Hallo. Ich arbeite ganz normal auf Vollzeit. Leider reicht das Geld nicht aus. Ich will gerne noch einen Nebenjob tätigen. Eine habe ich schon gefunden (monatlich 235€). Mit meinem Arbeitgeber habe ich schon darüber gesprochen. Er meinte, ''solange Sie als mein Arbeitskraft zurecht kommen und die Kraft dazu haben, können Sie gerne noch einen Nebenjob ausüben. Aber passen Sie auf, dass Sie die 400€ nicht überschreiten.'' Stimmt es was mein Arbeitgeber sagt? Darf ich zu meiner ganz normalen Arbeit noch weitere Nebenjobs ausüben ohne die 400€ zu überschreiten? Bitte um paar Infos. Danke.
-----Arbeit und zwei Nebenjobs-----
Antworten (6)
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NavvieNavvie
Hallo Karaboy!
Jeder Mensch, der einer Hauptbeschäftigung nachgeht, darf einen Nebenjob bis 400 Euro ausüben (vorausgesetzt der Haupt-AG stimmt zu). Auch mehrere Nebenjobs sind möglich, sofern sie zusammengefasst 400 Euro nicht überschreiten. Nur dann sind solche Nebenjobs steuer- und sv-frei. Deshalb muss jeder AG für seine AN eine entsprechende Anmeldung bei der Kasse (i. d. R. die Bundesknappschafft) vornehmen. Laufen dort mehrere Meldungen mit Verdiensten auf, die zu einer Nebenbeschäftigung auf 400 Euro Basis nicht passen, gibts Ärger. Die Meldungen der AG laufen über Schlüsselnummern, d. h. wenn der eine AG von dem anderen AG nichts weiss, meldet er unwissentlich mit falscher Schlüsselnummer, es gibt ne Fehlermeldung und der Schwindel fliegt auf. Es dürfen bei der Knappschaft also nur 400 Euro monatl. auf ein und dasselbe Konto für Nebenbeschäftigungen auflaufen, ganz gleich, wie viele Nebenjobs das sind.
Bis 400 Euro bezahlt Ihr Nebenjob-AG Steuern und SV in Höhe von 30% Ihres Verdienstes, was auf Ihr Brutto aufgeschlagen wird: das sog. AG-Brutto. Von den Abgaben haben Sie als AN allerdings nichts. (Näheres im Tipp)
Falls Sie mit Ihren Nebenjob(s) über 400 Euro kommen (genau ab 400,01 Euro!!) werden Sie selbst auch SV- und Steuerpflichtig. Sie sind dann bis 800 Euro in der sog. Gleitzone (Midijob). Hier ist dann für Sie Brutto auch nicht mehr gleich Netto, denn Sie haben Abzüge in Steuer und SV. Das ist vorallem für diejenigen interessant, die einen hohen Stundenlohn im Nebenjob haben, andere werden kaum die Zeit haben.
Gruß Navvie
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MRACME Bevor sich wieder was verbreitet was nicht so ist: Der AG muss grundsätzlich nicht zu dem zustimmen, was der AN in seiner Freizeit tut!!! Nur wenn es im ArbV so vereinbart wurde oder im Tarifvertrag so steht. Dann darf er aber seine Zustimmung nicht willkürlich verweigern.
MM
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NavvieNavvie Hallo MM!
