Zusatzstoffe einzelner Zutaten eines verarbeiteten Lebensmittels müssen nur dann nicht kenntlich gemacht werden, wenn sie im fertigen Produkt ihre technologische Wirkung nicht mehr ausüben.
Zusatzstoffe - neue und gute Antworten
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2Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?Antwort von
PaguangarePaguangare
In der Zutatenliste müssen alle Zutaten aufgeführt werden egal sie mit den einzelnen Hauptzutaten vorher vermischt worden sind, oder der Mischung der Hauptzutaten anschließend zugefügt worden sind.
Die Zutatenverzeichnisse von zusammengesetzten Zutaten können nach der Nennung der zusammengesetzten Zutat (z.B. Ketchup, Schokolade, Gewürzmischung) in Klammern angegeben werden. Nach der Klammer geht es dann mit der Zutatenliste des Endprodukts weiter.
Würden die genannten Nudeln neben Hartweizengrieß und Spinatpulver noch Geschmacksverstärker und Farbstoffe enthalten, was aber nicht im Zutatenverzeichnis erwähnt wird, so wäre dies ein Verstoß gegen die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und eine Irreführung des Verbrauchers.
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1Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?Antwort von
Frank71bFrank71b
@Gilmour
Es müssen alle Zutaten aufgelistet werden, aber es gibt Ausnahmen. So müssen Zutaten von Zutaten nicht aufgelistet werden. Wenn z.B. in einem Fertiggericht Ketschup enthalten ist, dann schreiben sie Ketschup in die Zutatenliste, eber sie schreiben nicht, welche Zutaten in dem Ketschup enthalten sind.
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1Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?Antwort von
DeinErklaerbaerDeinErklaerbaer
Zusatzstoffe müssen separat aufgeführt sein. Nur die Behandlung von Inhaltsstoffen muss nicht deklariert sein.
Geschmacksverstärker, egal ob Mononatriumglutamat, bzw E620 bis E625, Hefeextrakt usw stehen IMMER drauf.
Kommentar von
ronny9624ronny9624 Genau das dachte ich auch. Sonst wäre man ja nur noch Spielball der Nahrungsmittelindustrie.
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2Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?Antwort von
FluppendreherFluppendreher
Wende dich an "Lebensmittelklarheit". Gib dort das Produkt an, dann bekommst du die richtige Antwort.
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1Irreführung des Verbrauchers durch Hartweizengrieß und Spinatpulver?Antwort von
Gilmour In Deutschland müssen auf der Verpackung alle Zutaten aufgelistet sein.
Gilt das auch für die im Ketchup enthaltenen Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker?
Das weiß ich nicht.
Das stimmt so nicht: "Besteht eine Zutat eines Lebensmittels aus mehreren Zutaten (zusammengesetzte Zutat), so gelten diese als Zutaten des Lebensmittels." (§ 5 Abs. 1 LMKV). Und Zutaten müssen im Verzeichnis der Zutaten aufgeführt werden.