmarbeit (pdf, 132.2 KB...

    Dateiformat: Adobe Acrobat/Reader PDF

    Das „Gesundheits- gesetz“ für die. Bildschirmarbeit! SICHERHEITSREPORT 4/96 .... Horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz mindestens . ...

    http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/bildschirmarbeit.pdf

    Kommentar von Teshup TeshupTeshup

    Hi, das ist schon mal gut, da steht das die horizontale (was immer das bedeutet) Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz midestens 500 Lux betragen soll. Da kommst natürlich sofort die nächste Frage auf, wie kann ich das feststellen wie viel Lux ich hier habe? Ein Messgerät habe ich natürlich nicht.

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    Antwort von philey philey

    Hier greifen die Regeln der Berufsgenossenschaften, die einzuhalten sind.

    Hier zwei Links für dich: http://vorschriften.bghw.de/asp2/dms.asp?url=/zh/bgr131_1/titel.htm

    Kommentar von philey phileyphiley
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    Antwort von DPawi DPawi
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