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- Die Eltern auf Unterhalt verklagen?!

Frage von Sasisca Sasisca

Ich wurde im Juli 2011 von meinen Eltern rausgeschmissen & ich bin 17.

( Im normalfall dürfen sie es eigentlich nicht ) wohne momentan bei meinem Freund ( Bin auch hier gemeldet ) & bekomme nur mein Kindergeld in höhe von 184 ,-

Da dies aber nicht für mich reicht & ich jeden Monat Fahrtkosten in höhe von 100 ,- habe, dass ich in die Schule komme, würde ich gerne meine Eltern auf Unterhalt verklagen, weil ich keine weiter Unterstützung von ihnen Erhalte.

Hartz4 beantragen wollte ich schon, nur die haben mir gesagt, die müssen sich erst mit meinem Jugendamt in Verbindung setzen, da ich erst 17 bin ..

Ich werde im Dezember 18 & da müsste ich es soweit ich es verstanden habe ohne hin bekommen, nur dass meine Eltern mich nicht Unterstützen & sich auch verweigern mir nur einen 1 cent mehr zugeben, habe ich mich entschlossen, sie zu verklagen.

Nun ist meine Frage,, ob ich dass kann & ob es überhaupt durchgehen würde.

Durch meinen Vater weiß ich, dass er schonmal auf Unterhalt verklagt worden ist, wegen seiner 1. Ehe ..

nur geht das so einfach`?

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Antworten (5)

  • 2
    Antwort von Senfstrudel Senfstrudel

    Eltern sind dazu verpflichtet, bis um Ende der Erstausbildung ihrer Sprößlinge Unterhalt zu zahlen.

    Von daher: geh zum Jugendamt und lass dich beraten. Vielleicht reicht schon ein nettes Schreiben vom Jugendamt, damit die Eltern aufwachen.

  • 2
    Antwort von Terezza Terezza

    wende dich ans jugendamt. dort wird man dir helfen. natürlich sind deine eltern unterhaltspflichtig und du kannst sie auch verklagen.

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    Antwort von chris250465 chris250465

    Du musst dazu nicht mal zum Rechtsanwalt. Dein naechster Schritt ist...Jugendamt anrufen und die ganze Situation schildern. Die setzen sich dann mit deinen Eltern in Verbindung. Glaub mir, dann bekommst du deinen Unterhalt. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen deines Vaters und deinem Alter. Je nachdem erhaeltst du dann wohl so zwischen 350 und 650,- Euro.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    sie wohnt nicht mehr zuhause da muss auch die Mutter zahlen

  • 1
    Antwort von omega83 omega83

    Wenn du für deinen Unterhalt nicht aufkommen kannst dann müssen deine Eltern das tun. Lass das vom Jugendamt machen, die sind da Profis ;)

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    Antwort von fieserfisch fieserfisch

    unterhalt muss in erster linie bezahlt werden wenn das kind sich nicht selbst versorgen kann oder es rein rechtlich können müsste (abgeschlossene berufsausbildung, angefangenes studium)

    insofern müssen die umstände klar sein ob du freiwillig von daheim weg bist oder rausgeworfen wurdest. fürs amt selbst errechnen sie ob die bedarfsgemeinschaft berechtigt ist.

    in diesem fall wärst du es, evtl schließt du mit deinem freund später einen zwischenmietvertrag (nach abstimmung mit dem vermieter) und dann bezahlt euch das amt noch einen zuschuss zu eurer miete.

    für so einen fall das ganze als wg bezeichnen und nicht als partnerschaft.

    viel erfolg noch^^

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