Es wäre beispielsweise eine Überlegung wert, die Finanzierung anstatt über einem "normalen" Bankkredit über einen Bausparvertrag zu finanzieren. Denn bei Finanzierung über einen Bausparvertrag (wo die Zinsen zur Finanzierung eines Eigenheims sowieso meist eher günstiger sind) kannst Du oftmals noch Sonderrückzahlungen machen, wenn Du also außerplanmäßig entsprechendes Geld übrig hast. Banken lassen sich darauf bei einem "normalen" Kredit - wenn überhaupt - nur mit Einschränkungen ein.
Das ganze setzt natürlich voraus, daß ein entsprechender Bausparvertrag vorhanden ist.
In Absatz 2 steht aber: "Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum "VERÄUßERT" worden....
Heißt das, dass die Wohnung erst nach der Teilung noch verkauft werden muss und dann erst die 3-10 Jahre zählen?
Fragen !sie bei der Stadt oder der Geminde an - sowas kann Ihnen bis zu zehn Jahre die Suppe verhageln
ups, ja frag nach
Erst nach Verkauf zählen die Jahre! Der Zeitpunkt der Teilung selbst ist uninteressant. Wichtiger Aspekt ist jedoch auch die Wohndauer und damit verbundene soziale Aspekte. Wie oben schon von geige gesagt bekommt man einen 80 oder 90-jährigen nicht wegen Eigenbedarf rausgeklagt.