Wohnungskauf - neue und gute Antworten

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    Finanzierung Eigentumswohnung : Zinsvergleich - Andere Möglichkeiten der Banken ?
    Antwort von vesparoller vesparoller

    Es wäre beispielsweise eine Überlegung wert, die Finanzierung anstatt über einem "normalen" Bankkredit über einen Bausparvertrag zu finanzieren. Denn bei Finanzierung über einen Bausparvertrag (wo die Zinsen zur Finanzierung eines Eigenheims sowieso meist eher günstiger sind) kannst Du oftmals noch Sonderrückzahlungen machen, wenn Du also außerplanmäßig entsprechendes Geld übrig hast. Banken lassen sich darauf bei einem "normalen" Kredit - wenn überhaupt - nur mit Einschränkungen ein.

    Das ganze setzt natürlich voraus, daß ein entsprechender Bausparvertrag vorhanden ist.

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    Gut oder nicht gut was sagt Ihr?(Brauch Rat)
    Antwort von Erna25 Erna25

    Mein Bruder hatte dieselbe glorreiche Idee nur mit dem Unterschied, dass er seine Wohnung bar bezahlt hat. Dauernd hat er Wechsel in seiner Wohnung und auch immer wieder muss er die Miete "eintreiben".
    Wenn die Miete nicht bezahlt wird, dann musst DU für die Rückzahlung deines Kredits selbst aufkommen und ob das dann noch so reizvoll ist, ist die grosse Frage.

    Merke: "Gier ist ein schlechter Ratgeber", falls du denkst, mal schnell einen Kredit aufzunehmen, damit eine Wohnung zu kaufen und mit dem erzielten Überschuss den Jahresurlaub finanzieren zu können.

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    Gut oder nicht gut was sagt Ihr?(Brauch Rat)
    Antwort von Dunkelblond Dunkelblond

    Sehr unsicher. Würde ich erst mal mit der Bank genau besprechen, die brauchen ja auch ihre Sicherheiten. Im Grunde weiß man nie, an wen man da mal vermietet, die einen machen gute Erfahrungen, andere werden mit Schulden (weil keine Miete bezahlt wurde) zurückgelassen. Kann alles passieren.

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    Wohnungskauf und § 577a BGB
    Antwort von geige geige

    In der Wohnung wohnen Mieter schon seit 1966.

    Nachfrage: wie lange bewohnen die derzeitigen Mieter bereits die Wohnung und wie alt sind diese?

    Die 88jährige Oma bekommst Du nach 40jähriger Wohndauer nämlich auch nicht raus, unabhänig von der Sperrfrist.

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    Wohnungskauf und § 577a BGB
    Antwort von schelm1 schelm1

    Den Mietern, die bereits vor Begründung von Wohnungseigentum gemietet hat, steht der volle Kündigungsschutz zu. Die Sperrfrist kann je nach Stadt oder Land durchaus schonmal 8 Jahre betragen. Da sollten Sie sich dringend genau Gewissheit verschaffen, bevor Sie sowas für die eigene Nutzung kaufen!

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    Wohnungskauf und § 577a BGB
    Antwort von Ratface Ratface

    hat sich erledigt, ist über 10 jahre her, steht in absatz 2

    Kommentar von Juli111 Juli111

    In Absatz 2 steht aber: "Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum "VERÄUßERT" worden....

    Heißt das, dass die Wohnung erst nach der Teilung noch verkauft werden muss und dann erst die 3-10 Jahre zählen?

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Fragen !sie bei der Stadt oder der Geminde an - sowas kann Ihnen bis zu zehn Jahre die Suppe verhageln

    Kommentar von Ratface RatfaceRatface

    ups, ja frag nach

    Kommentar von MirkoOtto MirkoOttoMirkoOtto

    Erst nach Verkauf zählen die Jahre! Der Zeitpunkt der Teilung selbst ist uninteressant. Wichtiger Aspekt ist jedoch auch die Wohndauer und damit verbundene soziale Aspekte. Wie oben schon von geige gesagt bekommt man einen 80 oder 90-jährigen nicht wegen Eigenbedarf rausgeklagt.

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    Exklusiv Wohnbau
    Antwort von dr2dr2 dr2dr2

    Hallo , Ich kann nur sagen das sie in guten Händen sind , die bauen bundesweit .

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