Wohnheim - neue und gute Antworten

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von himako333 himako333

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. **Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. ** Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.

    Das BAB stockt die fehlenden Zahlungen der Eltern auf.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Der Bedarf des auswärtig untergebrachten minderjährigen Kindes dürfte dem eines volljährigen, in Ausbildung befindlichen, Kindes gleichgestellt sein.

    Also 670,-€ nach der Düsseldorfer Tabelle.

    Der vorher betreuende Elternteil wird nun ebenfalls barunterhaltspflichtig.

    Jedoch deckt der Auszubildende seinen Unterhaltsbedarf durch die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld selbst.

    Es muss daher von keinem der Eltern noch zusätzlich Barunterhalt für das Kind gezahlt werden.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von hadiz hadiz

    seffe64. Eigentlich ist der Unterhalt mit 650Euro bereits berechnet. Die Frage wäre demnach wie teilt seine Mutter diesen Betrag auf. Sie wird wahrscheinlich weiterhin für seine Wäsche und andere Belange aufkommen müssen. Also ist es ihr Problem. Sofern es Dir aber möglich ist Deinem 16jährigen Sohn ab und zu einen "Zustupf" zu geben, wird dies Deine Beziehung zu ihm kaum negativ belasten. Sollte aber eine neue Unterhalts-Berechnung anstehen, wirst Du ohnehin abwarten müssen was auf Dich zukommt. 650Euro sind an der unteren Grenze für den Aufwand welcher einer Mutter für einen Sohn zusteht. Zeitgemässe Anpassung an die Teuerung, auch auf freiwilliger Basis, wäre nicht falsch. Man sollte ohnehin nicht immer solange zuwarten, bis ein Amt aktiv werden muss. Ein bisschen Einsicht kann manchmal einiges wieder gut machen.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhalt-ausbildun...

    da kannst du die wichtigsten infos finden, inklusive Berechnungsbeispiel.

    Allerdings vorsicht : Unterhaltszahlungen unterliegen besonderen Regelungen - daher vor einer Kürzung den Anwalt aufsuchen. sonst kann es leicht unnötigen Ärger geben.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Die Berechnung im Link trifft hier aber nicht den Fall.

    Da der 16-jährige dann auswärtig untergebracht ist werden beide Eltern barunterhaltspflichtig.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    es ist auch nur eine beispielrechnung - die kosten von unterkunft & auswärtiger verpflegung muß zwar auch berücksichtigt werden - aber diese wiederum zu je 50% je Elternteil - da aber immo (so wie ich das verstanden habe) die mutter den unterhalt bekommt, da der sohn bisher bei ihr lebte, ist so oder so zu prüfen ob man den unterhalt nicht direkt an den sohn überweisen kann - als 16jähriger azubi müsste er eigendlich ein eigenes konto haben.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    aber diese wiederum zu je 50% je Elternteil

    Wie kommst du darauf, dass die Eltern hier für Unterkunft und Verpflegung aufkommen müssen?
    Eine Aufteilung des Unterhalts 50/50 kommt in der Praxis nicht vor. Da müssten beide Eltern ja ein exakt gleiches unterhaltsrelevantes Einkommen haben.

    ist so oder so zu prüfen ob man den unterhalt nicht direkt an den sohn überweisen kann

    Nee, erst muss mal geprüft werden, ob der Sohn überhaupt noch bedürftig ist, da er m.E. ein ausreichend hohes eigenes Einkommen erzielt (siehe Düsseldorfer Tabelle unter Bedarf eines Studenten/Azubi)

    Hier dürfte also keiner der Eltern mehr unterhaltspflichtig sein. Lediglich das Kindergeld müsste an den 16-jährigen ausgekehrt werden.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Die Unterhaltshöhe ist nicht abhängig davon, wo der Sohn wohnt!

    Wende dich mit deinen Einkommensbelegen ans Jugendamt, die fordern vom Sohn dann eine Kopie des Lehrvertrages. Und sie berechnen dir, wie viel Unterhalt du noch zu zhalen hast.

