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--doppelte staatsbürgerschaft?--

Frage von Crystalsoccer Crystalsoccer

seit der geburt hab ich die deutsche staatsangehörigkeit, da ich hier geboren war und ein elternteil auch schon die deutsche hatte. jedoch hab ich auch noch eine zweite seit der geburt, da beide eltern ursprünglich aus einem anderen land kommen (welche sag ich nicht). ist das überhaupt legal zwei staatsbürgerschaften zu haben? muss man sich irgendwann für eine entscheiden, sprich die andere ablegen?

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Antworten (8)

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    Antwort von Iran666 Iran666

    Da du nicht sagst, um welche Staatsbürgerschaft es geht, kann man auch keinen richtigen Tipp geben. Es kommt auf das Land an. Als Beispiel, dürfen Iraner eine Doppelte Staatsbürgerschaft haben. Türken aber nicht. Sie müssen sich für eine entscheiden. Die Iranische ist im Prinzip auch so geregelt, allerdings Akzeptiert es Iran nicht. Iran sagt, wer Iraner ist bleibt immer Iraner. Somit kann sich ein Iraner immer einen zweiten Iranischen Pass besorgen, auch wenn Deutschland sagt, nur eine wäre erlaubt. Bei Kindern die zwei Eltern Teile haben ist es auch verschieden. Meist darf man beide behalten. Aber z.B. reine Türken müssen die eine ab geben.

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    Antwort von Gabel1953 Gabel1953
    Kommentar von riara riarariara

    Genau der richtige Link, da wird es richtig erklärt...

    Generell haben Kinder die Möglichkeit 2 Staatsbürgerschaften bis zu Ihrem 23. Lebensjahr zu behalten, erst dann muss man sich entscheiden, sofern es sich nicht um eine Staatsbürgerschaft handelt die generell anerkannt ist (USA, Australien, EU-Staaten, Schweiz e.t.c.)...

    Kommentar von DerCAM DerCAMDerCAM

    Auf der verlinkten Serite ist es wirklich gut beschrieben. Aber hast du es auch gelesen? Dort steht doch, dass gerade im vorliegenden Fall aus deutscher Sicht kein Optionszwang besteht und BEIDE Staatsangehoerigkeiten beibehalten werden koennen. Das steht da gleich im ersten Absatz (Abstammungsprinzip). Hattest du den uebersehen?

    Kommentar von riara riarariara

    Ich selber habe 3 bi-nationale Kinder in meinem Haushalt, leider ist die Anerkennung beider Staatsbürgerschaften bei dem Prinzip Einbürgerung durch Anspruch an gewisse Bedingungen geknüpft, die findest Du auch auf dieser Seite...

    Das Abstammungsprinzip gilt nur bei unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wenn ein Elternteil Deutsche(r) ist, in diesem Beispiel sind beide Eltern Nicht-Deutsche und wenn man davon ausgeht, dass der Fragesteller sicher vor dem Jahre 2000 geboren wurde, findet auch das Geburtortsprinzip hier keine Anwendung...

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    Antwort von bruno21 bruno21

    nein, ist nämlich nicht egal, wenn du in deutschland geboren bist, hast du automatisch die deutsche staatsangehörigkeit, und sonst keine andere, du lebst hier nach dem deutschen grundgestzt und nicht nach einer anderen (geburtsrecht) die andere ist nur eine angenommene staatsbürgerschaft die in deuschland und in dem land wo deine eltern herkommen nix gilt. die andere staatsbürgerschaft kann dir auf antrag erteil werden, ansonsten nada du kannst ja nicht 2mal geboren sein

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Aus deutscher Sicht ist das in deinem Fall - ein Elternteil war zum Zeitpunkt deiner Geburt Deutsche/r - voellig unproblematisch. Wie es aus der Sicht des anderen beteiligten Staates ausieht, kann man hingegen nur pruefen, wenn man weiss, um welchen es sich handelt.

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Muß man nicht, das hat auch praktische Gründe: Wirst Du hier straffällig, wirste hoffentlich abgeschoben und kannst ein Dasein im Knast des anderen Landes (hoffentlich Türkei) fristen. Die deutsche Stbschft. wird Dir aberkannt, he he... :-D

    Das ist natürlich nicht ernst gemeint, wäre aber wünschenswert...

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    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Ja es ist legal ! Persönlich finde ich es sogar richtig, daß jeder z.B. durch Staatsbürgerschaften seine Verbundenheit zu verschiedenen Ländern oder Kulturen zum Ausdruck bringen kann.

    Leider denkt gerade in Deutschland so mancher anders darüber, ohne sich bewußt zu sein, daß damit eher Chancen vergeben werden.

    MfG.

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    Antwort von Annemaus85 Annemaus85

    Ich glaube nicht, wenn du legal zwei Staatsbürgerschaften seit der Geburt (wegen deiner Eltern) hast. http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2315166.html

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    Antwort von TundraLdbz TundraLdbz

    Du kannst zwei haben.Manche Länder verlangen aber,dass du eine ablegst um einzuwandern oder um bestimmte Berufe in dem Land auszuüben.

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