Wohnungsübergabe - neue und gute Antworten

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    Wohnungsübergabe und Nachmieter
    Antwort von anitari anitari

    doch was ist, wenn die Hausverwaltung die Wohnung zum 01.06. dem Nachmieter nicht übergibt?

    Dann mußt Du für den Juni noch Miete zahlen. Der VM bzw. die HV ist weder verpflichtet Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, noch dem Nachmieter vor Mietbeginn einziehen zu lassen. Was Du und der Nachmieter diesbezüglich vereinbart habt ist irrelevant.

    Was die Schränke und den Bodenbelag betrifft schau in Deinen Mietvertrag was dort bezüglich der Wohnungsrückgabe steht. Auch hier ist völlig unwichtig was Du mit dem Nachmieter abgesprochen hast bzw. dieser möchte.

    Dein Vertragspartner ist der Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigter die HV.

    Kann ich was dagegen tun?

    Im Grunde wenig, außer noch mal genau im Vertrag nachsehen wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.

    Kommentar von angvasi angvasi

    Es ist sehr komisch, da es mir von der Hausverwaltung gesagt wurde, dass der frühere Einzug mit dem Nachmieter geklären werden kann und dass er früher einziehen könnte, wenn er möchte. Doch jetzt würde es ja nicht mehr von mir abhängen wann der Nachmieter einzieht. Wieso erlaubt man dann überhaubt den früherren Einzug?

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Wieso erlaubt man dann überhaubt den früherren Einzug?

    Wem hat man denn den früheren Einzug erlaubt? So wie ich das lese Beginnt der Vertrag des Nachmieters am 1.7.2012. Vorher hat er kein Recht auf die Wohnung.

    Wie Sie selbst schreiben hat die Hausverwaltung "gesagt", was schon mal völlig unverbindlich ist, "kann" mit dem Nachmieter geklärt werden das er früher einziehen "könnte".

    Doch jetzt würde es ja nicht mehr von mir abhängen wann der Nachmieter einzieht.

    Hat des doch von Anfang an nicht. Den Nachmieter früher einziehen zu lassen und Sie früher aus dem Vertrag zu entlassen ist reine Kulanz des Vermieters.

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    Wohnungsübergabe und Nachmieter
    Antwort von Schokolinda Schokolinda

    das ist nach meiner meinung rechtens.

    die vermieter brauchen keinen nachmieter zu akzeptieren, der früher in die wohnung geht. und das mit den schränken machen die so, damit klar ist, dass am ende der mietzeit die schränke wieder drin sein müssen. sonst würde dein nachmieter sagen: nö, bau ich nicht auf, weil bei einzug waren sie auch nicht aufgebaut.

    Kommentar von angvasi angvasi

    "die vermieter brauchen keinen nachmieter zu akzeptieren, der früher in die wohnung geht." Der Vermieter hat mit dem Nachmieter einen Mietvertrag zum 01.07. abgeschlossen. Der Nachmieter möchte aber zum 01.06. einziehen. Die Frage war ob es OK. ist, wenn die HV mit der Wohnungsübergabe zögert und ich dadurch das Geld nicht für den ganzen Monat vom Nachmieter erstattet bekomme.

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    ja, ist es. die brauchen sich nicht nach dir richten.

    Kommentar von angvasi angvasi

    Erstens haben SIE mich nicht zu duzen. Schließlig kennen wir uns nicht persönlich und Sie haben keine Erlaubnis von mir dafür bekommen. Soviel mal zu der Höflichkeit. Und zweitens weiß ich selber, dass keiner sich nach mir richten muss. Für mich war etwas unverständlich und deshalb habe ich die Frage hier gestellt.

    Kommentar von Schokolinda SchokolindaSchokolinda

    erstens ist das DU in foren üblich, so dass man nicht gleich aus den latschen kippen sollte, wenn man mal - von leuten, die sich bemühen zu helfen - ohne förmliche erlaubnis geduzt wird - so viel zu gelassenheit. aber selbstverständlich kann ich SIE gerne siezen, wenn sie das nötig haben. zweitens ist eine frage, auf die man die antwort kennt, irgendwo ziemlich sinnlos.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Doch jetzt würde es ja nicht mehr von mir abhängen wann der Nachmieter einzieht.

