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! ! HILFE ! ! Anspruch auf Arbeitslosengeld

Frage von subsi75 subsi75

Folgender Fall! Person A hat im Jahr 2006 Mai einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt. Der wurde erst abgelehnt, da er seit seinem letzten Anspruch nur 8 Monate gearbeitet hat. Person A bekam dann doch Arbeitslosengeld 1 für 4 Monate aus alten Anspruchstagen. Danach bekam Person A Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft) bis März 2010. Person A hat dann wieder gearbeitet bis September 2010 ( Arbeitszeit 6 Monate) und ist seit 1 Oktober 2010 Arbeitslos. DIE FRAGE ! ! ! Hat er jetzt wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ? da er ja insgesamt 14 Monate gearbeitet hat. ?

Danke für eure Hilfe und Tips .. !!!!

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Antworten (5)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von IslasCanarias IslasCanarias

    NEIN!!

    Er hätte ja eigentlich bereits in 2006 nach nur 8 Monaten keinen Anspruch gehabt!!

    Warum man es ihm bewilligt hat bleibt wohl ein Rätsel.

    Aber er hat ja dann schließlich doch für 4 Monate ALG 1 bekommen.

    Also sind die 8 Monate, welche er da gearbeiotet hat, bereits verrechnet.

    Und wenn er jetzt -4 Jahre später- mal wieder 6 Monate gearbeitet hat, reicht das für ALG 1 nicht.

    Vielleicht sollte sich Person A mal lieber fragen, warum er/sie immer nur so kurz beschäftigt ist

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Der Anspruch von den 4 Monaten, stammte noch aus altem Anspruch ! !

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Er ist bereits 57 Jahre und bekommt einfach nichts mehr richitg festes!

    Kommentar von IslasCanarias IslasCanariasIslasCanarias

    Wenn er körperlich fit ist und zuverlässig arbeitet, und vor allem wenn er auch wirklich arbeiten WILL, dann kann er bei mir als "Mädchen für alles" (Hausmeister, Gärtner, Poolboy, Wagenpfleger usw...) anfangen.

    Allerdings sind hier in Spanien die Löhne nicht sehr hoch, und Kündigungsschutz gibt´s auch keinen.

    Dafür ist der Vertrag aber ab sofort unbefristet.

    Unterkunft (2,5 Zimmer, Kü, Bad - 80m²) und Pkw wird gestellt

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Wenn das in Deutschland wäre würde er den Job sofort annehmen. Er war auch schon an einer Tankstelle für 1 € die Std.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Als ALG2-Empfänger ist man VERPFLICHTET, jeden zumutbaren Job anzunehmen! Und wenn es für 4 Wochen im Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt ist!

    Das wissen die Firmen natürlich auch und stellen bei kurzfristigen Arbeitsspitzen grundsätzlich befristet ein, wenn sie nicht auf Leiharbeitnehmern zurück greifen.

    Nach 4 Jahren ALG2 und mehreren befristeten Jobs und Minijobs ist mein Lebenslauf mittlerweile über 3 Seiten lang und gescheckt wie ein bunter Hund... das ist Realität!

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Das ist Leider das Problem, wobei ich sagen muss, das es immer besser ist zu Arbeiten egal wie Lange.

    Kommentar von IslasCanarias IslasCanariasIslasCanarias

    Die Angaben im Lebenslauf prüft doch eh keine Sau nach.

    Ich habe einfach mal nen besseren Schulabschluss reingeschrieben (in meinem Alter will ja niemand mehr Zeugnisse sehen) und 12 Jahre Bundeswehr (obwohl ich da nur 15 Monate war).

    Aber so spare ich mindestens 3 Seiten!!

    Arbeitgeber dürfen von mir aus alles essen - aber nicht alles wissen!!

    Kommentar von IslasCanarias IslasCanariasIslasCanarias

    PS: Inzwischen bin ich selber Arbeitgeber, und bei mir braucht keiner einen Lebenslauf.

    Interessiert mich nicht, was die vorher in bzw. aus ihrem Leben gemacht haben.

    Mich interessiert nur, wie die jetzt für mich arbeiten!!

    Solange beide Seiten (Arbeitnehmer und ich) zufrieden sind, ist doch alles in bester Ordnung, oder??

  • 4
    Antwort von bitmap bitmap

    A hätte innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren insgesamt mindestens 12 Monate versicherungspflichtig tätig sein müssen, um wieder Anspruch auf ALG I zu haben.

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Verstehe, Seine Zeit war ja in 4 Jahren nur 14 Monate gearbeitet.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Die Rahmenfrist ist aber nun mal nur zwei Jahre.

    Und er muss in den 2 Jahren auch nicht duchgehend 12 Monate gearbeitet haben wie hammann behauptet, sondern nur insgesamt 12 Monate.

  • 1
    Antwort von hammann hammann

    Nein hat er nicht. Denn man muss mindestens ein Jahr durchgearbeitet haben um eben wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben. Ist man darunter muss man einen neuen Antrag auf HArtz 4 stellen. Ist total doof aber so ist es nun mal leider. Es gibt auch Langzeitarbeitslose die denn auch mal ein paar Monate Arbeiten. Die hätten ja denn auch gleich disen Anspruch. Und um dieses auszuschliessen hat man das eben so gemacht

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    Also ist es wirklich so, das man nur Anspruch hat, wenn man am Stück gearbeitet hat ? Also befristete Arbeitsverträge bringen einen immer wieder in die lage ?

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Ja, leider.

    Sah bei mir so aus: Alg1, Alg2. Befristeter Job über 10 Monate, wo ich dank Wohngeld keine Aufstockung benötigte. Danach direkt wieder ALG2.

    Kommentar von hammann hammannhammann

    so sieht es leider aus.

    Kommentar von IslasCanarias IslasCanariasIslasCanarias

    Nein, befristete Verträge bringen dich nicht immer wieder in diese Lage!!

    Solange du innerhalb von 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet hast, steht dir auch ALG 1 zu!!

    Und dazu reichen ja auch z.B. 2x 6 Monate Arbeit...

    Kommentar von subsi75 subsi75subsi75

    und seine Zeit ist inerhalb von 4 Jahren 14 Monate gearbeitet. Versteh das es nicht reicht.

  • 0
    Antwort von MR1974 MR1974

    ie Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. hier eine auflistung

    Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens und nach Vollendung des Anspruchsdauer in Monaten* Kalendertagen* Lebensjahres Monaten Kalendertagen 12 360 6 180 16 480 8 240 20 600 10 300 24 720 12 360 30 900 50. 15 450 36 1080 55. 18 540 48 1440 58. 24 720

  • 0
    Antwort von MR1974 MR1974

    ie Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich. Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens und nach Vollendung des Anspruchsdauer in Monaten* Kalendertagen* Lebensjahres Monaten Kalendertagen 12 360 6 180 16 480 8 240 20 600 10 300 24 720 12 360 30 900 50. 15 450 36 1080 55. 18 540 48 1440 58. 24 720

    das ist die tabelle vom arbeitsamt

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