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Wohnungen - neue und gute Antworten Wohnungen - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Immobilien im Internet

anonym
beantwortet von regator am 28. November 2009 00:05
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Wie definiert man *Wohnung*?

anonym
beantwortet von Gerhart am 23. November 2009 08:57
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Auf einem Grundstück mit einem Wohngebäude sowie Nebengebäude wird die Genehmigung zu Wohnzwecken für das Wohnhaus erteilt. Wie die Einwohner das Grundstück nutzen, bleibt ihnen überlassen. Hat das Grundstück eine Straßenbezeichnung und eine Hausnummer, dann können u.a. Briefe und Zeitungen zugestellt werden. Die Wohnparteien sollten eine Klingel und einen Briefkasten haben. Daran kann nicht erkannt werden, wer Vermieter oder Mieter ist, oder wer in welchem Grundstückstteil sich vorübergehend aufhält bzw. wohnt. Wenn du allerdings aus einem Mietvertrag Ansprüche an die Ausstattung und Unterhaltung der Mietsache zu Wohnzwecken ableiten willst, die dann eventuell auch noch gerichtlich durchgesetzt werden könnten, würde ich dem Vermieter raten keinen Mietvertrag in dem Nebengebäude mit dir abzuschließen, es sei denn der Vermieter beantragt und erhält die Genehmigung zur Umwidmung des Gewerberaumes/gebäudes zu Wohnzwecken.


Wie definiert man *Wohnung*?

Haesilein1951
beantwortet von Haesilein1951 am 18. November 2009 21:31
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Hallo Katastro, dass geht leider nicht so einfach. Wenn Du einen Lagerraum (auch teilweise) als Wohnung nutzen möchtest, muss der Vermieter eine Nutzungsänderung bei der Gemeinde beantragen.
Der Sachbearbeiter entscheidet dann über die Gegebenheiten.
Da muss dann ein Architekt einen Plan erstellen, in welchen Küche, Bad und Toil.und die einzelnen Räume eingezeichnet werden müssen.
Auch der Brandschutz muss hier anders berücksichtigt werden.


Wie definiert man *Wohnung*?

anonym
beantwortet von katastro am 18. November 2009 15:38
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Ok, also es gibt keinen offiziellen mietvertrag zwischen meiner oma und meinem onkel.

wenn ich mir also diesen raum miete und mich dann dort melde, bekommt meine oma schwierigkeiten wenn ich noch ne zweite wohnung haben sollte?

eigentlich ja nicht oder?


Wie definiert man *Wohnung*?

anonym
beantwortet von katastro am 18. November 2009 14:39
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Ich bin volljährig


Wie definiert man *Wohnung*?

Eldor
beantwortet von Eldor am 18. November 2009 14:34
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Lass dir von deiner Oma bescheinigen, dass du jetzt bei ihr wohnst. Wenn du noch nicht volljährig bist, auch von deiner Mutter eine unterschriebene Einverständniserklärung. Dann gehst du zum Einwohnermeldeamt und meldest deinen neuen Wohnsitz an.


Wie definiert man *Wohnung*?

anonym
beantwortet von katastro am 18. November 2009 14:29
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also die halle war jahrelang nur privat genutzt....

Und ich habe auch nciht vor dort vollständig einzuziehen....

und auch ejtzt wird die halle nur als lagerraum genutzt, also soweit ich weiss nichts mit gewerbe...

Es geht nur darum das ich eine wohnung brauche wo ich meinen wohnsitz melden kann.... Und wie gesagt, steht neben dem haus meiner oma auf dem land....


Wie definiert man *Wohnung*?

Trilobit
beantwortet von Trilobit am 18. November 2009 14:16
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Werkshallen, besonders ältere oder schlecht gewartete, haben oft Probleme mit Zugluft und Schimmel. Dein Onkel sollte erstmal mit den Augen eines Mieters durchgehen und gnadenlos alles notieren, wofür er Mietminderung durchsetzen würde; anschließend kann er durchrechnen, ob die Beseitigung der Mängel zwecks Vermietung lohnt oder er inklusive laufender Kosten mehr reinsteckt, als er in einem überschaubaren Zeitraum an Miete erhalten kann.