Da haben Sie sicher recht. Den privaten Arbeitsmarkt habe ich hier wohl etwas vernachlässigt. Im reglementgespickten ö.D. mit Beamten und Tarifbeschäftigten geht es in den meisten Fällen ohne Zustimmung nicht. Hier gibt es auch eine Höchstgrenze für die Arbeitszeit: 10% Wochenarbeitszeit der Hauptbeschäftigung. Das bedeutet aber auch, je geringer die Hauptbeschäftigung, desto geringer darf die Nebenbeschäftigung nur ausfallen. Wenn man von Teilzeitbeschäftigten, die auf eigenen Wunsch teilzeitbeschäftigt sind, einmal absieht, ist das keine sehr gerechte Lösung. Richtig ungerecht wird es dann, wenn als Nebenbeschäftigung Honorartätigkeiten angegeben werden, dann ist die Höhe der Nebentätigkeit praktisch unbegrenzt. Das Problem dabei ist, dass man hier Honorartätigkeiten fast nur als Akademiker bekommen wird, also als jemand, der schon im Hauptberuf einen Stundenlohn haben wird, von dem eine Friseurin, eine Bürogehilfin oder ein KFZ-Mechaniker träumt. Das nur am Rande. Navvie
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merkur63merkur63
Ja, das ist kein Problem. Du könntest auch zwei Nebenjobs ausüben, wenn sie beide zusammen 400,-€ ergeben. Natürlich kann man auch mehr arbeiten. Aber ab 401.-€ muss man Steuern bezahlen. Du würdest wahrscheinlich dann in Steuerklasse 6 rutschen.
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NavvieNavvie Hallo Merkur!
Stimmt alles, bis auf die Steuerklasse. Das muss nicht unbedingt der Fall sein.
Gruß Navvie
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NavvieNavvie Doch eines noch...
400,01 Euro, nicht 401,00 Euro... bestimmt ein Tippfehler...
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MRACME Hallo,
du darft so viele Jobs haben, wie du willst.
Lediglich der erste 400€ Job ist als SV-frei privilegiert. Es könnte auch Sinn machen, diesen ersten Nebenjob auf Steuerkarte laufen zu lassen, wenn du dich eh im (Grund)Steuerfreibetrag bewegst. Dan spart der AG noch mal 2%.
Grenzen werden aber durch das Arbeitszeitgesetz vorgegeben. Danach darf die werktägliche AZ 8h nicht überschreiten, pro Woche sind also 6x8h erlaubt. Wenn du bis 10h pro Tag beschäftigt bist, muss ein Ausgleich auf Durchschnittlich 8h innerhalb von 6 Monaten stattfinden.
Das könnte dir zwar jetzt egal sein, allerdings würde das letzte Arbeitsverhältnis, was die 8h- Grenze sprengt, gegen dieses Gesetz verstoßen. Damit begeht der AG eine Ordnungswidrigkeit. Solange nicht passiert, mag alles ok sein und keiner wird das merken. Nur wenn was passiert......
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Der zweite Minijob würde dem Verdienst der Hauptbeschäftigung hinzu gerechnet und wäre in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig, auch dann, wenn die Summe beider Nebenjobs die 400€-Grenze nicht überschreitet.
Demnach lieber in einem Minijob die Grenze voll ausreizen.
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neponyaneponya
Soviel ich weiß darfst du nur ein Nebenjob auf einmal haben.
Und wenn du dabei 400€ überschreitest dann müssen auch Steuern abgezogen werden.
Mehr weiß ich ehrlich gesagt auch nciht :D
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MRACME Du meinst sicher, dass nur ein Nebenjob auf 400€ Basis privilegiert ist. Also für den AN abgabenfrei ist. Ansonsten kannst du 3457829973 Nebenjobs haben ;-)
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Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben. Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird aber mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden. Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.(Quelle:Minijob-Zentrale)
Ich wusste, ich hatte was vergessen:
Die Steuerklasse beim Haupt-AG bleibt auch mit dem Nebenjob gleich. Es könnte aber sein, dass der Nebenjob-AG nach Klasse 6 abrechnet, dann wären Sie als AN tatsächlich auch auf 400 Euro-Basis steuerpflichtig. Praktizieren aber die wenigsten AG und ich würde dann auch von dem Job abraten. Bei der anderen Variante bezahlt der AG alles, also pauschale Steuern und SV, was dann die besagten 30% ausmacht.
Gruß Navvie