Ich möchte ein 3 Familienhaus kaufen der zur zeit komplett vermietet ist. Im EG Wohnung wohnen 2 männer in 3 ZKB Wi. mit 100qm, die haben einen zeitmietvertrag über 10 Jahren, wohnen seit 2 jahren in dem Haus.
Zunächst einmal gilt:
§ 566 Kauf bricht nicht Miete
(1) Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein. (2) Erfüllt der Erwerber die Pflichten nicht, so haftet der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Erlangt der Mieter von dem Übergang des Eigentums durch Mitteilung des Vermieters Kenntnis, so wird der Vermieter von der Haftung befreit, wenn nicht der Mieter das Mietverhältnis zum ersten Termin kündigt, zu dem die Kündigung zulässig ist.
Ich glaube die Zeitmietverträge müssen vom vermieter begründet sein,
Richtig,aber wenn keine Begründung vorliegt.handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag!
Steht mir zu mit begründung Eigenbedarf die ergeschoss wohnung zu kündigen?
Ein Eigenbedarf muss auch richtig begründet sein, z.B. nur zu schreiben,dass man wegen Eigenbedarf kündigt, reicht auch nicht!
Hier mal ein Link zu Eigenbedarf:
die haben einen befristeten mietvertrag abgeschlossen für 10 jahre. Ich denke die haben das zur sicherheit gemacht damit die mieter nicht von dem neuen eigentümer gekündigt werden. gibts so was überhaupt?
sicher gibt alles