Hallo,
Grundlage ist hier § 10 SGB V:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html
Danach ist eine Verlängerung um die Zeit des VZivildienstes nur beim 25. Geburtstag möglich. Die Krankenkasse kann nur das entsprechende Gesetz anwenden, aber nicht ändern.
Stellenlose haben z.B. ab dem 23. Geburtstag Beiträge zu zahlen (auch wenn sie Zivildienst geleistet haben).
Gruß
RHW
LOL! Wie meinst du das?Bundeseer ist jetzt freiwillig und weiter...
Manno, sag doch das du aus Ösiland bist.
Ösiland?
das heisst das es eigentlich kein Zivildienst mehr gibt !!