    Kann darf er aber nicht da sein Vertrag erst am 1.7. beginnt.

    Die Frage war ob es OK. ist, wenn die HV mit der Wohnungsübergabe zögert und ich dadurch das Geld nicht für den ganzen Monat vom Nachmieter erstattet bekomme.

    Ist es. Denn, noch mal ganz langsam, Die HV muß weder dem Nachmieter die Wohnung vor seinem Mietbeginn übergeben noch Sie vorher aus dem Vertrag entlassen. Was Sie und der Nachmieter möchten bzw. abgesprochen haben ist völlig irrelevant.

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    gestern Wohnungsübergabe gehabt und einige Fragen
    Antwort von janfred1401 janfred1401

    Wenn es um die Rückzahlung einer Kaution geht, dann solltest du die Punkte auch "abarbeiten", denn wenn der Vermieter es von einem Handwerker machen lässt, wird es teuer und die Kaution ist schnell weg. Die Deckenspots kann man oft durch eine viertel Drehung "öffnen". Wenn das extra eine Elektrofirma macht sind sehr schnell 100 Euro weg.

    Das schrubben der Terasse wäre es mir auch wert den Vermieter zufrieden zu stellen. Genauso wie das Putzen der Fenster. Das ist mit Sicherheit rechtlich gesehen nicht nötig, aber saubere Fenster bei der Übergabe finde ich trotzdem ok.

    Bei dem Laminat wird es schwieriger. Laut Gesetz musst du die Wonung in den ursprünglichen Zustand bringen. Das der Vermieter das Laminat übernehmen will ist ja ein Entgegenkommen. Die Fussleiste gehört allerdings zum fachgerecht verlegten Laminat, da man damit die umlaufende Fuge überdeckt (habt ihr da keine gelassen??). Eventuell den Vermieter fragen ob er die Kosten der Fussleisten übernimmt, ihr solltet sie dann anbringen.

    Andernfalls könnte der Vermieter auf das Entfernen des Laminats bestehen, dann hättet ihr auch Arbeit und einen Haufen Müll.

    viele Grüße

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    gestern Wohnungsübergabe gehabt und einige Fragen
    Antwort von SaFle SaFle

    Moin,

    ich nehme an, dass du/ihr aus dieser Wohnung jetzt ausgezogen seit. Grundsätzlich ist es so, dass die Wohnung so zu übergeben ist, wie es im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort drin steht ist unrenoviert, oder wie zu Anfang übernommen zu übergeben, hat der Vermieter keinen Anspruch auf leistung die beim Einzug nicht vorhanden waren.

    Einige Klauseln diesbezüglich sind aber längs hinfällig. Z.b. die Wohnung ist renoviert zu übergeben ist so weit ich weiss nicht mehr zulässig. Lediglich besenrein und annehmbare Farben an den Wänden.

    Thomas

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    gestern Wohnungsübergabe gehabt und einige Fragen
    Antwort von bill1234 bill1234
    1. Deckenlampen, ei wenns nicht geht, lass doch. "Die Fassungen lassen sich nicht loesen", tut mir leid, und schreib den Satz ins Protokoll. 2. Dann kehre das ab und sage freundlich, haben wir gestern geputzt. Fertig. 3. Fenster putzen, ja sollte sein. Notfalls frag einen Fensterputzer, schwarz ist das billig. 4. Fussleisten, beiss in den sauren Apfel, kauf ein paar billig im Baumarkt. Einfach ein paar Leisten und fertig. - Alternativ kann der Vermieter, meist sind das ja grosse Gesellschaften, dir wen da rein schicken. Die haben das Personal und schreiben dir ne fette Rechnung. Kleine Vermieter machen das Spielchen normalerweise nicht . - Dann schriftlich und raus. Wenn der dann noch ne Rechung schicken sollte ... aber ich denk mal nicht. Und, das wichtigste, DU gehst da nicht hin !!!!!!!!!!!!!! Lass das wen machen, Freund,Nachbarn oder wie gehabt.
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    gestern Wohnungsübergabe gehabt und einige Fragen
    Antwort von NightActive NightActive
    1. Mangel, Mietminderung
    2. Ja, wenns festgehalten ist. Oder halt einfach säubern und sagen, dass du geschrubbt hast.
    3. Nicht schriftlich? Wieviele Zeugen? Normalerweise nicht standfest, rechtlich gesehen.
    4. Du bist verpflichtet die Wohnung im Originalzustand zu übergeben, leider. Vielleicht könnt ihr euch einigen?
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    gestern Wohnungsübergabe gehabt und einige Fragen
    Antwort von Asmodaios Asmodaios

