Hallo, Bernhard Hardcore,
Fragen zum legalen Waffenerwerb können hier auf GF nur für Sportschützen interessant sein. Das sind sicher nicht viele.
Die Bestimmungen zur Waffenkauf sind so präzise, dass man wohl davon ausgehen darf, dass jeder Sportschütze in seinem Verein die richtigen Ansprechpartner hat, um sich zu informieren, wie und wo man die Waffen bekommt.
Deshalb wundere ich mich sehr, dass du hier danach fragen musst.
Immerhin habe ich mich wegen deines Threads mal eingelesen in das Problem, hätte ich sonst nicht gemacht. Nun bin ich beruhigt, dass alles so gut geregelt ist. Also danke für deinen Denkanstoß! Gut, dass wir drüber gesprochen haben.
Hier eine kleine Info für alle, die es interessiert:
<Besitz und Gebrauch großkalibriger Sportwaffen sind in Deutschland nunmehr statt ab 18 erst ab 21 Jahren erlaubt. Um die für legale Waffenkäufe notwendige Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sportschützen körperlich und geistig geeignet sein sowie ein berechtigtes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen. Bei großkalibrigen Waffen benötigen Bewerber zwischen 21 und 25 zudem ein psychologisches Gutachten.
Die notwendige Sachkunde für den Umgang mit Waffen muss mit einer Prüfung nachgewiesen werden. Um ihr berechtigtes Bedürfnis für den Waffenbesitz zu belegen, benötigen Bewerber ein Befürwortungsschreiben ihres Schützenvereins.
Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte darf seine Waffe zu Hause aufbewahren, zum Schießstand transportieren und dort benutzen. Zur Selbstverteidigung oder anderen Zwecken außerhalb des Vereinsgeländes darf die Waffe nicht verwendet werden. Hierfür ist ein Waffenschein notwendig, der üblicherweise für Berufsgruppen wie Polizisten, Personenschützer oder Förster ausgestellt wird.>
http://www.wulsdorfer-schuetzenverein.de/