Hallo ,
Da würd ich an deiner Stelle mal zum Arzt gehen .
Hallo ,
Da würd ich an deiner Stelle mal zum Arzt gehen .
Wer ist für die Reperatur oder Austausch der Geräte zuständig? Vermieter oder Mieter?
Bei sachgemäßer Behandlung,der Vermieter.
Hier kann es zum Streit kommen,ob eine unsachgemäße Behandlung vorliegt!
Meine persönliche Meinung ist:
Es lohnt sich nicht.
Die hohen Anschaffungskosten bzw. Reparaturkosten würde ich niht in Kauf nehmen.
Unter Umständen ist es schwerer die Wohnung zu vermieten,wenn die Mieter schon eigene Geräte haben und zudem will der Mieter meistens seine persönliche Note in der Wohnungsgestaltung geben.
Wer bei Einzug verpflichtet wird zu renovieren,braucht keine Endrenovierung mehr machen!
4. Anfangs- und Endrenovierung
Die formularmäßige Vereinbarung einer Anfangsrenovierung durch den Mieter ist grundsätzlich unwirksam. Dies gilt auch dann, wenn dem Mieter ansonsten Schönheitsreparaturen wirksam übertragen wurden.
Klauseln, die unabhängig von der Mietdauer und/oder Abnutzung und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Schönheitsreparaturen dem Mieter eine Renovierung bei Auszug vorschreiben, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ebenfalls unwirksam. Dies gilt erst Recht für Klauseln, die dem Mieter die Anfangs- und die Endrenovierung auferlegen.
Reine Bedarfsklauseln (z.B. "Renovierung bei Bedarf") sind unwirksam, wenn sie dem Mieter unabhängig von seiner eigenen Abnutzung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichten wollen, wie z.B., wenn der Mieter in eine unrenovierte Wohnung einzieht. Eine Bedarfsklausel ist allenfalls zulässig, wenn klar ist, daß der Bedarf nur durch die Abnutzung des konkreten Mieters entstehen kann.
Die Verpflichtung zur Endrenovierung ist zulässig, wenn
in der Klausel der jeweilige Zustand der Wohnung berücksichtigt wird, die Wohnung dem Mieter seinerzeit renoviert übergeben wurde und der Mieter nicht zugleich die laufenden Schönheitsreparaturen übernehmen mußte.
http://www.rechtsanwältin-leipzig.de/rechtsanwalt-leipzig/rechtsgebiete/mietrecht/schoenheitsreparaturen.html
Schau mal, was ein RA darauf antwortet
http://www.frag-einen-anwalt.de/Vermieten-mit-Einbaukueche-__f80057.html
Interessant!!
Darf er nicht. Der vorgesehene Weg, was er zu tun hat, wenn er Dich des Diebstahl verdächtigt, wäre eine ANzeige bei der Polizei.
Da nicht mal die Polizei deswegen wohl eine Hausdurchsuchung veranstalten würde, hat er klar überreagiert und darf für diese Sache auch kein Nothilferecht/Gefahr in Verzug in Anspruch nehmen.
Er hat sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, was eine Straftat ist. Dafür würde er ziemlich sicher verurteilt werden.
Wenn er dann noch - ohne es beweisen zu können - steif und fest behauptet, dass Du ihn bestohlen hättest, wäre das eine falsche Anschuldigung oder üble Nachrede. Auch noch Straftaten.
Ein "Hinauswurf" hat sich an den allgemeinen Bedingungen für Kündigung zu orientieren, mit den üblichen Fristen.
PS: es ist ratsam, das Schloss von Mietwohnungen auszutauschen. Damit solche Aktionen nicht möglich sind.
PS II: je früher die Anzeigen gestellt werden, um so glaubwürdiger sind sie meist. Und das gilt vor allem für gegenseitige Anzeigen.
Die antworten gehen alle in die richtige richtung. Rat: tausche so schnell wie möglich dein schloss aus. Wenn dein verm. ohne deine erlaubniss die wohnung betritt begeht er hausfriedensbruch, was mit 2 jahren gefängniss bestraft werden kann. Teile ihm das schriftlich per einschreiben mit und drohe ihm an, strafanzeige zu erstatten. Rausschmeissen kann er dich nich!!! Wir leben nicht in bolivien!!!