    Übrigens ist, wenn der Sohn nicht mehr daheim wohnt, auch die Mutter barunterhaltspflichtig...kann sie nicht zahlen, muss der Sohn BAB beantragen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Die Unterhaltshöhe ist nicht abhängig davon, wo der Sohn wohnt!

    Sicher ist sie das!
    Wenn er bei einem Elternteil wohnt richtes sich sein Bedarf nach dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
    Hat er eine eigene Wohnung setzt die Düsseldorfer Tabelle seinen Bedarf mit 670,-€ fest, außerdem werden dann beide Eltern barunterhaltspflichtig.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von Philmor Philmor

    Auf jeden Fall wird er anders berechnet. Der Junge wohnt nicht mehr bei der Mutter, das heißt, beide Elternteile sind zuerst einmal unterhaltspflichtig. Ausbildungsvergütungen können zum Teil angerechnet werden, das heißt, unter Umständen musst du weniger zahlen. Kann einer von euch nicht zahlen, ich weiß ja nicht, wie seine Mutter finanziell dasteht, übernimmt der Staat ihren Anteil in Form von Ausbildungszuschüssen. Wie die heißen hab ich wieder vergessen, aber das System funktioniert ähnlich wie bei Studenten das Bafög

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    So ein Quatsch.

    Kommentar von Philmor PhilmorPhilmor

    Ach kack e, der ist ja noch gar nicht volljährig.

    Und nächstes Mal bitte ich doch um etwas ausführlichere kritik, wenn man sich schon rausnimmt, anderer Leute Antworten zu kommentieren :)

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Jamaga1, keine Ahnung, aber rum nölen.

    Die Bundes-Ausbildungs-Beihilfe ist der Begriff, den Philmor meint. Und er hat auch sonst recht.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    @Dea2010: Blödsinn, was hat Ausbildungsbeihilfe mit Minderjährigenunterhalt zu tun. Selbst keine Ahnung aber andere maßregeln...kopfschüttel. Wahrscheinlich hast Du noch nie Unterhalt gezahlt.

    Kommentar von Dea2010 Dea2010Dea2010

    Nö, ich bin nur geschiedene Mutter und habe eben solche Freundinnen, deren kinder, ebenfalls minderjährig, in die Lehre gehen und nicht mehr daheim wohnen.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Bei minderjährigen Azubis wird keine BAB gezahlt!

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von binima binima

    das kann dir dein Anwalt bestimmt sagen

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von Xenja123 Xenja123

    das hängt von Deinem Gehalt ab geh zum Rechtsbeistand und mach eine Unterhaltsabänderungsklage . Warscheinlich wirst du wenniger zahlen müssen aber nichts ist sicher

    Kommentar von Philmor PhilmorPhilmor

    Um gottes Willen! Zuerst mal muss man ja nicht klagen, der Sohn zieht um, man kann ganz normal den Unterhalt neu berechnen lassen und entsprechend anpassen.

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    Unterhalt+ausbildung+wohnheim
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Bis zum 18. Lebensjahr bleibt alles wie es ist. Danach sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt bemisst sich dann nach dem Bedarf des Kindes.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    falsch ... sobald eine Ausbildungsvergütung (eigenes einkommen des kindes) ist es egal ob minderjährig oder nicht

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    Da hast Du recht. Nur Zimmermiete, Kosten der Familienheimfahrten u.s.w., da bleiben von den 650,- € nicht viel übrig was dann aufzuteilen und abzuziehen wäre.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Im Unterhaltsbedarf von 670,-€ sind die Kosten für die Unterkunft bis zu einer Höhe von 280,-€ monatlich enthalten!

    Familienheimfahrten sind als berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 90,-€ ebenfalls schon inbegriffen.

    Zu den 650,-€ kommt ja noch das Kindergeld von 184,-€.
    Das dürfte dann wohl zum Leben ausreichen.

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    Brauche Hilfe bei der Anmeldung bei einem Studentenwohnheim!
    Antwort von damdem damdem

    Wünsche und Erwartungen: dass Du freundlichen Austausch pflegen kannst mit viel Freiheit; Beiträge: praktische Dinge, z. B. ob Du etwas im Haushalt zu tun gewohnt bist und was genau.