    Zum Thema Putzen: Ein Mietwohnung übergibt man in der Regel "Besenrein", wie genau das definiert wird kann ich nicht sagen. Für mich bedeutet das: Keine großen Staubplacken oder Renovierungsreste in der Wohnung, Fußboden zumindest gesaugt/gefegt, Teppich gesaugt.

    Fenster putzen sehe ich nicht unbedingt als notwendig, ist aber nun auch kein Beinbruch wenn es Stress vermeidet.

    Ihr habt beim Bezug ein Übernahmeprotokoll angefertigt, auf welchem festgehalten wurde in welchem Zustand sich die Wohnung befand. In diesem Zustand ist sie auch wieder abzugeben. Und wenn in der Hausordnung/Mietvertrag vorgesehen, muss die Wohnung geweißt übergeben werden.

    Kommentar von bill1234 bill1234bill1234

    ich seh das auch so, aber die suchen eindeutig Streit. Ich kenn das, die haben so ne Formulare, da steht gleich drin: toilette putzen, Fenster putzen und so weiter. Stress pur. Da hilft nur : Freudlichkeit und Ausweichen.

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    vermieter stellt nach 5 monatiger wohnungsübergabe Türen in rechnung , muss ich zahlen??
    Antwort von jack8 jack8

    Bei der Übergabe war der Vermieter und seine Frau dabei sprich zwei Zeugen und ich hatte auch jemanden dabei es wurde nichts beanstandet und die schlusselubergabe hat ohne Probleme erfolgt. Es könnte doch sein das die Schäden früher schon entstanden sind und Sie mir nie aufgefallen sind. Der Sohn der vermieterin ist dort nach mir eingezogen deswegen wurde auch aus eigenbedarf gekündigt , vllt hat er die angeblichen Schäden verursacht und wollen mir jetzt den schaden in die Schuhe schieben. Muss der Vermieter denn das nicht nachweisen wer den schaden verursacht hat ??

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    vermieter stellt nach 5 monatiger wohnungsübergabe Türen in rechnung , muss ich zahlen??
    Antwort von LittleKitsune LittleKitsune

    Die Angelegenheit "stinkt" gewaltig (und sowas kommt leider immer wieder vor)... aber die Rechtslage ist eindeutig. Mit Abnahmeprotokoll (am besten mit Fotos und Zeugen) hat der Vermieter 6 Monate lang Zeit, die Kosten für die Beseitigung sog. "versteckter Mängel" zu verlangen. So ein versteckter Mangel wäre z.B. Schimmel hinter einer Wandabschlussleiste (den der Mieter zu verantworten hat) oder etwas Ähnliches.

    Ohne Abnahmeprotokoll kann für jeden Mangel, ob versteckt oder offensichtlich, innerhalb von 6 Monaten nach Auszug vom Vermieter die Kostenübernahme für die Wiederinstandsetzung verlangt werden.