Bewahre aber für den Fall deines Auszuges noch das alte Schloss auf, dann kannst du es wieder zurück- umbauen und dein "neues" Schloss in der neuen Wohnung direkt wieder einbauen.
Nein
Nein
und Nein
Das Eindringen in deine Wohnung ist Hausfriedensbruch. Auch wenn er der Eigentümer ist. Du solltest jedesmal, wenn er sich so benimmt, die Polizei rufen. Und du solltest immer deine Handykamera anhaben und sagen: Sie dürfen hier nicht rein, ich werde alles filmen. Vielleicht kann eine kleine Kamera, die von innen auf deine Haustür zeigt, dir auch helfen. Anschalten, wenn du das Haus verlässt. In deiner eigenen Wohnung darfst du das (Auch als Mieter).
Sehr guter tip. Webcams hat ja mittlerweile jeder. Und die können nicht nur aufzeichnen, sondern auch Bilder per I-Net an E-Mail-Adressen senden. Dann hilft noch nicht mal das Zerstören eines Computers was.
Sehr guter tip. Webcams hat ja mittlerweile jeder. Und die können nicht nur aufzeichnen, sondern auch Bilder per I-Net an E-Mail-Adressen senden. Dann hilft noch nicht mal das Zerstören eines Computers was.
Zeige ihn an wegen Nötigung und falscher Verdächtigung. Das geht ja mal gar nicht. Sollte er die Wohnung betreten, käme noch Hausfriedensberuch dazu.
Nein, das ist allein sein Problem.
Nein. Sofort Kündigungschutzklage vorm Gericht, sollte eine Kündigung kommen. Kündigungsgrund sind Mietrückstände, wiederholte schriftlich abgemahnte Verstöße gegen die Hausordnung und nachgewiesener Eigenbedarf.
Ich würde schnellstmöglich einen Mieterrechtschutz abschliessen oder dem Mieterschutzbund beitreten. Und dann, wenn sich sein verhalten nicht ändert, schriftliche Mängelanzeige wegen massiver Störung des Hausfriedens, Abhilfeforderung mit genauer Fristsetzung (Datum nennen, hier 3 Tage) und Ankündigung einer Mietminderung im Wiederholungsfalle. Die "Störung des Hausfriedens" ist hier der Vermieter selber!
Ansonsten sieh dich langfristig nach eienr anderen Wohnung um! Denn Frieden wirst du keinen mehr haben!
Nachtrag: Das ist allerdings deutsches Recht. Wenn du in Österreich wohnst, könnte das anders geregelt sein...aber auch in Ö müsste es Mieterschutzvereine geben!
vielen dank !! ja da das gebäude seiner familie gehört die darunter ein geschäft hat wärde ich sicher keine ruhe mehr hier finden !! allerding habe ich einen 2jahres mietvertrag gibt es eine chance den zu kündigen etc wenn er nicht aufhört zu randalieren meine sachen zu beschädigen und zu mobben ? ich hätte auch schn eine neue wohnung die ich bald beziehen könnte aber ich bin mir eben wegen des vertrages nicht sicher
Das frage besser einen Anwalt! ich denke, das es möglich sein könnte, aber ich bin juristischer Laie.
bei www.frag-einen-Anwalt.de bekommst du für ca. 30€ den erforderlichen Rat.
Meiner Meinung nach erst schriftliche Mängelanzeige, dann Androhung der fristlosen Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Weiterführung des Mietverhältnisses. Abwer wie gesagt, ein Anwalt kann dir da eher helfen.
Die Sachbeschädigung würde ich sofort anzeigen bei der Polizei! Damit hast du ggf auch nachweise, das die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird.
Und bedenke: Das ist deutsches Recht!
"darf er ohne meine erlaubnis in meine wohnung wenn ich noch dazu nichtmal zuhause bin und herumschnüffeln"
Nein. Den würde ich wegen Einbruch anzeigen. Ganz klar!
"ist es meine schuld wenn sachen aus dem haus verschwinden obbwohl er die schlüssel hat?"