Wie definiert man *Wohnung*?

adianthum
beantwortet von adianthum am 18. November 2009 14:15
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Normalerweise müsste er dir das mit Einverständnis deiner Oma untervermieten dürfen. Ich wüßte nicht dass es von Gesetz verboten ist in einer Werkshalle zu wohnen. Wenn die Oma direkt daneben wohnt, kann es sich auch nicht um ein reines Gewerbegebiet handeln- da ist das wohnen meines Wissens nach nicht erlaubt. Aber selbst da kann man Regelungen finden um die Vorgaben geschickt zu umgehen. (als Hausmeister z.B.)

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 18. November 2009 14:18

ich will hier aber nichts falsche erzählen! Meine Vorredner haben eindeutig andere Informationen als ich- also besser nachfragen!

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 18. November 2009 14:52

Ja, beim Bauamt zum Beispiel. Die wissen, ob es ein Wohnraum ist, oder ob die Nutzung als Wohnraum erst genehmigt werden muss.


Wie definiert man *Wohnung*?

monster900
beantwortet von monster900 am 18. November 2009 14:14
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Nein, so einfach ist das nicht. Du musst beim Amt die Gewerberäume als Wohnräume umschreiben lassen. Hat was mit der Steuer zu tun. Muss man sich gut überlegen. Am besten den Steuerberater fragen.


Wie definiert man *Wohnung*?

Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 18. November 2009 14:12
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Die Nutzfläche muss explizit als Wohnraum deklariert sein. Dann kann man es auch als solches vermieten. Gewerbe- und Lagerräume sind keine Wohnräume.


ich bin 15 und wohnung??

anonym
beantwortet von Yoozi am 15. November 2009 18:58
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ich bin auch erst 15 und möchte qerne mit meiner freundin wenn wir beide 16 sind und die ausbildunq anqefanqen haben eine wohunq mieten da wir ein feste einkommen haben etc. und beide ca 700. brutto verdienen

würde dies ein problem dastehln ?


ich bin 15 und wohnung??

anonym
beantwortet von Yoozi am 13. November 2009 13:33
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möchte ich auch qern wissen ! möchte eine ausbildungen, wird qut bezahlt mit freundin eine wohnung würden brutto 1600 euro bekommen kann das in fraqe kommen das maan alleine zusammen ziehn kann wenn die ausbildung anfängt bin ich und sie 16


Freundin braucht eine größere Wohnung! Arge.

anonym
beantwortet von ivonne82 am 9. November 2009 18:48
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die angemessenen kosten für eine wohnung sind nicht überall gleich. das richtet sich nach dem ortsüblichen mietspiegel. da sie während der schwangerschaft ausgezogen ist, stimmt das mit den 45 qm. erst nach der geburt ist das baby eine person, hätte sie so lange gewartet, hätte sie gleich anspruch auf eine grössere wohnung gehabt.


Freundin braucht eine größere Wohnung! Arge.

kurze186
beantwortet von kurze186 am 9. November 2009 18:42
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Das ist überall unterschiedlich. Hier dürfen Single´s maximal 45 qm haben und die Kaltmiete nicht höher als 180€ betragen, das wäre eine Kaltmiete von 4€.

Kommentar von crazyone1989 am 9. November 2009 18:44

Generell ist es so dass die qm unerheblich sind. Man hat sich nach der angemessenen Miete zu richten. Dabei steht es auch jedem wiederum frei, einen Differenzbetrag selbst draufzulegen.

Kommentar von 837853489948fc5aa817c252a82356absmallkurze186 am 9. November 2009 19:01

Das ist Auslegungssache. Einem Bekannten wurde eine Wohnung nicht genehmigt weil sie 47 qm betrug, aber die Kaltmiete nicht über 180€ war. Aber das ist von Fall zu Fall anders. Bei uns gilt auf jeden Fall die oben angegebene Grenze.


Freundin braucht eine größere Wohnung! Arge.

anonym
beantwortet von crazyone1989 am 9. November 2009 18:42
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Es ist total egal wie groß die Wohnung ist.