    Ich kenne das Spiel auch, da wird dann ganz schnell aus einer alten Fußmatte ein orientalischer Läufer und aus der wasserabweisenden Tapete im Bad ein raumhohes Fliesenschild. Vor Gericht kam die Vermieterin damit dann nicht durch, weil der Richter Beweisfotos von Läufer und Fliesen sehen wollte aber seitdem halte ich mich an die Mahnung meiner Anwältin: Zeugen, Fotos, Abnahmeprotokoll - und der Zeuge darf gerne ein Rechtsanwalt sein! Dass alles so "problemlos" ohne Übernahmeprotokoll ablief, kann durchaus eine List gewesen sein, um mit Deiner "Hilfe" endlich die ollen Türen gegen schöne neue auszutauschen (siehe Fliesenschild und Teppich). Wenn es sehr teuer für Dich wird, bleibt Dir nur der Gang zum Anwalt - und wenn es die beschädigten Türen oder Fotos davon gibt, dann lohnt sich vermutlich auch das nicht und Du kannst nur zähneknirschend zahlen oder nicht zahlen und es auf einen Prozess ankommen lassen.

    Kommentar von jack8 jack8

    Was passiert wenn die Beanstandung erst nach 6 Monaten kommt tritt dann die Verjährungsfrist mit ein ??

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    der Vermieter hätte dich unverzüglich nach Feststellung der Schäden an der Tür verständigen müssen und dich zunächst zur Beseitigung auffordern müssen.

    So schlicht mal eine Rechnung schicken, funktioniert nicht.

    Ja, deine Annnahme ist korrekt - wenn die Beanstandung erst taggenau nach 6 Monaten kommt, dann kann er nichts mehr geltend machen.

    Kommentar von jack8 jack8

    Am 15.12.2011 war die schlusselubergabe, sprich wenn das alles erst am 16.06.2012 bei mir eintrifft ist diese Beanstandung für mich wertlos , dann wäre der anspruch verjährt und die kosten muss der Vermieter selber tragen falls überhaupt ein schaden da ist ???

    Kommentar von LittleKitsune LittleKitsuneLittleKitsune

    So ist es. Siehe § 548 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

    Wie ist die Beanstandung bei Dir eingetroffen? Per EInschreiben? Und: Hat man Dir nur kommentarlos eine Rechnung gestellt oder ist eine Forderung in einem Anschreiben dabei gewesen? Hast Du schon darauf reagiert?

    Wie gesagt: Alles Fragen für einen Anwalt, eventuell ist es mit einer einzigen Beratung getan, das ist nicht so teuer. Wenn Du nicht genug verdienst, um einen Anwalt zu bezahlen, dann wird er Dir erklären, ob und wie Du Beratungshilfe bekommst. In dem Falle übernimmt der Statt die Kosten der Beratung, meldet sich aber in unregelmäßigen Abständen bei Dir, um festzustellen, ob Du inzwischen genug Geld hast oder verdienst, um die verauslagten Kosten zurückzueerstatten.

    Und nochmal: In Zukunft immer ein Abnahmeprotokoll machen! Ich sehe aber, dass Du einen Zeugen dabei hattest. Der kann noch wichtig sein!! Wäre der Schaden vor dem Einzug schon da gewesen, dann hätte auch der in ein solches Protokoll gehört (man macht das ganze zweimal, bei Einzug und Auszug!).

    Kommentar von LittleKitsune LittleKitsuneLittleKitsune

    Oh, mir fällt da noch was ein!! Ist die Wohnung bereits wieder vermietet? Vielleicht lässt sich das feststellen! Dann wird es natürlich etwas schwieriger für den Vermieter, Dir zu beweisen, dass Du den Schaden verursacht hast.

    Kommentar von jack8 jack8

    Ich habe noch nichts bekommen weil der Vermieter meine neue Anschrift nicht hat, er hat bloß in einem Telefonat gemeint er wurde mir die Nebenkosten Plus die Rechnung der Türen zukommen lassen, wie er das anstellen will ist mir nicht bewusst er hat bloß meine Telefonnummer mehr aber auch nicht. Meine Zeugin ist meine lebenspartnerin die auch bei der wohnungubergabe dabei war sprich ich konnte doch einfach bis zum 16 Juni abwarten und wenn bis dahin nichts kommt brauchts mich auch nicht mehr zu interessieren oder nicht? Im die Wohnung ist gleich darauf ihr Sohn eingezogen sprich wie gesagt vllt hat er ja den Schäden verursacht und jetzt wird nach der einfachsten geldquelle gesucht ( mich ) aber das werde ich auf gar keinen Fall bezahlen erst soll er nachweisen wer den Schaden verursacht hat und beweise gibt es nicht weil es kein Protokoll gab und es stehen 2 aussagen gegen 2 .

