Zusatzstoffe - neue und gute Antworten

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von Gustavus Gustavus

    Zusatzstoffe einzelner Zutaten eines verarbeiteten Lebensmittels müssen nur dann nicht kenntlich gemacht werden, wenn sie im fertigen Produkt ihre technologische Wirkung nicht mehr ausüben.

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von Paguangare Paguangare

    In der Zutatenliste müssen alle Zutaten aufgeführt werden egal sie mit den einzelnen Hauptzutaten vorher vermischt worden sind, oder der Mischung der Hauptzutaten anschließend zugefügt worden sind.

    Die Zutatenverzeichnisse von zusammengesetzten Zutaten können nach der Nennung der zusammengesetzten Zutat (z.B. Ketchup, Schokolade, Gewürzmischung) in Klammern angegeben werden. Nach der Klammer geht es dann mit der Zutatenliste des Endprodukts weiter.

    Würden die genannten Nudeln neben Hartweizengrieß und Spinatpulver noch Geschmacksverstärker und Farbstoffe enthalten, was aber nicht im Zutatenverzeichnis erwähnt wird, so wäre dies ein Verstoß gegen die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und eine Irreführung des Verbrauchers.

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von Frank71b Frank71b

    @Gilmour

    Es müssen alle Zutaten aufgelistet werden, aber es gibt Ausnahmen. So müssen Zutaten von Zutaten nicht aufgelistet werden. Wenn z.B. in einem Fertiggericht Ketschup enthalten ist, dann schreiben sie Ketschup in die Zutatenliste, eber sie schreiben nicht, welche Zutaten in dem Ketschup enthalten sind.

    Kommentar von ronny9624 ronny9624ronny9624

    Gilt das auch für die im Ketchup enthaltenen Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker?

    Kommentar von Frank71b Frank71bFrank71b

    Das weiß ich nicht.

    Kommentar von Gustavus GustavusGustavus

    Das stimmt so nicht: "Besteht eine Zutat eines Lebensmittels aus mehreren Zutaten (zusammengesetzte Zutat), so gelten diese als Zutaten des Lebensmittels." (§ 5 Abs. 1 LMKV). Und Zutaten müssen im Verzeichnis der Zutaten aufgeführt werden.

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von DeinErklaerbaer DeinErklaerbaer

    Zusatzstoffe müssen separat aufgeführt sein. Nur die Behandlung von Inhaltsstoffen muss nicht deklariert sein.

    Geschmacksverstärker, egal ob Mononatriumglutamat, bzw E620 bis E625, Hefeextrakt usw stehen IMMER drauf.

    Kommentar von ronny9624 ronny9624ronny9624

    Genau das dachte ich auch. Sonst wäre man ja nur noch Spielball der Nahrungsmittelindustrie.

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von Fluppendreher Fluppendreher

    Wende dich an "Lebensmittelklarheit". Gib dort das Produkt an, dann bekommst du die richtige Antwort.

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    Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?
    Antwort von Gilmour Gilmour

    In Deutschland müssen auf der Verpackung alle Zutaten aufgelistet sein.

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