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Bauftragen Sie Jemanden der sich mit der Berechnung von Mietminderungen auskennt.
Jeder Fall ist meistens individuell und lässt sich mithin nicht aus einer allgemeingültigen Tabelle ablesen.
Mit freundlichem Gruss
ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Telefon: 0170 2940 223 Homepage: www.svb-reima.de E.-Mail: info@svb-reima.de
Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen immer und lediglich nur unsere Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Gewährleistung und keinerlei Haftung übernommen werden.
duschen statt baden, Heizung runter und lieber einen Pulli mehr anziehen, E-Geräte nur laufen lassen, wenn mans wirklich brauch, Möbel, Klamotten, Hausrat kriegt man oft geschenkt oder billig 2. Hand, flatrate für Telefon/Internet. Wer seine Bedürftigkeit nachweisen kann, kriegt sogar Lebensmittel bei der Tafel, man kann auch containern gehen, wenn man gute Stellen kennt, Wenn ich mir was kaufe, dann muß es wirklich gute Qualität haben, dafür lege ich dann gern auch das doppelte hin, zB für Bio-Nahrung oder einen hochwertigen Schlafsack oder was weiß ich ...
Nich mehr weggehen, sich einigeln und sei 'lapp halten! Auf gut deutsch: moderner Sklave sein

für die Wasserhähne so ein extrateil kaufen und dann draufmontieren oder gleich neue Wasserhähne kaufen bzw immer gut zu drehen^^

wenn es hart auf hart kommt, kann man bei den ausgaben für nahrung vedammt viel geld sparen, wer braucht jeden tag fleisch, beispiel: man kann von einem einzigen suppenhuhn für 2,50€ mit karotten und kartoffeln gut eine woche essen,wenn man kochen kann, ohne frühstück, klar, da gibts haferflocken in milch, kostet auch nicht die welt!
strom kann man gut sparen, nichts auf stand-by lassen, immer ausschalten oder ausstecken.

essen... selbst kochen
kartoffeln mit gemüse... billiger, als fleisch
trage nur schwarze jeans... wenn sie grau wurden, habe ich sie fruher weggeworfen... heute färbe ich sie auf.
zeitung, zeitschriften... lese ich im supermarkt
Ein Single-Haushalt erspart in erster Linie Nerven, weil man sich weder mit Ehe-/Lebens- oder WG-Partner(in) rumärgern muss. Finanziell lohnt das nicht, sondern ist tendenziell teurer.
Verzichten können Großstädter vielleicht auf Waschmachine/Trockner, die paar Klamotten kann man auch zum Waschsalon bringen. Aber sonst??
dana1972 am 7. Dezember 2009 00:02 Waschmaschinen in Waschsalons sind Keimschleudern, außerdem sehr zeitaufwendig und umsonst ist der Waschsalon ja auch nicht.

nicht rauchen und Überspannungsschutz-Steckdosenleisten benutzen http://www.vielstedter.de/images/F5C208G2.jpg