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von petra040857 petra040857

    Oh je, hier geht ja lles durcheinander..... Zuerst: Du hast die Wohnung gemietet, es ist nicht "Deine" Wohnung ! Vertragspartner ist der Vermieter, der Vormieter hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Ein Vermieter der "aus Prinzip" zu Lasten der Vormieter renovieren will, der "Möbel in den Innenhof schmeisst" und einfach "Schlösser auswechselt", na hallo, da würde ich aber gut aufpassen, wie er dann mit deinen Anliegen, verträgen usw. umgeht ! Ich bin Hausverwalterin und dadurch bedingt eher vermieterfreundlich eingestellt, aber von den Vorhaben Deines Vermieters wird nichts funktionieren, es sei denn, er begibt sich auf kriminelle Wege. Und: in den meisten Mietrverträgen heutzutage sind Schadenersatzansprüche bei nicht fristgerechter Übergabe gegen den Vermieter ausgeschlossen. Zu Recht, denn der Vermieter kann ja, wie man sieht, nichts dafür und es kommt recht oft vor, dass Vormieter den Vermieter einfach ein bisschen ärgern wollen. Also mal im Vertrag nachsehen. Aber auf jeden Fall trotzdem die Forderungen gegen den Vermieter stellen, der kann ja dann ablehnen, kann aber dann wenigstens seinerseits Forderungen beim Vormieter geltend machen. Kann man nur hoffen, dass er dann nicht auch gleich Deine Sachen in den Hof transportiert, weil Du Forderungen stellst.....

    Kommentar von Takiro21 Takiro21

    Erstmal danke für die Antwort. Um die verschlagenheit des Vermieters mach ich mir keine Sorgen, immerhin hat er den Vormietern schon bei vielen Problemen geholfen wie z.B. mit Zahlpausen oder wenn die Miete nicht gezahlt werden konnte dass diese von der Kaution abging, desweiteren zahlen die Herrschaften auch seit Monaten keine Miete mehr und wenn er sie anruft wird er entweder weggedrückt oder angeschrien. Das der Mann dabei nicht ganz kühl bleibt is verständlich :)

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von meister61 meister61

    Ihr Vertragspartner ist der Vermieter nicht die Vormieter. Sie müssen sich also in allen Dingen ausschließlich an diesen Halten. Sollte seine Wohnung nicht rechtzeitig frei sein, können Sie auf Kosten des Vermieters in ein Hotel Ziele und die Möbel ebenfalls auf Kosten des Vermieters einlagern lassen.

    Selbstverständlich darf der Vermieter nicht die Wohnung einfach aufbrechenden Und räumen lassen. das geht nur über ein langwieriges Gerichtsverfahren.

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von Takiro21 Takiro21

    Hallo nochmals, erstmals danke für die vielen Reaktionen. Um noch ein wenig Hintergrundwissen mit einzufügen: Unsere Vormieter haben die Wohnung selbstständig (!) gekündigt, und haben auch ab dem 01.06 in einer anderen Wohnung ein Mietverhältnis begonnen. Das Problem ist einfach nur, dass sie sich querstellen eine renovierte Wohnung um 7 Uhr Morgens rauszurücken, und dass ich nach dem Telefonat mit unserem Vermieter den Eindruck bekommen habe, als wären die Dame und der Herr ziemliche Dickköpfe und dass er auch in betracht ziehen würde dass sie einfach aus Protest die Schlüssel für ein paar Tage nicht rausrücken.

