wenn es nicht im Übergabeprotokoll eingetragen ist und du keine zeugen hast dann musst du das machen auch den Türrahmen musst du in den Original zustand versetzen. lies was dazu in deim Mietvertrag steht.
Wohnungskündigung - neue und gute Antworten
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0Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???Antwort von
Paula1234Paula1234
Hast du Zeugen oder andere Beweise, dass die Fliese in der Küche vor eurem Einzug kaputt war bzw. die auch bzgl. der Sache mit den Rundbögen? Dann bist du diesbzgl. schon mal auf der sicheren Seite .. bzgl. Türrahmen , habt ihr doch nur renoviert .. oder .. was steht diesbzgl. im Mietvertrag?
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jess0201 das mit der fliese und die rundbögen wissen ja die vormieter noch, die wohnen hier im gleichen ort die könnte man zur not noch fragen. wie gesagt als wir damals einzogen hatte der vermieter gefragt ob wir die haben wollen sonst hätten die vormieter das noch ändern müssen
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Paula1234Paula1234 Der hat euch also nur mündlich gefragt .. les mal deinen Mietvertrag durch, wenn da nichts steht von Beseitigung der Rundbögen, dann ist die Sache legal .. da müsst ihr nichts machen .. und wenn sich dein Vermieter auf stur stellt, geht einfach mal zum Anwalt .. und lasst das erstmal durchschecken .. wenn ihr was schriftliches in der Hand habt /denn reden kann man viel). Vereinbart dann mit dem Anwalt aber vorher das Honorar, so dass dieser nicht den vollen Satz nimmt .. Viel Erfolg!!
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ProfDrHouseProfDrHouse les mal deinen Mietvertrag durch, wenn da nichts steht von Beseitigung der Rundbögen, dann ist die Sache legal
das ist geschwätz wenns vom Vormieter übernommen wurde und einem gefallen hat der nächste mieter es aber nicht haben will dann muss es entfernt werden man hatte ebenso die wahl ob man es haben will oder nicht hätte man nein gesagt hätte der alte mieter es entfernen müssen da es nicht zur mietsache gehört. das ist das selbe wie wenn man es selbst gebaut hat oder ne einbauküche die man übernimmt und bei auszug nicht übernommen wird. Das muss nicht im Mietvertrag stehen.
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0Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???Antwort von
ShadayaShadaya
habt ihr kein übernahmeprotokoll gemacht? was steht in eurem mietvertrag?
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jess0201 ne es gab kein übernahmeprotokoll, waren damals nicht auf zack ;-((
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0Auszug aus der Wohnung, was darf der Vermieter???Antwort von
alfons1415alfons1415
Das mit der tür rahmen schon Aber der rest ist ja lächerlich..
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jess0201 das mit dem Rahmen versteh ich ja noch aber der Rest
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0Hauskauf mit darin Wohnenden Mietern ist das möglich?Antwort von
PumuklPumukl
Du kannst dir alle drei Fragen mit JA beantworten.
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13jahre mietvertrag geht das?Antwort von
anitarianitari
Und darf er einen mietvertrag auf 3 jahre abschließen?
Darf er. Es kommt natürlich darauf an was genau "auf 3 Jahre" bedeutet.
Gegenseitiger Verzicht auf eine ordentliche Kündigung für 3 z. B. wäre rechtens.
Der vermieter verlangt jetzt, weil er uns ja mit einer frühzeitigen annahme einer kündigung entgegrn kam, dass wir die inserate und zeitungsanzeigen für einen neuen mieter zahlen.... darf er das?
Vorausgesetzt die Vereinbarung über die 3 Jahre ist rechtens, darf er auch das. Der VM könnte genau so gut auf die Erfüllung des Vertrages bis zum letzten Tag bestehen.
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03jahre mietvertrag geht das?Antwort von
FluppendreherFluppendreher
Ja, das darf er. Nicht jammern, sondern handeln! Hängt Zettel ans "Schwarze Brett" von Suoermörkten, Uni, Bücherhallen...Euren Ideen sind keine Grenzen gesetzt.
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03jahre mietvertrag geht das?Antwort von
ivy2012ivy2012
ja das darf er, und ihr seit ja auch sicher davon ausgegangen, dass ihr länger zusammenbleibt.... ich finde es schon nett ds er euch soweit entgegengekommen ist.... tja und mit den anzeigen, schreibt doch die anzeigen im ebay kleinanzeigenmarkt, dass ist umsonst, und wohnungen werden doch immer gesucht
die rahmen sind ja noch vom vormieter
was denn jetzt?
sorry, die rund bögen sind vom vormieter, die türrahmen haben wir von feuerwehrrot in baige gestrichen
und was steht dazu in eurem Mietvertrag?