Wohnungskündigung - neue und gute Antworten

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    Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???
    Antwort von ProfDrHouse ProfDrHouse

    wenn es nicht im Übergabeprotokoll eingetragen ist und du keine zeugen hast dann musst du das machen auch den Türrahmen musst du in den Original zustand versetzen. lies was dazu in deim Mietvertrag steht.

    Kommentar von jess0201 jess0201

    die rahmen sind ja noch vom vormieter

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse
    die wir damals von ROT in baige gestrichen hatten.
    

    was denn jetzt?

    Kommentar von jess0201 jess0201

    sorry, die rund bögen sind vom vormieter, die türrahmen haben wir von feuerwehrrot in baige gestrichen

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    und was steht dazu in eurem Mietvertrag?

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    Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Hast du Zeugen oder andere Beweise, dass die Fliese in der Küche vor eurem Einzug kaputt war bzw. die auch bzgl. der Sache mit den Rundbögen? Dann bist du diesbzgl. schon mal auf der sicheren Seite .. bzgl. Türrahmen , habt ihr doch nur renoviert .. oder .. was steht diesbzgl. im Mietvertrag?

    Kommentar von jess0201 jess0201

    das mit der fliese und die rundbögen wissen ja die vormieter noch, die wohnen hier im gleichen ort die könnte man zur not noch fragen. wie gesagt als wir damals einzogen hatte der vermieter gefragt ob wir die haben wollen sonst hätten die vormieter das noch ändern müssen

    Kommentar von Paula1234 Paula1234Paula1234

    Der hat euch also nur mündlich gefragt .. les mal deinen Mietvertrag durch, wenn da nichts steht von Beseitigung der Rundbögen, dann ist die Sache legal .. da müsst ihr nichts machen .. und wenn sich dein Vermieter auf stur stellt, geht einfach mal zum Anwalt .. und lasst das erstmal durchschecken .. wenn ihr was schriftliches in der Hand habt /denn reden kann man viel). Vereinbart dann mit dem Anwalt aber vorher das Honorar, so dass dieser nicht den vollen Satz nimmt .. Viel Erfolg!!

    Kommentar von ProfDrHouse ProfDrHouseProfDrHouse

    les mal deinen Mietvertrag durch, wenn da nichts steht von Beseitigung der Rundbögen, dann ist die Sache legal

    das ist geschwätz wenns vom Vormieter übernommen wurde und einem gefallen hat der nächste mieter es aber nicht haben will dann muss es entfernt werden man hatte ebenso die wahl ob man es haben will oder nicht hätte man nein gesagt hätte der alte mieter es entfernen müssen da es nicht zur mietsache gehört. das ist das selbe wie wenn man es selbst gebaut hat oder ne einbauküche die man übernimmt und bei auszug nicht übernommen wird. Das muss nicht im Mietvertrag stehen.

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    Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???
    Antwort von Shadaya Shadaya

    habt ihr kein übernahmeprotokoll gemacht? was steht in eurem mietvertrag?

    Kommentar von jess0201 jess0201

    ne es gab kein übernahmeprotokoll, waren damals nicht auf zack ;-((

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    Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???
    Antwort von alfons1415 alfons1415

    Das mit der tür rahmen schon Aber der rest ist ja lächerlich..

    Kommentar von jess0201 jess0201

    das mit dem Rahmen versteh ich ja noch aber der Rest

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    Hauskauf mit darin Wohnenden Mietern ist das möglich?
    Antwort von Pumukl Pumukl

    Du kannst dir alle drei Fragen mit JA beantworten.

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    3jahre mietvertrag geht das?
    Antwort von anitari anitari

    Und darf er einen mietvertrag auf 3 jahre abschließen?

    Darf er. Es kommt natürlich darauf an was genau "auf 3 Jahre" bedeutet.

    Gegenseitiger Verzicht auf eine ordentliche Kündigung für 3 z. B. wäre rechtens.

    Der vermieter verlangt jetzt, weil er uns ja mit einer frühzeitigen annahme einer kündigung entgegrn kam, dass wir die inserate und zeitungsanzeigen für einen neuen mieter zahlen.... darf er das?

    Vorausgesetzt die Vereinbarung über die 3 Jahre ist rechtens, darf er auch das. Der VM könnte genau so gut auf die Erfüllung des Vertrages bis zum letzten Tag bestehen.

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    3jahre mietvertrag geht das?
    Antwort von Fluppendreher Fluppendreher

    Ja, das darf er. Nicht jammern, sondern handeln! Hängt Zettel ans "Schwarze Brett" von Suoermörkten, Uni, Bücherhallen...Euren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

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    3jahre mietvertrag geht das?
    Antwort von ivy2012 ivy2012

    ja das darf er, und ihr seit ja auch sicher davon ausgegangen, dass ihr länger zusammenbleibt.... ich finde es schon nett ds er euch soweit entgegengekommen ist.... tja und mit den anzeigen, schreibt doch die anzeigen im ebay kleinanzeigenmarkt, dass ist umsonst, und wohnungen werden doch immer gesucht

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