Folgender Fall! Person A hat im Jahr 2006 Mai einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt. Der wurde erst abgelehnt, da er seit seinem letzten Anspruch nur 8 Monate gearbeitet hat. Person A bekam dann doch Arbeitslosengeld 1 für 4 Monate aus alten Anspruchstagen. Danach bekam Person A Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft) bis März 2010. Person A hat dann wieder gearbeitet bis September 2010 ( Arbeitszeit 6 Monate) und ist seit 1 Oktober 2010 Arbeitslos. DIE FRAGE ! ! ! Hat er jetzt wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ? da er ja insgesamt 14 Monate gearbeitet hat. ?
Danke für eure Hilfe und Tips .. !!!!
Der Anspruch von den 4 Monaten, stammte noch aus altem Anspruch ! !