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----Probezeit Urlaub----

Frage von karaboy karaboy

Hey Leute. Ich habe mal eine Frage. Uns war will ich für das nächste Jahr Urlaub nehmen für etwa 20 Tage, im Monat August. Ich bin noch in der Probezeit. Kann ich trotzdem Urlaub nehmen, obwohl ich in der Probezeit bin? Würde das einen schlechten Eindruck machen. Über paar Infos wäre ich dankbar. Ich wünsche euch noch schöne Weihnachten:)

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Antworten (6)

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    Antwort von lila85 lila85

    natürlich hast du auch in deiner Probezeit Anrecht auf Urlaub. Und bis August ist ja noch einige Zeit hin ... trotzdem musst du das so rasch als möglich mit deinem Chef abklären, ob 20 Tage im August machbar wären. 4 Wochen sind ja auch nicht gerade wenig... eine so lange zeit muss gut mit den Kollegen und der Arbeit abgestimmt sein/werden...

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    Antwort von dogit dogit

    Hi Karaboy, darf ich mal fragen wann du im Unternehmen angefangen bist und wie lang die Probezeit vereinbart wurde? Mir erscheint die Probzeit erstmal vom Gesetz aus viel zu lang. Das sollten wir erst klären bevor wir weiter an deinem Problem arbeiten.

    Kommentar von taigafee taigafeetaigafee

    fangst jetzt du auch schon an, hier bayrisch zum grammatikulieren? :-D

    Kommentar von karaboy karaboy

    Meine Probezeit läuft 6 Monate.

    Kommentar von dogit dogitdogit

    Da nimmst du doch keinen Urlaub während der Probezeit, bestenfalls beantragst du den Urlaub in der Probezeit, also ist doch alles im grünen Bereich.

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    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Üblich ist es nicht, dass man in der Probezeit Urlaub nimmt. Man hat zwar trotz Probezeit Anspruch auf Teilurlaub. Dieser kann aber normalerweise so hoch noch gar nicht sein, dass du 20 Tage nehmen kannst. Da zuviel gewährter Urlaub auch vom AG nicht zurück gefordert werden darf wäre es verständlich und normal, wenn er dir diesen Urlaub verweigern würde.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Irreführende Fragestellung.

    Nach Ende der Wartezeit hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, der lt. BUrlG auch möglichst zusammenhängend gewährt werden muss.

    Antrag stellen kannst du sowieso in der Probezeit.

    Spricht also nichts dagegen.

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    Antwort von AnneSommer AnneSommer

    Hallo

    Natürlich kann man auch in der Probezeit nehmen. Lässt sich ja auch nicht immer vermeiden. z.b.wenn man eine Ausbbildung anfängt. Dann erwirbt man ja auch Urlaubsanspruch. Und Urlaub kann man, wennn nur begrenzt mitnemmen. Und ist als Azubi auf die Ferien angewiesen. Oder als Arbeitnehmer mit Kindern..

    Ich würde nach Möglichkeit vermeiden den Haupturlaub in der Probezeit zunehmen.

    Wenn es nur ums Urlaub einreichen geht : Klar geht das. Auch in der Probezeit. Und muss oft auch so sein. Bei uns muss es bis Mitte Februar sein. Bei vielen Firmen ist es früher. Bis zum Ende des vorherigen Jahres. Da überschneidet sich das leicht mal. Da geht das garnicht anders.

    Anne

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    Antwort von Drops74 Drops74

    ...im August müßte die Probezeit eigentlich rum sein.(Maximal 6 Monate)Aber auch in der P-zeit kann man Urlaub beantragen,vorrausgesetz du hast schon 20 Tage zusammen.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene maximale Dauer einer Probezeit!

    Man hat auch keinen "Urlaub zusammen". Nach Ende der Wartezeit hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

    Kommentar von dogit dogitdogit

    Das stimmt, vorgeschrieben ist das nicht, aber Tatsache ist, dass weder gesetzlich noch durch die Rechtsprechung eine bestimmte (Höchst-)Dauer vorgeschrieben ist. Allerdings gibt § 622 BGB einen Hinweis darauf, dass der Gesetzgeber eine Dauer von sechs Monaten im Normalfall für angemessen hält.

    In § 622 Abs. 3 BGB heißt es nämlich: Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    Dennoch halte ich in diesem Fall eine Probezeit von wahrscheinlich über 12 Monaten für nicht rechtens.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Im August bist du immer noch in der Probezeit oder jetzt? Jetzt: klar kannst du für nächstes Jahr Urlaub einreichen. Ist ja so üblich und die Firma will doch auch planen.

    Kommentar von karaboy karaboy

    Also im August bin ich schon raus aus der Probezeit. Jetzt bin ich noch in der Probezeit.

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