Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. **Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. ** Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind.
Das BAB stockt die fehlenden Zahlungen der Eltern auf.
Die Berechnung im Link trifft hier aber nicht den Fall.
Da der 16-jährige dann auswärtig untergebracht ist werden beide Eltern barunterhaltspflichtig.
es ist auch nur eine beispielrechnung - die kosten von unterkunft & auswärtiger verpflegung muß zwar auch berücksichtigt werden - aber diese wiederum zu je 50% je Elternteil - da aber immo (so wie ich das verstanden habe) die mutter den unterhalt bekommt, da der sohn bisher bei ihr lebte, ist so oder so zu prüfen ob man den unterhalt nicht direkt an den sohn überweisen kann - als 16jähriger azubi müsste er eigendlich ein eigenes konto haben.
Wie kommst du darauf, dass die Eltern hier für Unterkunft und Verpflegung aufkommen müssen?
Eine Aufteilung des Unterhalts 50/50 kommt in der Praxis nicht vor. Da müssten beide Eltern ja ein exakt gleiches unterhaltsrelevantes Einkommen haben.
Nee, erst muss mal geprüft werden, ob der Sohn überhaupt noch bedürftig ist, da er m.E. ein ausreichend hohes eigenes Einkommen erzielt (siehe Düsseldorfer Tabelle unter Bedarf eines Studenten/Azubi)
Hier dürfte also keiner der Eltern mehr unterhaltspflichtig sein. Lediglich das Kindergeld müsste an den 16-jährigen ausgekehrt werden.