Die "angemessene" Kaltmiete zählt.

Ihr steht mit 2 Personen eine bestimmte Kaltmiete zu. Den Rest muss sie selbst drauflegen.

Wie groß die Wohnung dann wird liegt bei ihr. Wie gesagt, es geht nur um die "angemessene Miete". Wie hoch dieser Betrag ist ist von Region zu Region verschieden. Der Betrag ist bei der ARGE zu erfragen. Nur das geht die ARGE etwas an. Wenn sie für das Geld 100qm bekommen würde ginge das die ARGE nichts an.

Lass sie nicht vergessen Umzugskosten und evtl. Erstausstattung zu beantragen.

Kommentar von 2d2438f83e88b4883003a28dbd919a7fsmallElfa108 am 9. November 2009 18:43

ja, das weiß ich auch schon, dass es um die mietkosten geht, aber da möchte ich ja fragen, 247 oder 297.... für 247€ findet man nämlich auch kaum eine Wohnung in der Größe (hier in wuppertal zumindest nicht)

Kommentar von crazyone1989 am 9. November 2009 18:48

Der Betrag ist nur bei der ARGE zu erfragen, den weiß hier keiner der nicht aus Wupptertal ist, allein mit Baby und AlgII bezieht. Soviel dazu. Es geht nicht um den qm-Preis. Die qm der Wohnung spielen keine Rolle.

Mit diesem erfragten Betrag hat sie auszukommen. Sollte sie zu diesem Betrag keine Wohnung finden muss sie die Differenz aus dem Regelsatz bezahlen bzw. einen kleinen Nebenjob (putzen etc.) annehmen.

Es trifft uns hier in Bayern genauso, ich lege auch zur vom Amt "angemessenen" Miete noch etwas drauf. Eine günstigere Wohnung finde ich nicht.

Kommentar von 2d2438f83e88b4883003a28dbd919a7fsmallElfa108 am 9. November 2009 19:06

das problem ist aber dass meine freundin zur zeit nicht voll erwerbsfähig ist, da sie ein kind zu betreuen hat. sie ist alleinerziehend...

Kommentar von crazyone1989 am 9. November 2009 19:16

Naja, voll natürlich nicht.

Aber vielleicht kann sie das Kind ja für 2-3 Stunden pro Woche z.B. abends irgendwo schnell unterbringen und bisschen arbeiten.

Bei meiner Freundin klappt das, die geht bedienen während ihr kleiner bei Oma oder Freunden ist.


Mein Mieter ist verstorben. Es gibt keine Erben. Was nun?

albatros
beantwortet von albatros am 5. November 2009 23:19
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Schließe mich heimwerker an. Als Ergänzung: Schlagen vorhandene Erben das Erbe aus, bleibt der Vermieter auch auf seinen Kosten sitzen.


Mein Mieter ist verstorben. Es gibt keine Erben. Was nun?

vincero
beantwortet von vincero am 5. November 2009 21:12
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auf gar keine fall alleine oder mit zeugen in die wohnung gehen. siehe antwirt von heimwerker, so ist das richtig


Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Mieter tot ist und ich die Wohnung öffnen lasse?

heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 21:07
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Wie ist denn der Nachweis über den Tod erbracht worden? Erst das Nachlassgericht, sollte es keine Erben geben gibt die Wohnung für den Vermieter frei. Gibt es Erben und treten diese auch das Erbe an, läuft noch der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Wohnung öffnen zu lassen ist nur durch Staatsgewalt rechtlich möglich. MfG


Mein Mieter ist verstorben. Es gibt keine Erben. Was nun?

heimwerker
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 19:32
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Hilfreichste Antwort

Das Nachlassgericht beauftragt in der Regel das Ordnungsamt. Das Ordnungsamt prüft, ob verwertbare Habe in der Wohnung ist. Diese wird entnommen, um die Kosten zu decken. Der klägliche und meist nicht verwertbare Rest fällt an den Vermieter, genauso wie die Räumung der Wohnung. MfG



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