Die Ausbildungen werden für Dich auch nicht in Betracht kommen,die sind Bedeutend Härter als Dein Erlernter Beruf ! Stelle erst einmal einen Antrag beim Versorgungsamt ( Antrag bekommst Du auch zugeschickt,nach Anruf auf dem Amt ) den Füllst Du aus und Unterschreibst die Entbindung der Schweigepflicht Deines Arztes . Das Versorgungsamt holt alle Befunde ein,wenn Du schon welche hast,kannst Du sie in Kopie beifügen . Bis zur Entscheidung können einige Monate ins Land gehen . Die Entscheiden dann,ob Du Berufsunfähig bist und eventuell einen Behinderungsgrad- Zugesprochen bekommst . Das würde Dir auch bei der Suche nach einer Passenden Ausbildung helfen ( Da bekommst Du Unterstützung vom Amt ) . Nun zu Deiner Hauptfrage : Wenn Du schon in einer Eigenen Wohnung wohnst und keinen weiteren Anspruch auf andere Leistungen hast, Z.B. ( BAB , Bafög oder Kindergeld - bis 25 Jahre ) , bekommst Du auf jeden Fall finanzielle Unterstützung vom Amt,wenn Du dort Arbeitssuchend gemeldet bist . Solange Du dem Amt nicht Nachweisen kannst,das Du Berufsunfähig bist,werden sie Versuchen Dich in Deinem Erlernten oder auch jeden anderen Job unterzubringen . Da Du ja schon eine Abgeschlossene Berufsausbildung hast, werden sie Dir höchst Wahrscheinlich keine Unterstützung auf der Suche nach einer anderen Ausbildung geben , ( Bis der Nachweis über Deine Berufsunfähigkeit erbracht ist ) . Wenn Du selber eine neue Ausbildung findest und wie gesagt keine anderen Ansprüche Bestehen, bekommst Du Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt , ALG -2 ( Aufstocker,auch genannt ) da kommt es darauf an,wie hoch Dein Ausbildungslohn ist und wie hoch Deine Miete inkl.Nebenkosten ohne Strom sind .
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0Zweite Ausbildung wegen Krankheit ???Antwort von
kaesefusskaesefuss
Maurer oder Straßenbauer wird auch nicht möglich sein nach deiner Erkrankung, sondern ein weiterer kaufmännischer Beruf ohne stehende Tätigkeit. Frage beim Versorgungsamt, ob du eine zweite Ausbildung ermöglichst bekommst.
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