http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2008-Texte/fpx-08-10-536-BF17.htm
Rein theoretisch ist eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar.
Seit Einführung des BF17 scheint mir da die Vorgehensweisen der Fahrerlaubnisbehörden regional unterschiedlich zu sein, sodass es das beste ist, wenn Du einfach mal konkret unverbindlich bei der für Dich zuständigen FeB anfragst.
Tendenziell sind die Anforderungen an eine Ausnahmegenehmigung jedoch recht hoch. Reine Bequemlichkeit genügt nicht, sodass ggf. auch eine deutlich verlängerte Fahrzeit inkauf genommen werden muss. Auch wirst Du darlegen müssen, weshalb Alternativen, wie bspw. die Fahrt mit einem Roller oder eine vorübergehde Unterkunft in der Nähe des Ausbildungsplatzes, nicht in Betracht kommt. (§11 Abs. 3 FeV)
- Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
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- zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,
Die entsprechende MPU kostet 126,14€.