    Er meinte auch ich solle mir keine Sorgen machen, er weiß wo beide arbeiten und wo deren neue Wohnung ist, er würde die Schlüssel somit am Vortag rechtzeitig beschaffen und renovieren würde er die Wohnung aus Prinzip schon selber auf deren kosten, egal ob die Wohnung nun stark oder wenig verschmutzt ist.

    Wie jemand auch schon hier gepostet hat gehört die Wohnung doch mir zum 01.06, sie wird quasi nur vom vormieter besetzt, was ja nich sein kann oder?

    Lg

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Nein, das wäre verbotene Eigenmacht. Er müsste auf Räumung klagen und das kann Monate dauern, bis die Mieter raus sind. Der Vermieter haftet dir gegenüber für alle Kosten auf Grund des verspäteten Einzuges deinerseits. Er kann sich am Vormieter schadlos halten. Möglicherweise haben die kein Geld und er bleibt auf seinen Kosten sitzen. Das Beste wäre für dich, du suchtest dir eine andre Wohnung, auch in diesem Fall gälte dein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von Commodore64 Commodore64

    Das darf der Vermieter nicht, nur wenn der einen Räumungsbeschluß mit Gerichtsvollzieher hat - und den kriegt der erst wochen und Monate nach dem Auszugstermin.

    Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen, nur wird das schwierig wenn der kein Geld hat.

    Wenn aber der Vermieter die Wohnung aufbricht und räumt, so ist das seine Sache, der kriegt den Ärger.

    Frag den Vermieter aber ob es eine Möglichkeit gibt Deinen Hausrat irgendwie unter zu bringen (Keller?) und vielleicht hat der eine Möglkichkeit Dich irgendwie vorrübergehend unter zu bringen.

    Kommentar von TomRichter TomRichterTomRichter

    Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen

    Nein - Vertragspartner und damit schadenersatzpflichtig ist der Vermieter. Er kann dann versuchen, sich die Kohle von den Ex-Mietern zurückzuholen.

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    So meinte ich das. Hier wird dann der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, hatte ich nicht bedacht!

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!

    Was ist daran Anstiftung zum Gesetzesbruch wenn ich sage, dass der Vermieter das nicht darf? Wo bitte sage ich denn dass er den Vermieter dazu ermuntern soll das zu tun?

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von DerTroll DerTroll

    Die Wohnung wurde berechtigter Weise fristgerecht gekündigt und wird nun an dich vermietet. Als Mieter hast du das Hausrecht. Und wenn sich fremde Leute in deiner Wohnung aufhalten und die nicht verlassen wollen, ruf die Polizei und zeig die Typen wegen Hausfriedensbruch an. Klar darfst du die Leute aus deiner Wohnung werfen bzw. der Vermieter das, bevor er die die Wohnung übergibt. Aber ich gebe dir den Tip, die Wohnung ganz genau zu inspizieren, vielleicht sogar mit einem Phasenprüfer jede einezelne Steckdose zu überprüfen und alle Mängel zu protokollieren. Ich könnte mir gut vorstellen, daß da einiges zustande kommt, wenn die Vormieter nicht gerade pfleglich mit der Wohnung umgeganen sind und vermutlich auch keine Renovierungsarbeiten geleistet haben.

    Wobei du es noch einfacher lösen kannst. Du hast die Wohnung gemietet. Der Vermieter muß dafür sorgen, daß du sie bewohnen kannst. Ansonsten muß der Vermieter die Kosten übernehmen, die dir entstehen, wenn du vorübergehend in einem Hotel unterkommst und deine Sachen irgendwo einlagern mußt.

    Was du anregen solltest, der Vermieter sollte die Türschlösser noch wechseln. Wer weiß, ob die mit einem angefertigten Nachschlüssel nicht doch wieder in "ihre" Wohnung reinwollen.

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Ist leider nicht so einfach.

    Der alte Mieter muß die Wohnung in einer Schlüsselübergabe an den Vermieter zurück geben bevor der die Wohnung dann ebenfalls per Schlüsselübergabe an den neuen Mieter übergeben kann.

