Wucher - neue und gute Antworten

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    überzogene mahngebüren
    Antwort von diroda diroda

    Nein, bis 25€ sind üblich.

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    Verdammte Schlüsseldienst-Abzocke
    Antwort von mrst89 mrst89

    Diese Antworten demotivieren ja extrem mal gegen diese Schweinerei vor zu gehen. Bei mir stehen 250€ ins Haus, die Zentrale war nicht viel weiter weg als 1km und ich habe 30 Minuten an- und abfahrt bezahlen müssen, 15 Minuten Öffnungszeit (eine 30 sekunden hat es gedauert) und eine Pauschale von ca 45€. Je 15 Minuten wurden ca 40€ fällig. Ich wurde zuvor nur darüber aufgeklärt dass ich für an- und abfahrt gerade stehen muss, was (wie ich dachte) ja nicht lange sein kann. Weder hatte der Dienst A's im Namen, noch sonstige Auffälligkeiten. Zwei andere Anbieter waren nicht erreichbar also musste ich diesen als dritte Option wählen.

    Ich möchte den Preis nicht bezahlen und besitze momentan noch die Rückbuchungs Option.

    So etwas mag ich mir nicht bieten lassen!

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    Muss ich das wirklich bezahlen ?
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wenn eine Lastschrift zurückgeht kann für gewöhnlich kein zweites Mal abgebucht werden. Da du das Geld an H&M überwiesen hast, ist die Sache eigentlich erledigt (Verzugszinsen müsstest du zahlen, wenn die Überweisung 30 Tage später nach Kauf noch nicht erledigt war, oder du ein Mahnschreiben erhalten hättest).

    Die Inkassokosten sind ungefähr so durchsetzbar wie eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in den Vereinigten Staaten.

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    Muss ich das wirklich bezahlen ?
    Antwort von rainerendres rainerendres

    Du hast direkt auf das Konto von H & M überwiesen ?

    Waren in der Summe interne H & M Mahngebühren enthalten ?

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    Muss ich das wirklich bezahlen ?
    Antwort von Manuel12s Manuel12s

    Inkasso-Kosten sind nicht einklagbar - außer,wenn ein Anwalt mit im Spiel ist. Hier also nicht!

    Überweise den Zahlbetrag direkt an HM plus 5% Jahresverzinsung seit Mitte Feb ~ 5%*3/12. Die HM-Konto-Nummer bei der Telefonzentrale erfragen...

    Teil der Inkasso-Fa danach mit, dass du die Hauptforderung beglichen hast und du allen weiteren Kosten widersprichst. Fertig. Verklagen werden die dich nicht, aber nerven vielleicht noch mit ein/zwei Drohbriefen. Falls die Anrufen oder mit "wir erzählen das den NAchbarn" - sofort STRAFANZEIGE. Anwalt braucht es keinen!

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