Da hast Du überhaupt nichts mit zu tun. Das ist seine Sache!
"darf er mich rausschmeissen aus diesem grund"
Nein, damit wird er niemals durchkommen. Der Typ hat scheinbar gar keine Ahnung, was er für Rechte und Pflichten hat!
Der Vermieter darf die Wohnung nur bei "Gefahr in Verzug" ohne deine Erlaubnis betreten. Rein rechtlich gesehen darf er aber nichtmal einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben.
Was aus den gemeinschaftlich genutzten Flächen des Hauses verschwindet, liegt nicht in deiner Verantwortung. Wenn der Vermieter Keller- und Dachbodenzugänge nicht verschließt und den betroffenen Mietern Schlüssel gibt, darf er sich nicht bei euch beschweren, wenn Sachen fehlen. Letztlich wird da nichtmal eine Versicherung zahlen, weil er die Räume nicht abgesperrt hat.
Kündigen darf er dir deswegen schon gar nicht, es besteht kein Grund. Allerdings kann er dir natürlich jederzeit innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Fristen kündigen.
Ich würde mal einen Anwalt einschalten, alternativ Rat beim Mieterschutzbund suchen.
Okay, ich lese gerade, daß du in A wohnst. Da ist das mit Gefahr in Verzug unter Umständen anders geregelt. Die anderen Punkte bleiben jedoch.
nein also das ist hier auch so darunter fällt waserrohrbruch brand etc aber von verschwundenen barbie puppen habe ich nichts gefunden : / :DD
lol
Na siehste... ;)
Er darf weder deine Wohnung ohne Erlaubnis betreten - nur mit Vorankündigung und deinem Einverständnis- noch darf er dich ohne belegbaren Grund aus der Wohnung werfen. Des Weiteren muss er für entstandene Schäden aufkommen und du kannst ihn auch wegen Mobbing anzeigen. Außerdem ist er als Vermieter dazu verpflichtet gegen alle Partein zu "ermitteln", vor allem wenn du ihm schon gesagt hast, dass du jemandem in Verdacht hast.
Der Vermieter hat Hausfriedensbruch begangen.......
Der Vermieter kann dich nicht so einfach an die Luft setzen....
An deiner Stelle würd ich Anzeige erstatten und einen Anwalt aufsuchen, der diesen Vermieter in seine Schranken weißt.....
Wo wohnst du , wenn du so nen Vermieter hast :D
lol in österreich --- wo sonst sind die leute so gestört?! :DDD
haha , ja die Ösis :D
Zeig ihn an, ruf die Polizei, geh zum Anwalt... etwas anderes kann man nicht tun.
Der Vermieter darf nicht ohne triftigen Grund die Wohnung betreten. Der Verdacht eines Diebstahl gehört nicht dazu, dann muss er die Polizei rufen. Ihr könnt ihm den Zutritt verwehren oder eurerseits die Polizei wegen Hausfriedensbruch rufen.
Geh zur Polizei, ein Vermiete darf das nicht, ich mein das ist, ich glaube , Ruhestörung, umnd rauswerfen kann er dich auch nicht ohne Beweis, dass du die Sachen geklaut hast
ohh das hatte ich neulich auch.. hab dann auch überall im zimmer backpulver und zimt verteilt.. dem sind die zwar ausgewichen aber hab immer wiede rneue wege gefunden rumzulaufen.. dann habe ich einfach die krassesten klo-& spülreiniger da verteilt wo die reinkamen lückenlos (!!) verteilt. seitdem is ruhe :)
=) Wie Ich ja schon schrieb finde ich Ihn im Internet nicht und Telefon nr gibt es nur eine teure nr. (leider)
die Einrichtungshäuser sind unterschiedlich. In Berlin gibt es ihn noch und wenn, schreib dem Kundenservice einfach ne Mail
Ja gibt es! die Expedit Serie ist relativ günstig.
Guck auf die Internetseite von Ikea und wähl das Einrichtungshaus in deiner nähe aus - dann weisst du obs den dort auch noch gibt
Hab Ich ja aber dort habe Ich den Tisch nicht gefunden =(
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