Wenn du selber versichert bist, ist dein Einkommen der Bemessungswert.
Zuzahlung - neue und gute Antworten
-
1Als Jugendliche Hörgeräte.Antwort von
Barbara1957Barbara1957
Sei nicht traurig wegen der Hörgeräte. In den bei dir betroffenen Frequenzen liegt auch der Hauptsprachbereich. Da ist das leider so, dass einige Buchstaben nicht mehr verstanden werden und du entsprechend beim Wortverstehen auch raten musst. Bei mir ist das gleiche Problem, nur dass die Ausfälle wesentlich schlimmer sind. Die Hörgeräte verbessern das Sprachverstehen und du musst dich bei Gesprächen nicht mehr dauernd darauf konzentrieren, was gesagt wurde.
Ohne Hörgeräte ist bei unserer Schwerhörigkeitsform das Sprachverstehen mit einer sehr hohen Konzentration verbunden. Wenn das über 16 Stunden und länger täglich und dazu noch jeden Tag von uns gefordert wird, artet das auch in Stress aus und hat entsprechende Folgen. Tue dir das bitte nicht an.
Die Geräte, die im Ohr getragen werden, kommen bei dieser Schwerhörigkeitsform vielleicht nicht mehr in Frage.
Wegen einer evtl. Zuzahlung: Es gibt seit dem 1.4.2012 eine neue Hilfsmittel-Richtlinie, die für uns Betroffene wesentliche Vorteile bringt. Kläre das bitte vorher mit deiner Krankenkasse ab.
Schäme dich nicht wegen der Hörgeräte, die dir ein besseres Hören ermöglichen sollen. Ich muss aufgrund meiner inzwischen hochgradigen Schwerhörigkeit sog. HdO (Hinter dem Ohr)-Geräte tragen und habe mir die Otoplastiken (die Dinger, die im Ohr stecken!) in Grün mit Glitzersteinchen anfertigen lassen. Das sieht auch sehr trendig aus und viele Leute sprechen mich daraufhin an. Meine Schwerhörigkeit kann und will ich auch nicht mehr verstecken.
-
0zuzahlungimm krankenhausAntwort von
heische88 Ab 1.1.11 ist der Pat. gesetztl. verpflichtet bei der Entlassung bar/EC Karte zu bezahlen. Oder er überweist es 14 Tage nach der Entlassung. Die Kassen ziehen automatisch den Betrag von der Krankenhausrechnung ab und das Krankenhaus muss zusehen, dass es das Geld bekommt. Wenn man nicht bezahlt, bekommt KEINE Rechnung, sondern eine Zuzahlungserinnerung, was aber KEINE Mahnung ist. Viele denken das aber.
-
-
0Krankenhaus-Zuzahlung berechnenAntwort von
heische88 Ich denke, dass du ab dem tag bezahlen musst, wo du 18 wirst. Ist genau das selbe, wie wenn man über das Jahr liegt - muss man auch "doppelt" bezahlen
-
0medikamente auf rezeptAntwort von
katzevickatzevic
Das ist von KK zu KK verschieden. Kommt drauf an, was es ist, habe auch schon 17€ zugezahlt. Sind es gajz spezielle Medikamente ( Herz, Notfallspritzen...) Oder eher was normales?
-
5medikamente auf rezeptAntwort von
BEAFEEBEAFEE
Das kannst Du bei Ausstellung des Rezeptes in der Arztpraxis erfragen oder in der Apotheke......
Kommentar von
nokia30121987 ist nicht von mir soll es morgen einlösen aber muss wissen wie viel der jenige zahlen muss
Kommentar von
BEAFEEBEAFEE Welches Medikament / welche Pharma ????
-
0zuzahlungimm krankenhausAntwort von
Skishadow Hallo,
du musst die Zuzahlung erst nach der Entlassung zahlen, weil dann erst feststeht wie lange du im Krankenhaus warst und wieviel du bezahlen musst.
Du bekommst aber auch eine Rechnung zugeschickt.
-
-
0Krankenhaus-Zuzahlung berechnenAntwort von
yaomingyaoming
was für zuzahlung? meinst du die praxisgebühr? die muss man jedes quartal zahlen
Kommentar von
HartzHazer Ne die Krankenhaustage. Man muss doch glaube ich für maximal 28 Kalendertage im Jahr, 10 Euro pro Tag dazu zahlen, wenn man über 18 Jahre
Kommentar von
yaomingyaoming sry da kenn ich mich nicht aus
-
1MetoprololsuccinatAntwort von
FrustschutzFrustschutz
Meine werden von der Krankenkasse subventioniert. Ich bezahle zurzeit nichts dazu. Einfach bei der Krankenkasse oder in der Apotheke deines Vertrauens nachfragen. Aber ich glaube, das sieht der Arzt schon, ob deine Krankenkasse das Medikament bezuschusst. Mein Arzt informiert mich jedenfalls darüber.
Ansonsten kommen die üblichen 5 EUR oder 10 EUR als Zuzahlung oben drauf.
