also es gab bereits eine Gerichtsverhandlung und ich wurde freigesprochen. schlechte Polizeiarbeit war es zu verdanken, dass es überhaupt so weit kam. selbstverständlich müssen die mir jetzt Zinsen bezahlen. nur die frage ist, wieviel?
Zinssatz - neue und gute Antworten
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jockljockl
Keine, sofern berechtigte Verdachtsmomente die Sicherstellung des Geldes erforderlich machten. Ich würde da Zurückhaltung über. Weniger ist manchmal mehr.
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schelm1schelm1
Nichts! Das Geld lag doch bei Ihnen auch zinslos herum! Soweit Sie sich verdächtig verhalten haben und das Geld aus einer Straftat hätte stammen können oder für eine solche evtl. vorgesehen war ('Schleuservergehen" o.ä), wurde es bis zum Nachweis Ihrer Unschuld zunächst einmal zurecht konfisziert! Sofern ein Richter erkennt, das Ihnen daraus ein Nachteil entstanden ist, wird der Staat Sie angemessen entschädigen.
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harryrrahharryrrah
den überziehungssatz der banken -- schau mal auf deine kontoauszüge was die momentan berechnen
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An1989diAn1989di
Sofern du etwas bekommst, dann bekommst du es in Form einer Entschädigung, sollte gesetzlich festgelegt sein, wie hoch das ist und ob überhaupt.
Im zweifelsfall zum Anwalt und korrekten rechtlichen Rat einholen.
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0Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins im vergleich zum Zinssatz ?Antwort von
teutonix1teutonix1
Zitat Wikipedia:
Der effektive Jahreszins oder genauer der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent der Auszahlung angegeben. Bei Krediten, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.
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Na dann schicken Sie mir aber mal schleunigst die Polizei vorbei - das wären ja Traumanlagegeschäfte!