doch was ist, wenn die Hausverwaltung die Wohnung zum 01.06. dem Nachmieter nicht übergibt?
Dann mußt Du für den Juni noch Miete zahlen. Der VM bzw. die HV ist weder verpflichtet Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, noch dem Nachmieter vor Mietbeginn einziehen zu lassen. Was Du und der Nachmieter diesbezüglich vereinbart habt ist irrelevant.
Was die Schränke und den Bodenbelag betrifft schau in Deinen Mietvertrag was dort bezüglich der Wohnungsrückgabe steht. Auch hier ist völlig unwichtig was Du mit dem Nachmieter abgesprochen hast bzw. dieser möchte.
Dein Vertragspartner ist der Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigter die HV.
Kann ich was dagegen tun?
Im Grunde wenig, außer noch mal genau im Vertrag nachsehen wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist.
Es ist sehr komisch, da es mir von der Hausverwaltung gesagt wurde, dass der frühere Einzug mit dem Nachmieter geklären werden kann und dass er früher einziehen könnte, wenn er möchte. Doch jetzt würde es ja nicht mehr von mir abhängen wann der Nachmieter einzieht. Wieso erlaubt man dann überhaubt den früherren Einzug?
Wem hat man denn den früheren Einzug erlaubt? So wie ich das lese Beginnt der Vertrag des Nachmieters am 1.7.2012. Vorher hat er kein Recht auf die Wohnung.
Wie Sie selbst schreiben hat die Hausverwaltung "gesagt", was schon mal völlig unverbindlich ist, "kann" mit dem Nachmieter geklärt werden das er früher einziehen "könnte".
Hat des doch von Anfang an nicht. Den Nachmieter früher einziehen zu lassen und Sie früher aus dem Vertrag zu entlassen ist reine Kulanz des Vermieters.