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    Brauche Hilfe bei der Anmeldung bei einem Studentenwohnheim!
    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Wenn du da schreibst "fette Parties, nächtelange Orgien" werden sie deine Bewerbung wohl aussortieren. ;)

    Ich würde also eher in Richtung " freundschaftliches Zusammenleben, gute Lernatmosphäre" tendieren. ;)

    Kommentar von Yogashi Yogashi

    _ vielen Dank für die rasche Antwort! Das ist perfekt ausgedrückt!

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    Arge Mitarbeiter trifft eine entscheidung
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Ich verstehe nicht, was du willst bzw. was das Jobcenter mit deinen (psychischen) Problemen zu tun hat.
    Also: was - genau - soll dir der JC-Mitarbeiter Gutes tun?

    Kommentar von Like00 Like00

    Eine finanzierung für ein JugendWohnheim . Wo ich vollverpflegung habe und pädagogische unterstüzung kriege damit ich mal wieder auf eigene füße stehen kann

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wenn du besondere Leistungen möchtest, die den normalen Rahmen sprengen, hast du letztlich immer die Notwendigkeit nachzuweisen ... ggf. durch Atteste ... und in dem Fall wäre möglicherweise nicht einmal das Jobcenter zuständig

    Kommentar von Like00 Like00

    Also zu einen psychologen gehen atteste einreichen und letzendlich den Sachbearbeiter anklagen wegen seiner Falschen sinnlosen entscheidung ?

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Komm erstmal zu dir.
    Dein Sachbearbeiter wird mutmaßlich an keiner Stelle falsch entschieden haben. Du hast Forderungen, die er nicht wird erfüllen können und dürfen.

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    Verdienst Erzieherin im Behindertenwohnheim 30 Std
    Hilfreichste Antwort von leira leira

    Hallo!

    ErzieherInnen im Kindergarten werden meistens nach TVöD-SuE bezahlt und zwar in der Entgeltgruppe S6. Als Berufsanfänger wirst du meist in Stufe 1 oder 2 eingruppiert und steigst mit der Zeit beim gleichen Träger in den Stufen auf. Ich vermute mal, dass man auch bei einer Tätigkeit im Wohnheim nach diesem Tarifvertrag bezahlt wird, ggf. in einer anderen Entgeltgruppe.

    Hier ist der Link zum TVöD, dort findest du einen Rechner und Lohntabellen: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/

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    Verdienst Erzieherin im Behindertenwohnheim 30 Std
    Antwort von sonnigeblume sonnigeblume

    Ähm vergessen: in Niedersachsen

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    Verdienst Erzieherin im Behindertenwohnheim 30 Std
    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Niedriglohnsektor.

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    hat jedes krankenhaus ein schwesternwohnheim??
    Antwort von Ciccochip Ciccochip

    nein leider nicht die meißten Schwesternwohnheime gibt es wo frührer Nonnen waren da sind auch ganz tolle Apament dabei.

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    hat jedes krankenhaus ein schwesternwohnheim??
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    In der Ausschreibung steht, daß das Krankenhaus dir bei der Wohnungssuche hilft.

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    hat jedes krankenhaus ein schwesternwohnheim??
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Nein, nicht jedes KH hat eins. Da musst Du Dich erkundigen. Wenn es ein Schwesternwohnheim hat, dann kannst Du dort auch mit Beginn der Ausbildung einziehen, sofern ein Zimmer frei ist - auch wenn Du noch keine 18 bist! Falls Du kein Zimmer bekommst, darfst Du auch außerhalb des Krankenhaus ein Zimmer anmieten. Deine Eltern müssen aber für Dich unterschreiben.

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    hat jedes krankenhaus ein schwesternwohnheim??
    Antwort von InLoveWithNJ InLoveWithNJ

    Ich wohne in Bremerhaven, ja, ein Schwesternwohnheim ist dort :)

    Kommentar von Usagie Usagie

    Super, vielen dank!! (:

    Kommentar von InLoveWithNJ InLoveWithNJInLoveWithNJ

    Gerne :)

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