GRUNDSÄTZLICH GILT: Die Lehrkraft darf alles was im Unterricht vermittelt und/oder dokumentiert wurde schriftlich und/oder mündlich abfragen und die Aussagen des Schülers/Schülerin bewerten.
Zulässig - neue und gute Antworten
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1Klassenarbeit teilen in 2 komplett verschiedene Teile zulässig? (teilw. unbehandelt)Antwort von
paramedic911paramedic911
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0Anwaltsrechnung per nachnahmeAntwort von
SkaxiSkaxi
.........Hallo.........
Ich habe leider keine preziese Antwort auf deine Frage... Tut mir leid :-(
Vielleicht versuchst du es mal hier, da auf deine Frage nicht so viel geantwortet wurde:
Nicht das wir dich hier loswerden wollten, aber vielleicht weiß da drüben ja irgendeiner besser Bescheid, als wir ;D
Mit vielen Grüßen
Skaxi
P.S.: Viel Glück bei deiner Suche auf eine Antwort ;D