    Ohne dass der alte Mieter sein Nutzungsrecht ab gibt geht das nicht! Sonst könnte ein Vermieter theoretisch die Wohnung mehrfach gleichzeitig vermieten!

    Kommentar von Aryan2011 Aryan2011Aryan2011

    Das Problem ist einfach, dass der Mietvertrag nichtig ist!

    Kommentar von Takiro21 Takiro21

    Unser Vormieter hat die Wohnung sogar selbstständig gekündigt und hat zum 01.06 eine andere Bleibe. Mein erster Gedanke war natürlich auch der, dass mir die Wohnung natürlich gehört und dass diese Leute quasi mein Eigentum "besetzen". Das was du geschrieben hast warn auch teilweise die Wörter meines Vermieters: "Machen Sie sich drauf gefasst das am 1. die Wohnung komplett leer steht und unrenoviert ist und dass uns niemand die Tür aufmacht. Allerdings werde ich dann einen Schlosser mitnehmen der die Wohnung aufbricht und werde auch danach direkt die Schlösser wechseln lassen. Alles was dann noch in dieser Wohnung drinn ist wird einfach auf den Innenhof geschmissen"... Schimpfwörter die er dabei gesagt hat lass ich mal weg, er ist auch total entsetzt darüber wie krank manche Menschen sein können xD

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von Michel76 Michel76

    Rein rechtlich Gesehen hast du gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, solltest du nicht pünktlich in die Wohnung kommen (evtl. Einlagerung deiner Möbel, zusätzliche Transporte etc.) Das hilft natürlich nur bedingt.

    Du kannst nur hoffen, dass die Mieter sich nicht quer stellen werden und die Wohnung pünktlich räumen. So schnell geht das mit einem Rauswurf nämlich leider nicht. Oft hilft aber Strom und Wasser abdrehen und persönliches Erscheinen vor der Türe und so Druck machen..Viel Glück!

    Kommentar von Aryan2011 Aryan2011Aryan2011

    Strom kann der Vermieter nicht abstellen, dafür ist ja der Stromanbieter zuständig und nicht der Vermieter.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Wenn der Schaltschrank da steht, wo der Vermieter Zugang hat, dann kann der sehr wohl die Sicherungen raus nehmen. Da sehe ich kein technisches oder moralisches Problem.

    Kommentar von Aryan2011 Aryan2011Aryan2011

    An sich ja, aber er macht sich strafbar! Wenn die Mieter den Strom zahlen, darf er das nun mal nicht machen.

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von Aryan2011 Aryan2011

    Nein, darf er nicht, denn dafür braucht er erstmal eine Räumungsklage. Ohne dieses, darf er die Vormieter nicht rausschmeißen. Auch wenn es ziemlich doof für Dich ist, da musst Du durch. Und Du hast wahrscheinlich schon einen Mietvertrag unterschrieben oder? Falls das so ist, ist dieser leider nichtig. Also nix wert. Das einzige was Du machen kannst, ist den Vermieter auf Schadenersatz verklagen.

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Ein unterschriebener Mietvertrag ist auf jeden Fall gültig. Ganz egal, wie dämlich sich die Vormieter verhalten. Beides hat nichts miteinander zu tun..

    Kommentar von Aryan2011 Aryan2011Aryan2011

    Der ist nicht gültig! ich selber hatte vor Jahren die gleiche Situation. mein Mietvertrag war schlichtweg nicht gültig, da, trotz fristgerechter Kündigung, kein Räumungsbeschluss da war. Warum denkst Du, warum es Vermieter so schwer haben???

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Er ist gültig!

    Kommentar von albatros albatrosalbatros

    Unsinn, der MV ist rechtskräftig!

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von ivy2012 ivy2012

    ich weiss nur, das du denen die kosten die dir entstehen in rechnung stellen kannst, wenn die nicht pünktlich draussen sind...

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    Vormieter zieht nicht pünktlich aus
    Antwort von kielerdeluxe kielerdeluxe

    darf er nicht! er kann ein räumungsverfahren einleiten! aber er darf sie nicht aufbrechen!

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