Kommentar von
FrustschutzFrustschutz Liste zuzahlungsbefreiter Arzneimittel - Stand der Liste: 15. April 2012
http://vdk.de/perl/cms.cgi?SID=MmtQbnuXSir9YyNRXMXtTsXkyS0UcN&ID=de12655
-
0Psychotherapieangebot 3 x pro Quartal (Zuzahlung von 20 EUR legitim)?Hilfreichste Antwort von
TRichter1956 Eine Zuzahlung ist nicht gestattet. Der Therapeut verdient in der Tat bei der Ziffer 23220 weniger als bei einer genehmigten Sitzung, aber er darf deshalb nicht vom Patienten mehr verlangen. Die Aussage. dass der Bericht "nicht so ausfallen wird, dass die Kasse die Kosten übernimmt", ist seltsam. Ich würde ihn darauf ansprechen, ob er keine Notwendigkeit einer Verlängerung sieht - oder ob er vielleicht generell keine Verlängerungen macht, wie ich von einigen Kollegen weiß (ich bin selbst kassenzugelassener Therapeut). Wie auch immer, das mit der Zuzahlung ist nicht legal.
-
0Psychotherapieangebot 3 x pro Quartal (Zuzahlung von 20 EUR legitim)?Antwort von
Harald2000Harald2000
Stimmt - aber was folgt dann statt dessen ?
-
1Psychotherapieangebot 3 x pro Quartal (Zuzahlung von 20 EUR legitim)?Antwort von
Hansd Ich bin mir 99 Prozent sicher, dass - wenn über KV (Kassenärztliche Vereinigung) abgerechnet wird - die Forderung einer Zuzahlung nicht gestattet ist. Die Überlegung, die der Psychotherapeut macht, ist folgende: drei Mal im Quartal kann ich eine Therapiesitzung mit der sog. 'Gesprächsziffer' 23220 abrechnen. Diese Abrechung über Gesprächsziffer bringt im Quaratal 27,53 Euro weniger als wenn drei Mal über eine bewilligte Ziffer abgerechnet werden könnte. Diesen Unterschied will ich durch eine Zuzahlung des Pat. in etwa ausgleichen. Diese Überlegung ist im Prinzip logisch, aber ihre Realisierung ist wohl nicht gestattet.
Kommentar von
GrandiGrandi Ja, das sehe ich ebenso. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung dürfen bei Kassenpatienten lediglich IGeL-Leistungen privat abrechnen. Er dürfte dich z.B. als Selbstzahler weiter behandeln, weil das Kontingent an bewilligten Sitzungen erschöpft ist. Das wäre für dich aber deutlich teurer (ca. 80 - 100 EUR pro Sitzung)
-
0Psychotherapieangebot 3 x pro Quartal (Zuzahlung von 20 EUR legitim)?Antwort von
adavanadavan
entweder der Therapeut hat ne Kassenzulassung, dann braucht es keine Zuzahlung bei Genehmigung der Kasse. Und auch keine Beschränkung auf 3 Sitzungen pro Quartal. Frag bei deiner Kasse nach und such dir notfalls jemand anderen.
Kommentar von
LucyLain er hat ne Kassenzulassung. 25 std sind so gut wie rum. und der Bericht wird nicht so ausfallen das wöchentliche Sitzungen von der kasse übernommen werden. daher kam das angebot 3 x mal im quartal + 20 eur pro sitzung.
Kommentar von
GrandiGrandi Ich bin selbst Therapeutin und in diesem Rahmen für Offenheit, auch, wenn es kurz schmerzt: Bist du sicher, dass er dich weiter behandeln möchte? Den Bericht schreibt er und wenn er möchte, dass das Stundenkontingent auf 45 Sitzungen angehoben wird, sprich die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt wird, dann hat er als ausgebildeter Therapeut gelernt, wie das zu bewerkstelligen ist. Es sei denn, er sieht keine Notwendigkeit einer Weiterbehandlung... Mit diesem Wissen könntest du ihn evtl. noch einmal darauf ansprechen. Behalte dabei im Blick, dass du auch den Therapeuten wechseln kannst ;-)
Alles Gute!
Hallo Barbara1957,
dankeschön für die aufmunternden Worte ;-)
Ich trage nun schon 4 Wochen HdOs , erst kleine HGs ,nun welche,die noch kleiner sind.Ich höre viel besser und will die gar nicht mehr missen.
Obwohl ich oft einen Zopf,Dutt etc. trage,sind die noch fast keinem aufgefallen .
Lieben Gruß.
Es gab bei mir als Verkäuferin im Beratungsverkauf dauernd Missverständnisse, weil ich immer wieder nachfragen musste. Viele von den Kunden sprachen halt sehr undeutlich und das Ablesen von den Lippen wurde dadurch wahnsinnig erschwert. Obwohl schon Kurzhaarschnitt wurden meine HdO-Geräte trotz der dickeren Schläuche kaum gesehen - dazu noch die farblosen Otoplastiken. Und immer wieder musste ich auf mein "kleines" Hörproblem hinweisen . Ich hatte es einfach satt.
Das habe ich bei meiner letzten Hörgeräteverordnung 2009 bewusst geändert und auffällige Otoplastiken ausgesucht. Kam auch bei allen gut an und hatte zudem einen Memory-Effekt. Einige hielten es zuerst auch für Schmuck und ich musste nochmals aufklären, was mit mir los ist.
Ich bin sehr dankbar, dass es diese Technik gibt., weil mir dadurch eine Teilhabe am Leben - in jeder Hinsicht - möglich ist. Diese Erfahrung hast du jetzt auch gemacht und wenn dich mal jemand wegen der HG anspricht, dann stehe auch dazu.
Noch ein kleiner Tipp für dich: Hört sich vielleicht etwas krass an, aber stelle bitte beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung als Behinderung. Nach deinen Angaben liegt bei dir eine mittelgradige Schwerhörigkeit vor und die muss zumindest mit einem GdB (Grad der Behinderung) von 30 anerkannt werden. Das bringt u.a. auch steuerliche Vorteile beim Finanzamt.