Wärme ^^ alles dicht machen ^^ Neue Technologien (Zeitschaltuhr) spart dann strom / gas wie auch immer.
Werter Forumsteilnehmer,
Sie sollten die Ursache bekämpfen und beseitigen nicht nach einem Ausweg suchen alles bei der eingetretenen Situation lassen zu können.
Mit freundlichem Gruss
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Ich rate mal: Ihr seid Gesamtschuldner? Dann wird eure ETW zwangsversteigert, wenn die Zahlungen ausbleiben. Sollten dann noch Verbindlichkeiten bestehen, ist seine mit in die Ehe gebrachte ETW an der Reihe versteigert zu werden (da er sie als Sicherheit angegeben hat), und danach gegebenenfalls die seiner Mutter.
(Laienmeinung, wie immer.)
sind gesammtschuldner...bekomme eine mahnung nach der andern...er ist der meinung ihm passiere nichts
Trilobit am 6. Dezember 2009 21:45 bekomme eine mahnung nach der andern
Und dein Anwalt unternimmt nichts; vor allem: Er erklärt dir nicht einmal, warum er nichts unternehmen muss? Dem muss doch klar sein, dass du Panik schiebst...
Vielleicht interessiert ihn nur der Scheidungsteil, nicht der wirtschaftliche danach, und zwar aufgrund fehlender Fachkenntnisse wegen fehlender Spezialisierung in diesem Bereich. Dann brauchst du einen, der eine passende Spezialisierung (Vertragsrecht?) hat.
er ist der meinung ihm passiere nichts
Wenn die ETW als Sicherheit eingebracht wurde und die finanzierende Bank die Sicherheiten in Anspruch nehmen will, ist seine alte ETW ziemlich wahrscheinlich dran. Ein paar Schlupflöcher gibt es wohl, aber dazu müsste er z.B. nachweisen dass der Vertrag sittenwidrig war.
sie sagt bei mir ist nichts zu holen und sollte mich bei der schuldnerberatung beraten lassen.hab ich getan.soll mich melden wenn ich die genaue summe habe die fehlt. aber werden die schulden für meinen anteil der wg nicht sowieso bei mir hängen bleiben?
Trilobit am 6. Dezember 2009 22:20 Etwas Definitives kann dir dazu nur ein Anwalt sagen. Ich rate mal ins Blaue, wie die Sache ausgehen könnte:
ETW wird versteigert, es bleiben Restschulden.
Die Bank fordert die Einlösung der Sicherheiten, wozu die ETW deines Ex-Mannes gehört, so dass die ebenfalls versteigert wird.
Die Restschulden sind getilgt. Was aus der Versteigerung übrigbleibt, erhält dein Ex-Mann, denn ihm gehörte die Wohnung, und damit auch das erlöste Geld - soweit es nicht zur Deckung seiner Verbindlichkeiten benötigt wird.
Er kann versuchen, deinen Anteil an den Schulden von dir einzufordern und sogar deswegen klagen, aber sein Anwalt wird ihm hoffentlich davon abraten, weil bei dir eh nichts zu holen ist und er dabei noch draufzahlen würde.
Das Szenario setzt natürlich voraus, dass die ETW deines Mannes mehr einbringt als an gemeinsamen Schulden übrigbleiben.
Ich erinnere sicherheitshalber noch einmal daran, dass ich Laie bin.
vielen dank, ist sehr hilfreich. also von seiner wg wird evtl.was für ihn überbleiben.weiß ich aber nicht genau. das mit dem einklagen wird er dann sicher versuchen.seine anwältin macht alles mit...muss er ja bezahlen.haben schon etliche verhandlungen hinter uns..leider

Frag dein Anwalt / Haste kein, nim dir einen, das ist eine sehr komplizierte Konstelation bei euch beiden
hab ich, aber bekomme nur mittelmäßige auskunft..ich solle die scheidung abwarten.
netzotto am 6. Dezember 2009 21:36 Das letzte Wort hat der Richter ! Wenn du die Schulden nicht bezahlen kannst ist das eh alles egal, normalerweise zahlt dann die Person die mehr Geld hat, wenn beide unterschrieben haben und du liegst an der Pfändungsgrenze.Den Anwalt mal fragen wie ist die Rechtslage / wenn keine richtige Antwort dann muss ich Ihnen den Fall wegnehmen.Hat bei meinem Anwalt Wunder gewirkt.Oder biste bei einem bek. Anwalt von deinem Mann ? dann ist hier Vorsicht geboten.
den fall wegnehmen? nee, ich zahl ja nix und drohen bringt dann nix. die ist schon recht gut und sie hat mit ihm nichts zu tun. hat mir schon sehr geholfen.da ich schon lange krankengeld bekomme und allein mit den kid lebe, liege ich an bzw unter der pfändungsgrenze. hab echt keine kohle zum pfänden u in der wg is auch nix. er hat ja alles behalten von unserer einrichtung.denke für mich siehts so ganz gut aus. er hat ja kapital...
Erstmal brauchst Du Arbeit sonst macht ein Umzug keinen Sinn. Beim Umzug gehst Du am besten anhand einer Checkliste vor:
Ich würde mich möglichst frühzeitig an die Planung machen. Geh am besten anhand einer Checkliste vor. Dann kannst Du alle Schritte nacheinander durchgehen.
Geh am besten anhand einer Checkliste vor. Dann kannst Du in zeitlicher Reihenfolge alle Schritte durchgehen.
Kündigungsfrist
Altes Mietrecht: 0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
8-10 Jahre Mietdauer: 9 Monate
ab 10 Jahre Mietdauer: 12 Monate
Neues Mietrecht: Für Mieter: immer 3 Monate
Entscheidender Zeitpunkt für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist ist dabei der Zugang der Kündigung beim Vermieter. Dabei muß die Kündigung dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Monats, der in der Frist als erster einbezogen werden soll, zugegangen sein.
Bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist würde es bedeuten: Du schreibst die Kündigung und stellst sie nachweislich bis zum dritten Werktag im Januar zu. Dann musst Du bis zum 31. März bezahlen und ausgezogen sein.
Kann es nicht sein, dass bei älteren Mietverträgen noch die alten Fristen zählen?
bitmap am 6. Dezember 2009 07:42 Nur für den Vermieter.